Briefkopf: Vorlage für Geschäftsbriefe nach DIN 5008
Wählen Sie Ihre Rechtsform, tragen Sie Ihre Daten ein und sehen Sie live, ob alle Pflichtangaben drin sind. Daraus entsteht ein fertiger Brief, eine Word-Vorlage zum Weiterschreiben oder Briefpapier als PDF.
Pflichtangaben
Firmen im Handelsregister nennen Sitz, Registergericht und Nummer, GmbH und AG auch die Geschäftsleitung.
§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktGAuch in E-Mails
Die Angaben gehören auf Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form“ an einen bestimmten Empfänger.
§ 37a Abs. 1 HGBPasst ins Fenster
Anschriftfeld nach DIN 5008, Form B: 45 mm vom oberen Rand, für Umschläge DIN lang.
DIN 5008
Stand: § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktGErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen
Briefkopf erstellen
Die Prüfliste zeigt, welche Angaben Ihre Rechtsform verlangt. Die Vorschau zeigt den Brief mit Fußzeile.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.
Pflichtangaben nach § 35a GmbHG.
Pflichtangaben im Briefkopf
Für Privatpersonen schreibt das Gesetz keine Angaben im Briefkopf vor.
Mit Rechtsform, z. B. „Beispiel Werbetechnik GmbH“.
Alle Personen, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Nennen Sie das Kapital, müssen auch noch nicht eingezahlte Geldeinlagen dazu.
Jede Zeile wird ein Absatz. Nach der Anrede klein weiterschreiben.
- Datum
- [TT.MM.JJJJ]
[Betreff]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Ihr Text]
Mit freundlichen Grüßen[Name oder Firma]
Bitte ergänzen Sie noch:
Die Anschrift sitzt im Fenster eines Umschlags DIN lang. Welche Angaben Pflicht sind
Aufbau eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008
Die Norm DIN 5008 regelt, wo was auf dem Blatt steht. Die Vorlage folgt Form B, wie unsere anderen Briefvorlagen auch. Von oben nach unten:
- BriefkopfName oder Firma, darunter Anschrift und Kontakt. Er steht oberhalb des Anschriftfelds.
- RücksendeangabeIhr Name und Ihre Anschrift in einer kleinen Zeile über der Empfängeranschrift. Sie ist im Fenster des Umschlags zu sehen.
- AnschriftfeldDie Anschrift des Empfängers, 45 mm vom oberen und 20 mm vom linken Blattrand. So passt sie in das Fenster eines Umschlags DIN lang.
- InformationsblockRechts neben der Anschrift: Ihr Zeichen, Unser Zeichen, Ansprechpartner und Datum.
- Betreff, Anrede, TextDer Text beginnt 25 mm vom linken Blattrand.
- Gruß und UnterschriftGrußformel, bei Firmen der Firmenname, dann Unterschrift und darunter der Name.
- FußzeilePflichtangaben, Kontakt und Bankverbindung, auf jeder Seite.
Am linken Rand markieren kurze Striche die Falzlinien bei 105 und 210 mm und die Lochmitte bei 148,5 mm. Die Vorlage setzt sie im PDF.
Pflichtangaben je Rechtsform
Diese Angaben müssen auf allen Geschäftsbriefen stehen, gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG, § 80 Abs. 1 AktG). Die IHKs zählen E-Mails dazu; Bestellscheine gelten ausdrücklich als Geschäftsbriefe (§ 37a Abs. 3 HGB, § 35a Abs. 3 GmbHG, § 80 Abs. 3 AktG).
| Rechtsform | Pflichtangaben | Vorschrift |
|---|---|---|
| Eingetragener Kaufmann | Firma mit Zusatz „e. K.“ (oder „e. Kfm.“, „e. Kfr.“), Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Registernummer | § 37a Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB |
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Geschäftsführer, Vorsitz des Aufsichtsrats (falls vorhanden). Die UG führt „UG (haftungsbeschränkt)“. | § 35a Abs. 1, § 5a Abs. 1 GmbHG |
| Aktiengesellschaft | Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Vorstandsmitglieder (Vorsitz als solcher bezeichnet), Vorsitz des Aufsichtsrats | § 80 Abs. 1 AktG |
| Ohne Handelsregister | Keine eigene Vorschrift; empfohlen: Vor- und Nachname, ladungsfähige Anschrift | IHK-Empfehlung, § 2 DL-InfoV |
| Privatperson | Keine | – |
Kapital nur vollständig: Machen Sie Angaben zum Kapital, müssen Sie das Stamm- oder Grundkapital nennen und, wenn noch Einlagen ausstehen, deren Gesamtbetrag (§ 35a Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 80 Abs. 1 Satz 3 AktG). Sie müssen das Kapital aber nicht nennen.
Nicht Pflicht sind Telefon, E-Mail, Website, Bankverbindung, Steuernummer und USt-IdNr. Die drei Vorschriften nennen sie nicht. Auf Rechnungen gehört die Steuernummer oder USt-IdNr. aber dazu (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), dafür gibt es unsere Rechnungsvorlage.
Eine Ausnahme gilt für Mitteilungen in einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in die nur noch Einzelangaben eingesetzt werden (§ 37a Abs. 2 HGB, § 35a Abs. 2 GmbHG, § 80 Abs. 2 AktG). Für Bestellscheine gilt sie nicht.
Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Handelsregister
Für Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister gab es früher eine eigene Regel in der Gewerbeordnung (§ 15b GewO). Die geltende Gewerbeordnung enthält sie nicht mehr. Heute empfehlen die Industrie- und Handelskammern:
- Vor- und Nachname, Vorname ausgeschrieben. Eine Geschäftsbezeichnung wie „Grafikdesign“ nur zusätzlich zum Namen.
- Eine ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach.
Bieten Sie Dienstleistungen an, müssen Sie Ihren Kunden vor Vertragsschluss oder vor der Leistung unter anderem Ihren Vor- und Familiennamen und die Anschrift Ihrer Niederlassung nennen, ohne Niederlassung eine ladungsfähige Anschrift (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DL-InfoV). Diese Angaben deckt ein vollständiger Briefkopf mit ab, die übrigen Informationen nach § 2 DL-InfoV nicht.
Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?
Fehlen Pflichtangaben, muss das Registergericht sie mit Zwangsgeld durchsetzen: beim eingetragenen Kaufmann gegen ihn selbst (§ 37a Abs. 4 HGB), bei GmbH und UG gegen die Geschäftsführer (§ 79 Abs. 1 GmbHG), bei der AG gegen den Vorstand (§ 407 Abs. 1 AktG). Das einzelne Zwangsgeld beträgt höchstens 5.000 € (§ 14 Satz 2 HGB, § 79 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 407 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die IHKs nennen dazu das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Mit der Prüfliste oben sehen Sie, ob alle Angaben da sind.
Beispiel und leere Vorlage
Ein Geschäftsbrief einer GmbH mit zwei Geschäftsführern, wie ihn der Generator erstellt:
- Ihr Zeichen
- EM/2026-31
- Unser Zeichen
- TB-0815
- Ansprechpartner
- Thomas Berger
- Datum
- 14.10.2026
Angebot für die Fassadenbeschriftung
Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern bieten wir Ihnen die Beschriftung Ihrer Fassade an.
Das ausführliche Angebot finden Sie in der Anlage. Es gilt bis zum 30.11.2026.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenBeispiel Werbetechnik GmbH
Die leere Vorlage für eine GmbH, alle Pflichtangaben als Platzhalter:
- Ihr Zeichen
- [Zeichen]
- Unser Zeichen
- [Zeichen]
- Datum
- [TT.MM.JJJJ]
[Betreff]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Ihr Text]
Mit freundlichen Grüßen[Name oder Firma]
In der Word-Datei sind die Stellen gelb markiert, die Sie ersetzen. Die Pflichtangaben stehen in der Fußzeile von Word und erscheinen auf jeder Seite.
Typische Fehler im Briefkopf
- Den Rechtsformzusatz weglassen„e. K.“ beim Kaufmann (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB), die Rechtsform bei GmbH und AG (§ 35a GmbHG, § 80 AktG). Die UG schreibt „UG (haftungsbeschränkt)“ aus, „UG“ allein genügt nicht (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
- Nur einen von mehreren Geschäftsführern nennenEs gehören alle Geschäftsführer auf den Brief (§ 35a Abs. 1 GmbHG), bei der AG alle Vorstandsmitglieder (§ 80 Abs. 1 AktG).
- Vornamen abkürzen„T. Berger“ reicht nicht. Verlangt ist der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§ 35a Abs. 1 GmbHG, § 80 Abs. 1 AktG).
- Stammkapital nennen, ausstehende Einlagen nichtWer Angaben zum Kapital macht, muss auch den Gesamtbetrag der noch nicht eingezahlten Geldeinlagen nennen (§ 35a Abs. 1 Satz 2 GmbHG).
- Die E-Mail-Signatur vergessenDie Pflichtangaben gelten für Geschäftsbriefe gleichviel welcher Form (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG), also auch für E-Mails an Kunden.
- Den Briefbogen nach Änderungen nicht anpassenNeuer Geschäftsführer, Umzug, neuer Sitz: Sie riskieren falsche Pflichtangaben, bis Briefbogen, Word-Vorlage und Signatur erneuert sind.
Wann diese Vorlage nicht reicht
Die Vorlage deckt Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GmbH, UG und AG ab. In diesen Fällen fragen Sie Ihre IHK, Handwerkskammer oder eine Anwältin oder einen Anwalt für Handelsrecht:
OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, Partnerschaft, Genossenschaft, Verein. Für sie gelten eigene Regeln, die diese Vorlage nicht abfragt.
Ausländische Gesellschaften und Zweigniederlassungen, etwa eine Limited mit Niederlassung in Deutschland.
Rechnungen. Für sie gelten zusätzlich die Pflichtangaben des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 Abs. 4 UStG).
Häufige Fragen zum Briefkopf
Was gehört in einen Briefkopf?
Name oder Firma und Anschrift, meist auch Telefon und E-Mail. Bei Firmen im Handelsregister kommen Pflichtangaben dazu, etwa Sitz, Registergericht und Registernummer, bei der GmbH alle Geschäftsführer (§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG). Sie stehen meist in der Fußzeile. Übersicht je Rechtsform
Wo stehen Absender und Empfänger?
Der Absender steht oben im Briefkopf und noch einmal klein über der Anschrift (Rücksendeangabe). Der Empfänger steht im Anschriftfeld links, nach DIN 5008 Form B 45 mm vom oberen und 20 mm vom linken Blattrand. So passt die Anschrift in das Fenster eines Umschlags DIN lang.
Muss die Steuernummer in den Briefkopf?
Nein. Steuernummer und USt-IdNr. gehören nicht zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen in § 37a HGB, § 35a GmbHG und § 80 AktG. Auf Rechnungen sind sie dagegen Pflicht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG).
Gelten die Pflichtangaben auch für E-Mails?
Ja. Das Gesetz spricht von Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind (§ 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG). Die IHKs zählen E-Mails ausdrücklich dazu. Prüfen Sie deshalb auch Ihre E-Mail-Signatur.
Brauche ich als Kleinunternehmer oder Freiberufler Pflichtangaben?
Ohne Eintrag im Handelsregister gibt es keine eigene Vorschrift für Geschäftsbriefe mehr. Die IHKs empfehlen Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und eine ladungsfähige Anschrift. Als Dienstleister müssen Sie Kunden bestimmte Angaben zur Verfügung stellen (§ 2 DL-InfoV); der Briefkopf ist ein einfacher Weg dafür.
Kann ich die Vorlage auch für private Briefe nutzen?
Ja. Wählen Sie oben „Privatperson“. Dann enthält der Briefkopf Ihren Namen, Ihre Anschrift und, wenn Sie möchten, Telefon und E-Mail. Pflichtangaben gibt es für private Briefe nicht.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen und auf die Merkblätter der Industrie- und Handelskammern zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen:
Gesetze
- § 37a HGB Angaben auf Geschäftsbriefen (Kaufleute)
- § 19 HGB Bezeichnung der Firma bei Einzelkaufleuten
- § 35a GmbHG Angaben auf Geschäftsbriefen (GmbH, UG)
- § 5a GmbHG Unternehmergesellschaft
- § 80 AktG Angaben auf Geschäftsbriefen (AG)
- § 2 DL-InfoV Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
- § 14 UStG Ausstellung von Rechnungen
- § 14 HGB Zwangsgeld (Höchstbetrag)
- § 79 GmbHG Zwangsgelder
- § 407 AktG Zwangsgelder
Stand und Verantwortung
- Stand
- – berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
- Nächste Prüfung
- spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
- Rechtsgrundlage
- § 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG
- Verantwortlich
- Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
- Fehler gefunden?
- Schreiben Sie uns an info@alltagsvorlagen.de. Wir prüfen jeden Hinweis.