Vorlage für Mieter · Wohnen & Miete

Mietschulden­freiheits­bescheinigung: Vorlage zum Ausfüllen

Sie bereiten die Bescheinigung vor, Ihr bisheriger Vermieter prüft und unterschreibt sie. Vorab das Wichtigste: Er muss keine ausstellen, und nach Auffassung der Datenschutzbehörden darf der neue Vermieter sie nicht verlangen. Eine Quittung über Ihre Mietzahlungen bekommen Sie dagegen auf Verlangen. Beides erstellen Sie hier als PDF oder Word.

  • Freiwillig

    Mieter haben keinen Anspruch auf eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung.

    BGH, VIII ZR 238/08
  • Nicht verlangbar

    Laut den Datenschutzbehörden darf der neue Vermieter sie bei der Wohnungssuche nicht verlangen.

    DSK-Orientierungshilfe, C. 1
  • Quittung schon

    Über erhaltene Mietzahlungen muss der Vermieter auf Verlangen quittieren.

    § 368 Satz 1 BGB

Stand: § 368 BGB, BGH VIII ZR 238/08Erstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Bescheinigung oder Quittung vorbereiten

Sie füllen aus, die Vorschau zeigt das fertige Dokument. Ihr Vermieter muss es nur noch prüfen und unterschreiben.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Was möchten Sie erstellen?
Dokument
Wer stellt aus?

So, wie er im Mietvertrag steht.

Mieter und Wohnung
Was bestätigt wird

Bestätigt werden die bis zu diesem Tag fälligen Mieten, zum Beispiel bis zum Ende des letzten Monats.

Ort und Datum

Ort und Datum der Unterschrift. Lassen Sie die Felder leer, trägt der Vermieter sie von Hand ein.

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Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Angaben zum Mietverhältnis
Vermieter[Name]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Mieter[Vor- und Nachname]
Wohnung[Anschrift der Wohnung]

Hiermit bestätige ich, dass für die oben genannte Wohnung die bis zum [Stichtag] fälligen Mieten einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vollständig gezahlt wurden.

Diese Bestätigung betrifft nur die bis zu diesem Tag fälligen Zahlungen. Betriebskosten, über die noch nicht abgerechnet wurde, sind nicht erfasst.

Ort, DatumUnterschrift Vermieter

Danach: ausdrucken und dem Vermieter zur Prüfung und Unterschrift geben. Muss er unterschreiben?

Was ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Mit der Mietschulden­freiheits­bescheinigung bestätigt Ihr bisheriger Vermieter schriftlich, dass Sie die Miete bis zu einem bestimmten Tag vollständig gezahlt haben. Manche Vermieter fragen bei der Wohnungssuche danach.

Unsere Vorlage formuliert die Bestätigung bewusst eng: Sie betrifft die Mieten einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, die bis zu einem Stichtag fällig waren. Betriebskosten, über die noch nicht abgerechnet wurde, nimmt sie auf Wunsch ausdrücklich aus. So bestätigt der Vermieter nur, was er zu diesem Zeitpunkt sicher weiß.

Muss der Vermieter sie ausstellen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter keinen Anspruch auf eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung haben (Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08). Ob Ihr Vermieter unterschreibt, ist seine Entscheidung. Eine vorbereitete Bescheinigung macht es ihm leichter.

Anders bei der Quittung: Wer eine Leistung empfängt, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen (§ 368 Satz 1 BGB). Eine Quittung über Ihre Mietzahlungen können Sie also verlangen. Mehr dazu unten.

Darf der neue Vermieter sie verlangen?

Nach Auffassung der Datenschutzbehörden nicht. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz hält fest:

„Folglich kann eine solche Bescheinigung von den Mietinteressent:innen bei der beabsichtigten Neuanmietung von Wohnraum auch nicht verlangt werden.“DSK-Orientierungshilfe, Version 2.0, C. 1

Zulässig sind nach der Orientierungshilfe stattdessen zwei Ja/Nein-Fragen zu erheblichen Mietrückständen im bestehenden Mietverhältnis, und zwar erst, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat. Beide Fragen stehen in unserer Vorlage zur Mieterselbstauskunft.

Sie können eine Bescheinigung trotzdem freiwillig vorlegen, wenn Sie das möchten und Ihr bisheriger Vermieter sie ausstellt.

Die Alternative: Quittung über Ihre Mietzahlungen

Eine Quittung bestätigt, dass der Vermieter die Miete für einen bestimmten Zeitraum erhalten hat. Darauf haben Sie einen Anspruch (§ 368 Satz 1 BGB). Wählen Sie oben „Quittung über Mietzahlungen“, geben Sie den Zeitraum an und lassen Sie die Quittung vom Vermieter unterschreiben.

Ihre eigenen Belege zeigen die Zahlungen ebenfalls, etwa die Überweisungen auf Ihren Kontoauszügen. Geben Sie Kontoauszüge weiter, schwärzen Sie alles, was mit der Miete nichts zu tun hat.

Leere Vorlagen: Bescheinigung und Quittung als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. So sieht die Mietschulden­freiheits­bescheinigung aus:

Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Angaben zum Mietverhältnis
Vermieter[Name]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Mieter[Vor- und Nachname]
Wohnung[Anschrift der Wohnung], [Lage, z. B. 2. OG links]
Mietverhältnis seit[Datum]
Mietverhältnis beendet zum (falls beendet)[Datum]

Hiermit bestätige ich, dass für die oben genannte Wohnung die bis zum [Stichtag] fälligen Mieten einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vollständig gezahlt wurden.

Diese Bestätigung betrifft nur die bis zu diesem Tag fälligen Zahlungen. Betriebskosten, über die noch nicht abgerechnet wurde, sind nicht erfasst.

Ort, DatumUnterschrift Vermieter

Untermiete, Wohnen bei den Eltern, erste Wohnung

Untermiete

Wohnen Sie zur Untermiete, ist Ihr Vermieter der Hauptmieter. Er stellt die Bescheinigung oder die Quittung aus. Wählen Sie im Formular „Hauptmieter (Untervermieter)“; dann heißt es im Dokument „Untermieter“.

Wohnen bei den Eltern oder erste eigene Wohnung

Ohne Mietverhältnis gibt es keine Mietschulden und damit nichts zu bescheinigen. Verlangen darf der neue Vermieter die Bescheinigung ohnehin nicht (DSK-Orientierungshilfe, C. 1). Die Fragen zu Mietrückständen in der Selbstauskunft beziehen sich auf ein bestehendes Mietverhältnis.

Typische Fehler bei der Mietschulden­freiheits­bescheinigung

  1. Die Bescheinigung einfordernEinen Anspruch darauf gibt es nicht (BGH, VIII ZR 238/08). Fragen Sie freundlich und legen Sie eine vorbereitete Bescheinigung bei. Bestehen Sie auf einer Quittung, wenn Sie einen Nachweis brauchen (§ 368 BGB).
  2. Sie dem neuen Vermieter vorlegen, weil er sie verlangtVerlangen darf er sie nach der Orientierungshilfe nicht (C. 1). Zulässig sind zwei Ja/Nein-Fragen zu erheblichen Rückständen, und erst vor Vertragsschluss.
  3. Eine zu weite Formulierung vorlegenEin Satz wie „Es bestehen keinerlei Forderungen“ kann als Verzicht auf alle Forderungen gelesen werden, auch auf solche aus Abrechnungen, die noch gar nicht gemacht sind. Der Bundesgerichtshof sieht eine solche Bescheinigung in der Nähe einer Ausgleichsquittung, also der Erklärung, nichts mehr zu fordern (VIII ZR 238/08). Ein Stichtag und die Ausnahme für noch nicht abgerechnete Betriebskosten machen die Unterschrift leichter.
  4. „Pünktlich“ bestätigen lassen, obwohl es nicht stimmtDie Bescheinigung ist eine Erklärung des Vermieters. Nehmen Sie nur auf, was er auch mittragen kann.

Wann diese Vorlage nicht reicht

In diesen Fällen helfen der örtliche Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Mietrecht.

  • Streit über Rückstände oder Nachzahlungen. Ist offen, ob noch Geld geschuldet ist, wird der Vermieter keine Bescheinigung unterschreiben. Klären Sie zuerst den Streit.

  • Der Vermieter verweigert auch die Quittung. Der Anspruch besteht (§ 368 BGB), ihn durchzusetzen ist aber eine Frage für die Beratung.

  • Gewerberäume. Die Vorlage und die Hinweise zur Wohnungssuche betreffen Wohnraum.

  • Wohnung in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage richtet sich nach deutschem Recht.

Häufige Fragen zur Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Was ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass die Miete bis zu einem bestimmten Tag vollständig gezahlt wurde. Manche Vermieter fragen bei der Wohnungssuche danach.

Ist der Vermieter verpflichtet, eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung auszustellen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter keinen Anspruch darauf haben (Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08). Eine Quittung über erhaltene Mietzahlungen muss der Vermieter auf Verlangen aber erteilen (§ 368 Satz 1 BGB).

Darf der neue Vermieter eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung verlangen?

Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden nicht: Weil der bisherige Vermieter keine ausstellen muss, kann sie bei der Neuanmietung auch nicht verlangt werden (DSK-Orientierungshilfe, C. 1). Nach erheblichen Mietrückständen darf der neue Vermieter mit zwei Ja/Nein-Fragen fragen, wenn er sich für Sie entschieden hat.

Kann ich die Mietschulden­freiheits­bescheinigung selbst schreiben?

Vorbereiten ja, unterschreiben nicht. Die Bescheinigung ist eine Erklärung des Vermieters. Sie können sie oben ausfüllen und ausdrucken; Ihr Vermieter prüft sie und unterschreibt, wenn er einverstanden ist.

Woher bekomme ich eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Von Ihrem bisherigen Vermieter oder dessen Hausverwaltung, bei Untermiete vom Hauptmieter. Am einfachsten geben Sie ihm eine vorbereitete Bescheinigung, die er nur noch prüft und unterschreibt.

Ich wohne bei meinen Eltern. Was lege ich vor?

Eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung gibt es dann nicht, weil Sie keine Miete schulden. Verlangen darf der neue Vermieter sie ohnehin nicht (DSK-Orientierungshilfe, C. 1). Die Fragen zu Mietrückständen in der Selbstauskunft beziehen sich auf ein bestehendes Mietverhältnis.

Wer stellt die Bescheinigung bei Untermiete aus?

Ihr Vermieter ist in diesem Fall der Hauptmieter, der Ihnen das Zimmer oder die Wohnung untervermietet. Wählen Sie oben „Hauptmieter (Untervermieter)“ als Aussteller.

Was kostet eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Die Vorlage hier ist kostenlos. Ob der Vermieter die Bescheinigung ausstellt, entscheidet er selbst, da er dazu nicht verpflichtet ist.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Rechtsprechung

  • BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08Kein Anspruch des Mieters auf eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung, die über Quittungen hinausgeht; Quittungen schuldet der Vermieter (§ 368 BGB).

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§ 368 BGB, BGH VIII ZR 238/08
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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