Geschäftsbrief · Selbständige & Business

Briefkopf: Vorlage für Geschäftsbriefe nach DIN 5008

Wählen Sie Ihre Rechtsform, tragen Sie Ihre Daten ein und sehen Sie live, ob alle Pflichtangaben drin sind. Daraus entsteht ein fertiger Brief, eine Word-Vorlage zum Weiterschreiben oder Briefpapier als PDF.

  • Pflichtangaben

    Firmen im Handelsregister nennen Sitz, Registergericht und Nummer, GmbH und AG auch die Geschäftsleitung.

    § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG
  • Auch in E-Mails

    Die Angaben gehören auf Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form“ an einen bestimmten Empfänger.

    § 37a Abs. 1 HGB
  • Passt ins Fenster

    Anschriftfeld nach DIN 5008, Form B: 45 mm vom oberen Rand, für Umschläge DIN lang.

    DIN 5008

Stand: § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktGErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Briefkopf erstellen

Die Prüfliste zeigt, welche Angaben Ihre Rechtsform verlangt. Die Vorschau zeigt den Brief mit Fußzeile.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Was möchten Sie erstellen?
Ergebnis
Rechtsform

Pflichtangaben nach § 35a GmbHG.

Pflichtangaben im Briefkopf

    Absender

    Mit Rechtsform, z. B. „Beispiel Werbetechnik GmbH“.

    Fußzeile

    Alle Personen, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

    Nennen Sie das Kapital, müssen auch noch nicht eingezahlte Geldeinlagen dazu.

    Der Brief

    Jede Zeile wird ein Absatz. Nach der Anrede klein weiterschreiben.

    Unterschrift
    Vorschauändert sich beim Tippen
    [Name oder Firma][Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort]
    [Name oder Firma] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name oder Firma][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
    Datum
    [TT.MM.JJJJ]

    [Betreff]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    [Ihr Text]

    Mit freundlichen Grüßen[Name oder Firma]

    [Vor- und Nachname]
    [Name oder Firma][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
    Sitz: [Sitz][Registergericht][HRB-Nummer]
    Geschäftsführung: [Vor- und Nachname]

    Die Anschrift sitzt im Fenster eines Umschlags DIN lang. Welche Angaben Pflicht sind

    Aufbau eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008

    Die Norm DIN 5008 regelt, wo was auf dem Blatt steht. Die Vorlage folgt Form B, wie unsere anderen Briefvorlagen auch. Von oben nach unten:

    • BriefkopfName oder Firma, darunter Anschrift und Kontakt. Er steht oberhalb des Anschriftfelds.
    • RücksendeangabeIhr Name und Ihre Anschrift in einer kleinen Zeile über der Empfängeranschrift. Sie ist im Fenster des Umschlags zu sehen.
    • AnschriftfeldDie Anschrift des Empfängers, 45 mm vom oberen und 20 mm vom linken Blattrand. So passt sie in das Fenster eines Umschlags DIN lang.
    • InformationsblockRechts neben der Anschrift: Ihr Zeichen, Unser Zeichen, Ansprechpartner und Datum.
    • Betreff, Anrede, TextDer Text beginnt 25 mm vom linken Blattrand.
    • Gruß und UnterschriftGrußformel, bei Firmen der Firmenname, dann Unterschrift und darunter der Name.
    • FußzeilePflichtangaben, Kontakt und Bankverbindung, auf jeder Seite.

    Am linken Rand markieren kurze Striche die Falzlinien bei 105 und 210 mm und die Lochmitte bei 148,5 mm. Die Vorlage setzt sie im PDF.

    Pflichtangaben je Rechtsform

    Diese Angaben müssen auf allen Geschäftsbriefen stehen, gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG, § 80 Abs. 1 AktG). Die IHKs zählen E-Mails dazu; Bestellscheine gelten ausdrücklich als Geschäftsbriefe (§ 37a Abs. 3 HGB, § 35a Abs. 3 GmbHG, § 80 Abs. 3 AktG).

    Personen jeweils mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
    RechtsformPflichtangabenVorschrift
    Eingetragener KaufmannFirma mit Zusatz „e. K.“ (oder „e. Kfm.“, „e. Kfr.“), Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Registernummer§ 37a Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB
    GmbH, UG (haftungsbeschränkt)Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Geschäftsführer, Vorsitz des Aufsichtsrats (falls vorhanden). Die UG führt „UG (haftungsbeschränkt)“.§ 35a Abs. 1, § 5a Abs. 1 GmbHG
    AktiengesellschaftRechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Vorstandsmitglieder (Vorsitz als solcher bezeichnet), Vorsitz des Aufsichtsrats§ 80 Abs. 1 AktG
    Ohne HandelsregisterKeine eigene Vorschrift; empfohlen: Vor- und Nachname, ladungsfähige AnschriftIHK-Empfehlung, § 2 DL-InfoV
    PrivatpersonKeine–

    Kapital nur vollständig: Machen Sie Angaben zum Kapital, müssen Sie das Stamm- oder Grundkapital nennen und, wenn noch Einlagen ausstehen, deren Gesamtbetrag (§ 35a Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 80 Abs. 1 Satz 3 AktG). Sie müssen das Kapital aber nicht nennen.

    Nicht Pflicht sind Telefon, E-Mail, Website, Bankverbindung, Steuernummer und USt-IdNr. Die drei Vorschriften nennen sie nicht. Auf Rechnungen gehört die Steuernummer oder USt-IdNr. aber dazu (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), dafür gibt es unsere Rechnungsvorlage.

    Eine Ausnahme gilt für Mitteilungen in einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in die nur noch Einzelangaben eingesetzt werden (§ 37a Abs. 2 HGB, § 35a Abs. 2 GmbHG, § 80 Abs. 2 AktG). Für Bestellscheine gilt sie nicht.

    Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Handelsregister

    Für Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister gab es früher eine eigene Regel in der Gewerbeordnung (§ 15b GewO). Die geltende Gewerbeordnung enthält sie nicht mehr. Heute empfehlen die Industrie- und Handelskammern:

    • Vor- und Nachname, Vorname ausgeschrieben. Eine Geschäftsbezeichnung wie „Grafikdesign“ nur zusätzlich zum Namen.
    • Eine ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach.

    Bieten Sie Dienstleistungen an, müssen Sie Ihren Kunden vor Vertragsschluss oder vor der Leistung unter anderem Ihren Vor- und Familiennamen und die Anschrift Ihrer Niederlassung nennen, ohne Niederlassung eine ladungsfähige Anschrift (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DL-InfoV). Diese Angaben deckt ein vollständiger Briefkopf mit ab, die übrigen Informationen nach § 2 DL-InfoV nicht.

    Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?

    Fehlen Pflichtangaben, muss das Registergericht sie mit Zwangsgeld durchsetzen: beim eingetragenen Kaufmann gegen ihn selbst (§ 37a Abs. 4 HGB), bei GmbH und UG gegen die Geschäftsführer (§ 79 Abs. 1 GmbHG), bei der AG gegen den Vorstand (§ 407 Abs. 1 AktG). Das einzelne Zwangsgeld beträgt höchstens 5.000 € (§ 14 Satz 2 HGB, § 79 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 407 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die IHKs nennen dazu das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Mit der Prüfliste oben sehen Sie, ob alle Angaben da sind.

    Beispiel und leere Vorlage

    Ein Geschäftsbrief einer GmbH mit zwei Geschäftsführern, wie ihn der Generator erstellt:

    Beispiel Werbetechnik GmbHSchilder · Beschriftung · LeuchtreklameHauptstraße 5 · 80331 MünchenTelefon 089 1234560 · E-Mail info@example.com · www.example.com
    Beispiel Werbetechnik GmbH · Hauptstraße 5 · 80331 MünchenErika Mustermann GrafikdesignLindenstraße 1210115 Berlin
    Ihr Zeichen
    EM/2026-31
    Unser Zeichen
    TB-0815
    Ansprechpartner
    Thomas Berger
    Datum
    14.10.2026

    Angebot für die Fassadenbeschriftung

    Sehr geehrte Frau Mustermann,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern bieten wir Ihnen die Beschriftung Ihrer Fassade an.

    Das ausführliche Angebot finden Sie in der Anlage. Es gilt bis zum 30.11.2026.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen GrüßenBeispiel Werbetechnik GmbH

    Thomas BergerGeschäftsführer
    Beispiel Werbetechnik GmbHHauptstraße 580331 München
    Telefon 089 1234560E-Mail info@example.comwww.example.com
    Sitz: MünchenAmtsgericht MünchenHRB 123456USt-IdNr. DE123456789
    Geschäftsführung: Thomas Berger, Sabine Kaya
    MusterbankIBAN DE02 1203 0000 0000 2020 51BIC BYLADEM1001

    Die leere Vorlage für eine GmbH, alle Pflichtangaben als Platzhalter:

    [Name oder Firma][Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort]Telefon [Telefon] · E-Mail [E-Mail] · [Website]
    [Name oder Firma] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name oder Firma][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
    Ihr Zeichen
    [Zeichen]
    Unser Zeichen
    [Zeichen]
    Datum
    [TT.MM.JJJJ]

    [Betreff]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    [Ihr Text]

    Mit freundlichen Grüßen[Name oder Firma]

    [Vor- und Nachname]
    [Name oder Firma][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
    Telefon [Telefon]E-Mail [E-Mail][Website]
    Sitz: [Sitz][Registergericht][HRB-Nummer]USt-IdNr. [USt-IdNr.]
    Geschäftsführung: [Vor- und Nachname]
    [Bank]IBAN [IBAN]BIC [BIC]

    In der Word-Datei sind die Stellen gelb markiert, die Sie ersetzen. Die Pflichtangaben stehen in der Fußzeile von Word und erscheinen auf jeder Seite.

    Typische Fehler im Briefkopf

    1. Den Rechtsformzusatz weglassen„e. K.“ beim Kaufmann (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB), die Rechtsform bei GmbH und AG (§ 35a GmbHG, § 80 AktG). Die UG schreibt „UG (haftungsbeschränkt)“ aus, „UG“ allein genügt nicht (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
    2. Nur einen von mehreren Geschäftsführern nennenEs gehören alle Geschäftsführer auf den Brief (§ 35a Abs. 1 GmbHG), bei der AG alle Vorstandsmitglieder (§ 80 Abs. 1 AktG).
    3. Vornamen abkürzen„T. Berger“ reicht nicht. Verlangt ist der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§ 35a Abs. 1 GmbHG, § 80 Abs. 1 AktG).
    4. Stammkapital nennen, ausstehende Einlagen nichtWer Angaben zum Kapital macht, muss auch den Gesamtbetrag der noch nicht eingezahlten Geldeinlagen nennen (§ 35a Abs. 1 Satz 2 GmbHG).
    5. Die E-Mail-Signatur vergessenDie Pflichtangaben gelten für Geschäftsbriefe gleichviel welcher Form (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG), also auch für E-Mails an Kunden.
    6. Den Briefbogen nach Änderungen nicht anpassenNeuer Geschäftsführer, Umzug, neuer Sitz: Sie riskieren falsche Pflichtangaben, bis Briefbogen, Word-Vorlage und Signatur erneuert sind.

    Wann diese Vorlage nicht reicht

    Die Vorlage deckt Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GmbH, UG und AG ab. In diesen Fällen fragen Sie Ihre IHK, Handwerkskammer oder eine Anwältin oder einen Anwalt für Handelsrecht:

    • OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, Partnerschaft, Genossenschaft, Verein. Für sie gelten eigene Regeln, die diese Vorlage nicht abfragt.

    • Ausländische Gesellschaften und Zweigniederlassungen, etwa eine Limited mit Niederlassung in Deutschland.

    • Rechnungen. Für sie gelten zusätzlich die Pflichtangaben des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 Abs. 4 UStG).

    Häufige Fragen zum Briefkopf

    Was gehört in einen Briefkopf?

    Name oder Firma und Anschrift, meist auch Telefon und E-Mail. Bei Firmen im Handelsregister kommen Pflichtangaben dazu, etwa Sitz, Registergericht und Registernummer, bei der GmbH alle Geschäftsführer (§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG). Sie stehen meist in der Fußzeile. Übersicht je Rechtsform

    Wo stehen Absender und Empfänger?

    Der Absender steht oben im Briefkopf und noch einmal klein über der Anschrift (Rücksendeangabe). Der Empfänger steht im Anschriftfeld links, nach DIN 5008 Form B 45 mm vom oberen und 20 mm vom linken Blattrand. So passt die Anschrift in das Fenster eines Umschlags DIN lang.

    Muss die Steuernummer in den Briefkopf?

    Nein. Steuernummer und USt-IdNr. gehören nicht zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen in § 37a HGB, § 35a GmbHG und § 80 AktG. Auf Rechnungen sind sie dagegen Pflicht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG).

    Gelten die Pflichtangaben auch für E-Mails?

    Ja. Das Gesetz spricht von Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG). Die IHKs zählen E-Mails ausdrücklich dazu. Prüfen Sie deshalb auch Ihre E-Mail-Signatur.

    Brauche ich als Kleinunternehmer oder Freiberufler Pflichtangaben?

    Ohne Eintrag im Handelsregister gibt es keine eigene Vorschrift für Geschäftsbriefe mehr. Die IHKs empfehlen Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und eine ladungsfähige Anschrift. Als Dienstleister müssen Sie Kunden bestimmte Angaben zur Verfügung stellen (§ 2 DL-InfoV); der Briefkopf ist ein einfacher Weg dafür.

    Kann ich die Vorlage auch für private Briefe nutzen?

    Ja. Wählen Sie oben „Privatperson“. Dann enthält der Briefkopf Ihren Namen, Ihre Anschrift und, wenn Sie möchten, Telefon und E-Mail. Pflichtangaben gibt es für private Briefe nicht.

    Rechtsgrundlagen und Quellen

    Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen und auf die Merkblätter der Industrie- und Handelskammern zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen:

    Gesetze

    Stand und Verantwortung

    Stand
    – berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
    Nächste Prüfung
    spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
    Rechtsgrundlage
    § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG
    Verantwortlich
    Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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    Schreiben Sie uns an info@alltagsvorlagen.de. Wir prüfen jeden Hinweis.