Vorlage für Mietinteressenten · Wohnen & Miete

Mieter­selbst­auskunft: Vorlage in drei Schritten

Füllen Sie die Selbstauskunft für den Schritt aus, in dem Sie gerade sind: zur Besichtigung nur Name und Kontakt, bei Mietwunsch Beruf und Einkommen, vor dem Vertrag die Nachweise. So sieht es der Musterfragebogen der Datenschutzbehörden vor. Als PDF oder Word, kostenlos und ohne Anmeldung.

  • Zur Besichtigung

    Name und Kontakt. Fragen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind hier in aller Regel nicht erforderlich.

    DSK-Orientierungshilfe, A
  • Bei Mietwunsch

    Personenzahl, Arbeitgeber, Beruf, Einkommen, Haustiere sowie Insolvenz und Räumungstitel.

    B
  • Vor dem Vertrag

    Nachweise zu Einkommen und Bonität, Fragen zu erheblichen Mietrückständen.

    C

Stand: Art. 6 DSGVO, DSK-Orientierungshilfe (Januar 2026)Erstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Mieter­selbst­auskunft ausfüllen

Wählen Sie den Schritt, in dem Sie sind. Es erscheinen nur die Fragen, die dazu gehören, und die Vorschau zeigt, was im Dokument steht.

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Je weiter Sie sind, desto mehr darf der Vermieter fragen. Angaben aus früheren Schritten bleiben im Dokument.

Die Wohnung (optional)
Name und Kontakt

Ziehen Sie zu zweit ein und sollen beide den Mietvertrag schließen, füllt jede Person eine eigene Selbstauskunft aus.

Eine Kontaktangabe genügt, weitere sind freiwillig.

Ort und Datum
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Mieterselbstauskunft

Angaben zum Besichtigungstermin. Die Fragen folgen dem Musterfragebogen der Datenschutzkonferenz (DSK), Stand Januar 2026. Angaben für spätere Schritte mache ich, wenn sie erforderlich sind.

A. Zur Besichtigung
Name, Vorname[Name, Vorname]
Aktuelle Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Telefon (Festnetz oder mobil)[Telefon]
E-Mail-Adresse[E-Mail]

Ich bestätige, dass meine Angaben richtig sind.

Ort, DatumUnterschrift

Danach: ausdrucken, unterschreiben und erst dann übergeben, wenn der Vermieter in diesem Schritt danach fragt. Was wann gefragt werden darf

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Mit der Mieterselbstauskunft holen Vermieter, Makler oder Hausverwaltungen vor dem Abschluss eines Mietvertrags Angaben von Mietinteressenten ein. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, mit wem sie den Vertrag schließen: wer einziehen möchte, wie er erreichbar ist und ob die Miete gezahlt werden kann.

Welche Fragen erlaubt sind, regelt das Datenschutzrecht. Erhoben werden dürfen nur Angaben, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat oder die für den Mietvertrag erforderlich sind (OH, Einleitung; Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Zur Besichtigung ist Rechtsgrundlage in der Regel das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), spätestens ab dem erklärten Mietwunsch die Anbahnung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Einwilligungserklärung im Formular ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörden nicht das richtige Mittel: Hängt der Mietvertrag davon ab, ist sie nicht freiwillig.

Wie das bei der Wohnungssuche aussieht, beschreiben die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern in einer Orientierungshilfe mit Musterfragebogen (Datenschutzkonferenz, Version 2.0, Stand Januar 2026; im Folgenden „OH“). Sie ist kein Gesetz, zeigt aber, wie die Aufsichtsbehörden das Datenschutzrecht hier anwenden. Unsere Vorlage folgt dem Musterfragebogen.

Was der Vermieter wann fragen darf: drei Schritte

Die Orientierungshilfe unterscheidet drei Zeitpunkte. Mit jedem kommen Fragen dazu, die vorher nicht erforderlich waren:

  1. Zur Besichtigung

    beim Besichtigungstermin

    • Name, Vorname und Anschrift; im Musterfragebogen genügt eine Kontaktangabe (Anschrift, Telefon oder E-Mail)
    • Besichtigen Sie allein, darf der Vermieter sich den Ausweis zeigen lassen. Eine Kopie darf er nicht machen.
    • bei Sozialwohnungen: ob Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, die genehmigte Wohnfläche und die Zahl der Räume
  2. Wenn Sie die Wohnung mieten möchten

    erst, wenn Sie sich dafür entschieden haben

    • wie viele Personen einziehen sollen, auch ob Kinder oder Erwachsene
    • bei Sozialwohnungen: den Wohnberechtigungsschein
    • derzeitiger Arbeitgeber und derzeit ausgeübter Beruf
    • monatliches Nettoeinkommen oder der Betrag, der nach Abzug laufender Belastungen für die Miete bleibt. Es genügt auch die Bestätigung, dass eine bestimmte Grenze überschritten wird. Wofür Sie Unterhalt oder Kredite zahlen, darf er nicht fragen. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig und direkt, entfallen die Fragen zum Einkommen.
    • Haustiere, wenn die Tierhaltung zustimmungsbedürftig ist; nicht Kleintiere in geschlossenen Behältnissen
    • ob ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet und noch nicht abgeschlossen ist
    • ob in den letzten fünf Jahren ein Räumungstitel gegen Sie ergangen ist
  3. Wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat

    unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags

    • Nachweis über Ihr Einkommen, z. B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid in Kopie. Nicht erforderliche Angaben dürfen Sie schwärzen.
    • Bonitätsauskunft speziell für Mietverhältnisse. Legen Sie keine vor, darf der Vermieter selbst eine Auskunft einholen, soweit erforderlich.
    • wenn eine öffentliche Stelle die Miete direkt zahlt: ein Nachweis dafür
    • zwei Ja/Nein-Fragen zu erheblichen Mietrückständen im bestehenden Mietverhältnis
    • ob Ihr letztes Mietverhältnis wegen einer erheblichen Verletzung des Mietvertrags gekündigt wurde, und wenn ja, weshalb
    • Sie dürfen erklären, warum sich ein solches Problem nicht wiederholen wird

Eine Pflicht, die Fragen vorab zu beantworten, besteht nicht. Der Vermieter muss außerdem prüfen, welche Fragen für das jeweilige Mietverhältnis überhaupt erforderlich sind. Kommen mehrere Personen als Mieter infrage, füllt jede einen eigenen Bogen aus. So steht es im Musterfragebogen.

Darf der Vermieter das fragen? Typische Fragen im Abgleich

Viele Formulare im Umlauf fragen mehr, als die Datenschutzbehörden für zulässig halten. Hier sehen Sie, ab welchem Schritt eine Frage erlaubt ist oder dass sie unzulässig ist, jeweils mit der Fundstelle in der Orientierungshilfe. Die Liste ist, wie die Orientierungshilfe selbst, nicht abschließend.

  • Name und AnschriftAb BesichtigungDazu Telefon oder E-Mail; eine Kontaktangabe genügt. OH A. 1, Musterfragebogen A
  • Personalausweis vorzeigenAb BesichtigungBesichtigen Sie allein, darf der Vermieter Ihre Angaben am Ausweis prüfen und die Prüfung vermerken. OH A. 1
  • WohnberechtigungsscheinAb BesichtigungNur bei Sozialwohnungen: ob Sie einen haben, die genehmigte Wohnfläche und die Zahl der Räume. Eine Kopie erst bei Mietwunsch. OH A. 2
  • Wie viele Personen einziehenAb MietwunschAuch, ob Kinder oder Erwachsene. Weitere Angaben zu ihnen nur, wenn sie Vertragspartei werden sollen. OH B. 1
  • Arbeitgeber und BerufAb MietwunschAls Anhaltspunkt für die Bonität. OH B. 7
  • NettoeinkommenAb MietwunschOder der Betrag, der nach Abzug laufender Belastungen bleibt. Es genügt auch, eine Betragsgrenze zu nennen und zu bestätigen, dass sie überschritten wird. Entfällt, wenn eine öffentliche Stelle die Miete vollständig und direkt zahlt. OH B. 8
  • HaustiereAb MietwunschNur, wenn die Tierhaltung zustimmungsbedürftig ist. Nicht für Kleintiere in geschlossenen Behältnissen. OH B. 9
  • Laufendes InsolvenzverfahrenAb MietwunschEröffnet und noch nicht abgeschlossen. OH B. 2
  • RäumungstitelAb MietwunschRäumungsklagen wegen Mietrückständen in den letzten fünf Jahren, die mit einem Räumungstitel endeten. OH B. 2
  • Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder SteuerbescheidVor VertragsschlussAls Kopie, nicht erforderliche Angaben geschwärzt. OH C. 2
  • Bonitätsauskunft, z. B. von der SCHUFAVor VertragsschlussNur eine Auskunft speziell für Mietverhältnisse mit den dafür nötigen Angaben. Liegt sie vor, darf der Vermieter nicht zusätzlich selbst abfragen. OH C. 3 und 4
  • MietrückständeVor VertragsschlussNur erhebliche Rückstände, wie sie § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beschreibt. OH C. 1
  • Kündigung des letzten MietverhältnissesVor VertragsschlussNur wegen einer erheblichen Pflichtverletzung und nur, wenn die Kündigung rechtskräftig oder die Pflichtverletzung unbestritten ist. Sie dürfen erklären, warum sich das nicht wiederholt. OH C. 1
  • FamilienstandUnzulässigKein berechtigtes Interesse, auch nicht mit Blick auf eine gemeinsame Haftung von Ehegatten. OH B. 1
  • Heiratspläne, Schwangerschaft oder KinderwunschUnzulässigKernbereich der privaten Lebensgestaltung. OH B. 5
  • Religion, ethnische Herkunft oder StaatsangehörigkeitUnzulässigReligion und Herkunft sind besonders geschützte Daten (Art. 9 DSGVO), die Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Niedersachsen hält Ausnahmen für sozial stabile Bewohnerstrukturen mit wohnungspolitischem Konzept für möglich. OH B. 3
  • Vorstrafen und laufende ErmittlungsverfahrenUnzulässigFür die Miete zählt nur die Bonität. OH B. 4
  • Mitgliedschaft in einer Partei oder im MietervereinUnzulässigSagt nichts über die Zahlungsfähigkeit aus. OH B. 6
  • Seit wann Sie beim Arbeitgeber sindUnzulässigDie Dauer einer Beschäftigung gibt keine Gewissheit, dass sie fortbesteht. OH B. 7
  • Wofür Sie Unterhalt oder Kredite zahlenUnzulässigGefragt werden darf nur, wie viel nach den Belastungen bleibt. OH B. 8
  • Name oder Kontaktdaten des bisherigen VermietersUnzulässigFür die Entscheidung nicht erforderlich. OH C. 1
  • Mietschulden­freiheits­bescheinigungUnzulässigDer bisherige Vermieter muss keine ausstellen (BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08), also kann der neue sie nicht verlangen. OH C. 1
  • Kopie des PersonalausweisesUnzulässigVorzeigen genügt. OH A. 1
  • SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVOUnzulässigSie enthält häufig viel mehr, als für die Miete nötig ist. OH C. 3
  • Einwilligung in eine BonitätsabfrageUnzulässigHängt der Vertrag davon ab, ist die Einwilligung nicht freiwillig. OH C. 4

Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten (OH, Einleitung). Lassen Sie eine zulässige Frage aus, kann der Vermieter sich allerdings für andere Interessenten entscheiden. Fragt ein Formular deutlich mehr, können Sie nachfragen, wofür der Vermieter die Angabe braucht.

Unterlagen und SCHUFA-Auskunft: erst vor dem Vertrag

Nachweise gehören in den letzten Schritt, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat. Der Musterfragebogen bittet ausdrücklich darum, keine Unterlagen unaufgefordert zu schicken.

Einkommensnachweis

Geeignet sind eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Kontoauszug oder der Einkommensteuerbescheid in Kopie, jeweils mit geschwärzten Angaben, die der Vermieter nicht braucht (OH C. 2). Übernimmt eine öffentliche Stelle die Miete und zahlt sie direkt an den Vermieter, legen Sie stattdessen einen Nachweis über die Kostenübernahme vor (OH C. 5).

SCHUFA- oder andere Bonitätsauskunft

Verlangen darf der Vermieter nur eine Auskunft, die als Bonitätsnachweis für ein Mietverhältnis gedacht ist und nur die dafür nötigen Angaben enthält. Solche Auskünfte fordern Sie selbst bei einer Auskunftei wie der SCHUFA an und legen sie vor (OH C. 3).

Die Datenkopie, die Ihnen eine Auskunftei nach Art. 15 DSGVO über Sie herausgibt, darf der Vermieter nicht verlangen: Sie enthält häufig viel mehr über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, als für die Miete nötig ist (OH C. 3). Haben Sie einen passenden Nachweis vorgelegt, darf der Vermieter nicht zusätzlich selbst bei einer Auskunftei abfragen. Eine Einwilligung in eine solche Abfrage darf er nicht verlangen (OH C. 4).

Wohnberechtigungsschein

Bei einer Sozialwohnung darf der Vermieter schon zur Besichtigung fragen, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, und nach genehmigter Wohnfläche und Zahl der Räume. Eine Kopie des Scheins erst, wenn Sie die Wohnung mieten möchten, denn darin stehen auch die Namen der Personen in Ihrem Haushalt (OH A. 2).

Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Ihr bisheriger Vermieter muss keine Mietschulden­freiheits­bescheinigung ausstellen (BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08). Deshalb kann der neue Vermieter sie auch nicht verlangen (OH C. 1). Nach erheblichen Mietrückständen fragt der Musterfragebogen stattdessen mit zwei Ja/Nein-Fragen.

Falsche Angaben: was Sie riskieren

Was Sie auf zulässige Fragen angeben, sollte stimmen. Wer den Vermieter durch bewusst falsche Angaben dazu bringt, den Mietvertrag abzuschließen, riskiert, dass dieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht (§ 123 Abs. 1 BGB).

Statt eine unangenehme Frage falsch zu beantworten, können Sie sie offenlassen. Gab es früher Mietrückstände oder eine Kündigung, können Sie in Teil C erklären, warum sich das nicht wiederholen wird, etwa wegen eines höheren Einkommens. Diese Gelegenheit sollen Vermieter Ihnen geben (OH C. 1).

Leere Vorlage: Mieterselbstauskunft als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand, mit allen drei Teilen und den Bedingungen aus dem Musterfragebogen. Füllen Sie jeweils nur den Teil aus, der zu Ihrem Schritt passt.

Mieterselbstauskunft

Wohnung: [Adresse der Wohnung]Lage im Haus: [z. B. 2. OG links, bei Mehrfamilienhäusern]Gewünschter Einzug: [Datum]Vermieter: [Name]

Die Fragen folgen dem Musterfragebogen der Datenschutzkonferenz (DSK), Stand Januar 2026. Jeder Teil ist erst ab dem genannten Schritt auszufüllen: A zur Besichtigung, B wenn Sie die Wohnung mieten möchten, C wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat. Eine Pflicht, die Fragen vorab zu beantworten, besteht nicht.

Kommen mehrere Personen als Mieter infrage, füllt jede einen eigenen Bogen aus. Legen Sie Unterlagen erst vor, wenn sie im jeweiligen Schritt verlangt werden.

A. Zur BesichtigungZum Besichtigungstermin nur diese Angaben. Eine Kontaktangabe genügt, weitere sind freiwillig.
Name, Vorname[Name, Vorname]
Aktuelle Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Telefon (Festnetz oder mobil)[Telefon]
E-Mail-Adresse[E-Mail]
Nur bei Sozialwohnung: Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein?Ja Nein
B. Wenn Sie die Wohnung mieten möchtenErst ausfüllen, wenn Sie sich entschieden haben, die Wohnung mieten zu wollen.
Wie viele Personen sollen einziehen?[Anzahl]
Nur bei Sozialwohnung: Wohnberechtigungsscheinliegt bei
Derzeitiger Arbeitgeber[Arbeitgeber]
Derzeit ausgeübter Beruf[Beruf]
a) Monatliches Nettoeinkommenoder der Betrag, der nach Abzug der laufenden monatlichen Belastungen für die Miete zur Verfügung steht. Die Fragen zum Einkommen entfallen, wenn eine öffentliche Stelle die Miete vollständig übernimmt.[Betrag in Euro]
b) Alternativ: Mindestbetrag[Betrag in Euro]
Steht Ihnen für die Miete monatlich mindestens dieser Betrag zur Verfügung?Ja Nein
Sollen in der Wohnung Haustiere gehalten werden?Ausgenommen sind Kleintiere in geschlossenen Behältnissen, z. B. Hamster, Wellensittiche oder Zierfische. Die Frage entfällt, wenn der Mietvertrag Tierhaltung ohnehin erlaubt.Ja Nein
Wenn ja: welche Tiere?[Tierart]
Wurde gegen Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet, das noch nicht abgeschlossen ist?Ja Nein
Ist gegen Sie in den letzten 5 Jahren ein Räumungstitel hinsichtlich Ihrer Wohnung ergangen?Ja Nein
C. Wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hatErst ausfüllen und Unterlagen erst vorlegen, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat (unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags).
Nachweis über Ihr derzeitiges Monatseinkommenz. B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid; nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt seinliegt bei
Nachweis über Ihre BonitätOhne Nachweis kann der Vermieter selbst eine Auskunft bei einer Auskunftei einholen, soweit das für das Mietverhältnis erforderlich ist.liegt bei
Nur wenn eine öffentliche Stelle die Miete direkt zahlt: Nachweis, dass eine öffentliche Stelle die Miete direkt zahltliegt bei
Haben Sie Ihre Pflicht zur Mietzahlung im bestehenden Mietverhältnis für zwei aufeinanderfolgende Monate in Höhe von mehr als einer Monatsmiete verletzt?Ja Nein
Haben Sie Ihre Pflicht zur Mietzahlung im bestehenden Mietverhältnis innerhalb eines Zeitraums von mehr als zwei Monaten in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten verletzt?Ja Nein
Wurde Ihr letztes Mietverhältnis wegen einer tatsächlich vorliegenden, erheblichen Verletzung des Mietvertrags wirksam gekündigt?Gemeint ist eine rechtswirksame Kündigung oder eine, die wegen einer solchen Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt wurde.Ja Nein
Wenn ja: um welche Pflichtverletzung ging es?[Pflichtverletzung]
Warum ist das im neuen Mietverhältnis nicht erneut zu erwarten?Freiwillig, nur wenn Sie eine der drei Fragen oben mit Ja beantwortet haben, z. B. wegen eines höheren Nettoeinkommens.[Gründe]

Ich bestätige, dass meine Angaben richtig sind.

Ort, DatumUnterschrift

Auch Vermieter können die Vorlage nutzen. Sie müssen dann prüfen, welche Fragen für das jeweilige Mietverhältnis erforderlich sind, und nicht erforderliche weglassen. So verlangt es der Hinweis im Musterfragebogen.

Typische Fehler bei der Mieterselbstauskunft

  1. Alle Unterlagen schon zur Besichtigung mitgebenZur Besichtigung reichen Name und Kontakt. Nachweise legen Sie erst vor, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat (OH A und C).
  2. Die SCHUFA-Datenkopie abgebenDie Kopie nach Art. 15 DSGVO verrät häufig viel mehr als nötig und darf nicht verlangt werden. Geeignet ist eine Bonitätsauskunft speziell für Vermieter (OH C. 3).
  3. Gehaltsabrechnung ungeschwärzt abgebenAngaben, die für die Entscheidung nicht erforderlich sind, dürfen Sie schwärzen (OH C. 2).
  4. Eine Selbstauskunft für zwei PersonenKommen mehrere Personen als Mieter infrage, füllt jede einen eigenen Bogen aus (Musterfragebogen, Teil A).
  5. Unangenehme Fragen falsch beantwortenSie riskieren die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB). Lassen Sie die Frage lieber offen oder erklären Sie die Umstände in Teil C.

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage hilft Ihnen, die Fragen des Musterfragebogens zu beantworten. In diesen Fällen brauchen Sie mehr oder andere Hilfe, zum Beispiel beim örtlichen Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht.

  • Sie fühlen sich benachteiligt, etwa wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Religion, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet solche Benachteiligungen bei der Vermietung in vielen Fällen (§ 19 AGG). Beratung bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

  • Der Vermieter verlangt unzulässige Angaben oder geht mit Ihren Daten nachlässig um. Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, zum Beispiel bei der Ihres Bundeslandes (Art. 77 DSGVO).

  • Gewerberäume oder Büros. Orientierungshilfe und Musterfragebogen betreffen Wohnraum.

  • Wohnung in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage folgt den deutschen Datenschutzbehörden.

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Ein Fragebogen, mit dem Vermieter, Makler oder Hausverwaltungen vor dem Abschluss eines Mietvertrags Angaben von Mietinteressenten einholen, etwa Kontaktdaten, Beruf und Einkommen. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, mit wem sie den Vertrag schließen.

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Eine Pflicht gibt es nicht; der Musterfragebogen hält fest, dass keine Verpflichtung besteht, die Fragen vorab zu beantworten. Unzulässige Fragen müssen Sie gar nicht beantworten (OH, Einleitung). Lassen Sie zulässige Fragen offen, kann sich der Vermieter für andere Interessenten entscheiden.

Darf der Vermieter schon zur Besichtigung eine Selbstauskunft verlangen?

Zur Besichtigung darf er nur Angaben zur Identifikation erfragen: Name, Vorname und Anschrift. Bei Sozialwohnungen kommen Angaben zum Wohnberechtigungsschein dazu. Fragen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind in diesem Schritt in aller Regel nicht erforderlich (OH A).

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Unzulässig sind nach der Orientierungshilfe unter anderem Fragen nach Familienstand, Heiratsplänen, Schwangerschaft und Kinderwunsch, Religion, ethnischer Herkunft und Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, Mitgliedschaft in Parteien oder im Mieterverein, der Dauer der Beschäftigung, den Gründen für Unterhalt oder Kredite sowie nach den Kontaktdaten des bisherigen Vermieters. Zum vollständigen Abgleich

Reicht eine SCHUFA-Auskunft für den Vermieter?

Ja, wenn es eine Bonitätsauskunft speziell für Mietverhältnisse ist, die nur die dafür nötigen Angaben enthält. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO darf der Vermieter dagegen nicht verlangen (OH C. 3). Legen Sie einen passenden Nachweis vor, darf er nicht zusätzlich selbst bei einer Auskunftei abfragen (OH C. 4). Vorlegen müssen Sie den Nachweis erst, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat.

Muss ich eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung vorlegen?

Nein. Ihr bisheriger Vermieter muss keine ausstellen (BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08), deshalb kann der neue Vermieter sie auch nicht verlangen (OH C. 1). Nach erheblichen Mietrückständen darf er stattdessen mit zwei Ja/Nein-Fragen fragen, wenn er sich für Sie entschieden hat.

Darf der Vermieter meinen Ausweis kopieren?

Nein. Besichtigen Sie allein, darf er sich den Personalausweis zeigen lassen, Ihre Angaben damit prüfen und die Prüfung vermerken. Eine Kopie ist nicht erforderlich und damit unzulässig (OH A. 1).

Was macht der Vermieter mit der Selbstauskunft?

Er entscheidet damit, mit wem er den Mietvertrag schließt. Bekommen Sie die Wohnung nicht, muss er Ihre Daten löschen, sobald er sie dafür nicht mehr braucht (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO); kommen Ansprüche nach dem AGG infrage, in der Regel spätestens nach sechs Monaten. „Schwarze Listen“ über Mietinteressenten sind grundsätzlich unzulässig (OH D). Welche Daten er über Sie gespeichert hat, können Sie erfragen (Art. 15 DSGVO).

Brauchen Paare eine gemeinsame Selbstauskunft?

Nein. Kommen mehrere Personen als Mieter infrage, sollen nach dem Musterfragebogen mehrere Bögen ausgefüllt werden, also einer je Person.

Wo bekomme ich eine Mieterselbstauskunft her?

Hier auf der Seite: oben online ausfüllen und als PDF oder Word speichern, oder die leere Vorlage herunterladen und von Hand ausfüllen. Viele Vermieter und Hausverwaltungen haben eigene Formulare. Vergleichen Sie diese mit dem Abgleich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Rechtsprechung

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
Art. 6 DSGVO, DSK-Orientierungshilfe (Januar 2026)
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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