Ersatzbeleg · Selbständige & Business

Eigenbeleg: Vorlage zum Ausfüllen

Die Quittung ist weg oder es gab nie eine? Dann belegen Sie die Ausgabe selbst. Die Vorlage fragt alle Angaben ab, die ein Beleg nach den GoBD braucht, und den Grund, warum der Originalbeleg fehlt. Als PDF oder Word.

  • Nur als Ausnahme

    Ein Eigenbeleg ist vorgesehen, wenn kein Beleg vom Zahlungsempfänger vorhanden ist.

    GoBD Rz. 61
  • Angaben wie ein Beleg

    Belegnummer, Datum, Betrag, Empfänger, Zweck und Sie als verantwortlicher Aussteller.

    GoBD Rz. 77
  • Keine Vorsteuer

    Den Vorsteuerabzug gibt es nur mit einer Rechnung. Der Eigenbeleg ersetzt sie nicht.

    § 15 Abs. 1 UStG

Stand: GoBD Rz. 61, 77; § 15 Abs. 1 UStGErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Eigenbeleg ausfüllen

Vier Schritte, eine Ausgabe je Eigenbeleg. Die Vorschau zeigt den fertigen Beleg.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Die Ausgabe

Der Betrag, den Sie tatsächlich gezahlt haben, einschließlich Umsatzsteuer.

Wer das Geld bekommen hat, etwa „Parkhaus am Marktplatz“ oder „Taxi, Fahrer Herr Weber“.

Wofür?

Art und Menge, so genau wie auf einer Quittung.

Warum die Ausgabe zu Ihrem Betrieb gehört. Private Ausgaben sind keine Betriebsausgaben.

Warum fehlt der Originalbeleg?
Grund

Alles, was die Zahlung zeigt. Heften Sie es an den Eigenbeleg.

Aussteller und Belegnummer

Eindeutig, damit der Beleg in Ihrer Buchhaltung zu finden ist.

Erstellen Sie den Eigenbeleg zeitnah, am besten am Tag der Zahlung.

Vorschauändert sich beim Tippen

Eigenbeleg

Belegnummer: [Belegnummer]

Ersatzbeleg für eine betriebliche Ausgabe, für die kein Originalbeleg vorliegt. Mit diesem Beleg ist kein Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Ausgabe
Tag der Zahlung[TT.MM.JJJJ]
Betraggezahlter Betrag einschließlich Umsatzsteuer[Betrag in Euro]
ZahlungsartBar Karte Überweisung Andere
Zahlungsempfänger[Name oder Firma]
Was wurde bezahlt?Art und Menge[Art und Menge]
Betrieblicher Anlass[Anlass]
Warum fehlt der Originalbeleg?
GrundBeleg verloren Kein Beleg erhältlich Beleg unleserlich Anderer Grund
Aussteller des Eigenbelegs
Name oder Firma[Name oder Firma]

Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst war und dass für sie kein Originalbeleg vorliegt.

Ort, DatumUnterschrift Aussteller

Danach: ausdrucken, unterschreiben und mit den Nachweisen zu Ihren Belegen legen. Wann das reicht

Was ist ein Eigenbeleg?

Wer selbständig ist, muss jede Buchung mit einem Beleg nachweisen. Normalerweise ist das ein Fremdbeleg: die Rechnung oder Quittung des Zahlungsempfängers. Fehlt er, schreiben Sie einen Eigenbeleg, auch Ersatzbeleg genannt. Die GoBD, die Regeln der Finanzverwaltung für die Buchführung, sagen es so:

„Jeder Geschäftsvorfall ist urschriftlich bzw. als Kopie der Urschrift zu belegen. Ist kein Fremdbeleg vorhanden, muss ein Eigenbeleg erstellt werden.“GoBD, Rz. 61

Wann ein Eigenbeleg zulässig ist

Der Eigenbeleg ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er kommt in Frage, wenn es keinen Fremdbeleg gibt und auch keine Kopie zu bekommen ist. Typische Fälle:

  • Kein Beleg erhältlich: Parkuhr oder Automat ohne Quittung, Trinkgeld, kleine Barzahlungen, bei denen niemand eine Quittung ausstellt.
  • Beleg verloren: und der Verkäufer kann keine Kopie schicken. Fragen Sie vorher nach, eine Kopie ist ein vollwertiger Beleg (GoBD Rz. 61).
  • Beleg unleserlich: etwa ein verblasster Kassenbon. Legen Sie ihn dem Eigenbeleg trotzdem bei.

Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein (§ 4 Abs. 4 EStG). Private Ausgaben sind auch mit Beleg nicht abziehbar (§ 12 Nr. 1 EStG).

Diese Angaben gehören auf den Eigenbeleg

Ein Eigenbeleg muss dieselben Aufgaben erfüllen wie jeder andere Beleg. Die GoBD nennen als Inhalt eines Belegs (Rz. 77):

  • Eindeutige BelegnummerDamit die Buchung zum Beleg führt, etwa EB-2026-004.
  • BelegdatumDer Tag der Zahlung. Das Datum, an dem Sie den Eigenbeleg schreiben, kommt unten dazu.
  • Betrag und WährungWas Sie tatsächlich gezahlt haben, einschließlich Umsatzsteuer.
  • Aussteller und EmpfängerSie als Aussteller und der Zahlungsempfänger, möglichst mit Anschrift.
  • Erläuterung des GeschäftsvorfallsWas bezahlt wurde (Art und Menge) und der betriebliche Anlass.
  • Verantwortlicher AusstellerName und Unterschrift der Person, die den Beleg erstellt.

Zusätzlich fragt die Vorlage, warum der Originalbeleg fehlt. Das verlangt die Rz. 77 nicht ausdrücklich. Ohne Begründung riskieren Sie aber, dass der Eigenbeleg wie ein Ersatz für einen Beleg wirkt, den es eigentlich geben müsste.

Keine Vorsteuer aus dem Eigenbeleg

Die Umsatzsteuer, die im gezahlten Betrag steckt, können Sie mit einem Eigenbeleg nicht als Vorsteuer abziehen. Dafür brauchen Sie eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Buchen Sie den vollen Betrag deshalb als Ausgabe, ohne Steuer herauszurechnen. Die Vorlage vermerkt das auf dem Beleg.

Brauchen Sie selbst eine Rechnung für Ihre Kunden? Dafür gibt es unsere Rechnungsvorlage.

Beispiel: Parkgebühr ohne Quittung

Eine Grafikdesignerin parkt für einen Kundentermin drei Stunden im Parkhaus. Der Automat gibt keine Quittung aus. So sieht ihr Eigenbeleg aus:

Eigenbeleg

Belegnummer: EB-2026-004

Ersatzbeleg für eine betriebliche Ausgabe, für die kein Originalbeleg vorliegt. Mit diesem Beleg ist kein Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Ausgabe
Tag der Zahlung06.10.2026
Betraggezahlter Betrag einschließlich Umsatzsteuer4,50 €
ZahlungsartBar (angekreuzt) Karte Überweisung Andere
ZahlungsempfängerParkhaus am Marktplatz
Anschrift des Empfängersfalls bekanntMarktplatz 1, 14467 Potsdam
Was wurde bezahlt?Art und MengeParkgebühr, 3 Stunden
Betrieblicher AnlassKundentermin bei der Beispiel GmbH in Potsdam
Warum fehlt der Originalbeleg?
GrundBeleg verloren Kein Beleg erhältlich (angekreuzt) Beleg unleserlich Anderer Grund
ErläuterungDer Automat hat keine Quittung ausgegeben.
Aussteller des Eigenbelegs
Name oder FirmaErika Mustermann Grafikdesign
AnschriftLindenstraße 12, 10115 Berlin

Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst war und dass für sie kein Originalbeleg vorliegt.

Berlin, 06.10.2026Ort, DatumUnterschrift Erika Mustermann Grafikdesign

Leere Vorlage: Eigenbeleg als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Zahlungsart und Grund kreuzen Sie an.

Eigenbeleg

Belegnummer: [Belegnummer]

Ersatzbeleg für eine betriebliche Ausgabe, für die kein Originalbeleg vorliegt. Mit diesem Beleg ist kein Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Ausgabe
Tag der Zahlung[TT.MM.JJJJ]
Betraggezahlter Betrag einschließlich Umsatzsteuer[Betrag in Euro]
ZahlungsartBar Karte Überweisung Andere
Zahlungsempfänger[Name oder Firma]
Anschrift des Empfängersfalls bekannt[Anschrift]
Was wurde bezahlt?Art und Menge[Art und Menge]
Betrieblicher Anlass[Anlass]
Warum fehlt der Originalbeleg?
GrundBeleg verloren Kein Beleg erhältlich Beleg unleserlich Anderer Grund
Erläuterung[Erläuterung]
Nachweise in der Anlagez. B. Kontoauszug, Foto, Bestellbestätigung[Nachweise]
Aussteller des Eigenbelegs
Name oder Firma[Name oder Firma]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]

Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst war und dass für sie kein Originalbeleg vorliegt.

Ort, DatumUnterschrift Aussteller

Typische Fehler beim Eigenbeleg

  1. Eigenbeleg statt KopieGibt es den Fremdbeleg noch beim Verkäufer, lassen Sie sich eine Kopie geben. Ein Eigenbeleg ist nur vorgesehen, wenn kein Fremdbeleg vorhanden ist (GoBD Rz. 61).
  2. Vorsteuer aus dem Eigenbeleg ziehenOhne Rechnung nach §§ 14, 14a UStG gibt es keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).
  3. Bewirtung mit Eigenbeleg belegenBei einer Bewirtung in einer Gaststätte muss die Rechnung beigefügt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG). Nutzen Sie dafür den Bewirtungsbeleg.
  4. Den Grund weglassenOhne Begründung riskieren Sie Rückfragen, warum es keinen Fremdbeleg gibt. Die Vorlage fragt den Grund deshalb immer ab.
  5. Eigenbelege erst zum Jahresende schreibenJe später, desto ungenauer. Fehlen Belege oder sind sie nicht glaubhaft, kann das Finanzamt schätzen (§ 162 AO). Schreiben Sie den Eigenbeleg möglichst am Tag der Zahlung.

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage deckt eine einzelne Ausgabe in Euro ab. In diesen Fällen sprechen Sie besser mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater:

  • Hohe oder häufige Beträge. Viele Eigenbelege oder große Summen fallen auf. Klären Sie, welche Nachweise Sie zusätzlich aufheben sollten.

  • Sie wollen die Vorsteuer abziehen. Dann brauchen Sie eine Rechnung. Fragen Sie beim Verkäufer nach einer Rechnung oder Rechnungskopie.

  • Bewirtung, Geschenke, Reisekosten. Dafür gelten eigene Nachweise und Grenzen (§ 4 Abs. 5 EStG).

  • Entnahmen und Einlagen. Wenn Sie Geld oder Waren zwischen Betrieb und Privat bewegen, gelten eigene Bewertungsregeln.

  • Zahlung in fremder Währung. Der Beleg braucht dann auch den Wechselkurs (GoBD Rz. 77).

Häufige Fragen zum Eigenbeleg

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Beleg, den Sie selbst schreiben, wenn es für eine betriebliche Ausgabe keinen Beleg vom Zahlungsempfänger gibt. Die GoBD sehen ihn für genau diesen Fall vor (Rz. 61).

Ist ein Eigenbeleg ohne Rechnung möglich?

Ja, dafür ist er da. Er belegt die Ausgabe als Betriebsausgabe. Die Umsatzsteuer darin können Sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, denn dafür brauchen Sie eine Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Welche Angaben gehören auf einen Eigenbeleg?

Belegnummer, Datum, Betrag, Zahlungsempfänger, was bezahlt wurde, der betriebliche Anlass und Sie als Aussteller (GoBD Rz. 77). Dazu der Grund, warum der Originalbeleg fehlt, und Ihre Unterschrift. Alle Angaben im Überblick

Bis zu welcher Höhe ist ein Eigenbeleg erlaubt?

Eine feste Betragsgrenze haben wir weder im Gesetz noch in den GoBD gefunden. Je höher der Betrag und je öfter Sie Eigenbelege nutzen, desto eher riskieren Sie Rückfragen des Finanzamts. Legen Sie dann Nachweise bei, etwa den Kontoauszug.

Kann ich für eine Bewirtung einen Eigenbeleg schreiben?

Nicht anstelle der Rechnung. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte muss die Rechnung beigefügt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG). Was Sie selbst ergänzen, sind Anlass und Teilnehmer auf dem Bewirtungsbeleg.

Muss ich den Eigenbeleg unterschreiben?

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Die GoBD verlangen aber einen verantwortlichen Aussteller (Rz. 77). Mit Ihrer Unterschrift ist klar, wer die Angaben gemacht hat.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

  • § 15 UStG Vorsteuerabzug
  • § 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen (Abs. 4: Betriebsausgaben, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2: Bewirtung)
  • § 12 EStG Nicht abzugsfähige Ausgaben
  • § 162 AO Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
GoBD Rz. 61, 77; § 15 Abs. 1 UStG
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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