Vorlage für Arbeitnehmer · Arbeit & Job

Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage mit Fristrechner

Sie möchten Ihren Job kündigen, auch einen Minijob? Der Rechner nennt den Tag, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet, und bis wann die Kündigung ankommen muss. Das Schreiben füllen Sie gleich daneben aus und speichern es als PDF oder Word.

  • Vier Wochen

    Die gesetzliche Frist für Arbeitnehmer: zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange Sie dort arbeiten.

    § 622 Abs. 1 BGB
  • Auf Papier

    Schriftlich und eigenhändig unterschrieben. E-Mail, Fax und Messenger reichen nicht.

    § 623 BGB
  • Der Zugang zählt

    Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber, nicht mit dem Poststempel.

    § 130 Abs. 1, § 187 Abs. 1 BGB

Stand: §§ 622, 623 BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Kündigungsschreiben ausfüllen

Vier Schritte. Der Rechner nennt das Ende, die Vorschau zeigt sofort Ihr Schreiben.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Frist und Zugang
Welche Kündigungsfrist gilt für Sie?

Der Tag, an dem das Schreiben beim Arbeitgeber ankommt – nicht der Tag, an dem Sie es abschicken.

Arbeitsverhältnis endet frühestens am
–

Wählen Sie oben, an welchem Tag die Kündigung ankommt.

Ein späterer Termin ist möglich. Beim frühestmöglichen Termin ergänzt das Schreiben „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“.

Ihre Angaben
Ihr Arbeitgeber

So, wie er im Arbeitsvertrag steht.

Zusätze und Datum

Der Ort davor kommt aus Ihrer Anschrift.

Vorschauändert sich beim Tippen
[Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name des Arbeitgebers][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum Ende], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie die Kündigung erhalten haben und zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet.

Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Danach: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und so übergeben, dass Sie den Zugang beweisen können. So geht’s

Mustertext: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

So sieht das Schreiben ohne Zusätze aus. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen. Personalnummer und Datum des Arbeitsvertrags sind freiwillig; sie helfen dem Arbeitgeber, Sie zuzuordnen. Bequemer geht es mit dem Formular oben: Es setzt das berechnete Ende gleich ein.

[Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name des Arbeitgebers][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines ArbeitsverhältnissesPersonalnummer: [Personalnummer]Arbeitsvertrag vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum Ende], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie die Kündigung erhalten haben und zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet.

Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Die PDF-Vorlage hat Linien zum Ausfüllen von Hand. In der Word-Datei sind die Stellen gelb markiert, die Sie ersetzen.

Was die einzelnen Sätze bewirken

  • „ordentlich und fristgerecht zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“Sie nennen ein konkretes Ende. Der Zusatz stellt klar, dass Sie auch dann kündigen wollen, wenn das Datum nicht passt, etwa weil sich der Zugang verzögert.
  • Bitte um schriftliche BestätigungOb der Arbeitgeber antwortet, liegt bei ihm. Bestätigt er, haben Sie Eingang und Ende schriftlich.
  • Qualifiziertes ArbeitszeugnisBei der Beendigung haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Ihr Verlangen erstreckt es sich auch auf Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO).
  • Kein KündigungsgrundFür die ordentliche Kündigung verlangt das Gesetz keinen Grund, nur die Frist und die Schriftform (§§ 622, 623 BGB).

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Wann Ihr Job endet

Ohne andere Regel im Vertrag gilt für Sie die Grundfrist. Das Gesetz sagt es so:

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“§ 622 Abs. 1 BGB

So zählen Sie die vier Wochen

  • Der Tag des Zugangs zählt nicht mit. Die Frist beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 BGB).
  • Vier Wochen sind 28 Tage. Die Frist endet am gleichen Wochentag, an dem die Kündigung zugegangen ist, vier Wochen später (§ 188 Abs. 2 BGB).
  • Dann zum nächsten Termin. Das Arbeitsverhältnis endet am 15. oder am Monatsletzten, je nachdem, was nach dem Fristablauf zuerst kommt.
  • Wochenenden und Feiertage verschieben nichts. Die Regel aus § 193 BGB gilt für Kündigungsfristen nicht (BGH, Urteil vom 17.02.2005 – III ZR 172/04). Fällt der letzte Tag für den Zugang auf einen Sonntag, muss die Kündigung eben vorher da sein.

Beispiel: Zugang am Mittwoch, 4. November 2026

Die vier Wochen beginnen am Donnerstag und laufen am Mittwoch, 2. Dezember 2026 ab. Der nächste Termin danach ist der 15. Dezember 2026. An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis.

Für dieses Ende hätten Sie sich Zeit lassen können: Es reicht, wenn die Kündigung bis Dienstag, 17. November 2026 ankommt. Kommt sie später an, endet das Arbeitsverhältnis erst am 31. Dezember 2026 (Zugang bis Donnerstag, 3. Dezember 2026).

In der Probezeit: zwei Wochen

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen, ohne festen Termin (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung muss noch während der Probezeit ankommen. Im Beispiel endet das Arbeitsverhältnis dann am Mittwoch, 18. November 2026.

Frist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann andere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB), der Arbeitsvertrag längere (§ 622 Abs. 5 Satz 3 BGB). Eine Grenze gibt es für Sie: Ihre Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Steht in Ihrem Vertrag eine eigene Frist, wählen Sie im Rechner „Frist aus Arbeits- oder Tarifvertrag“ und übernehmen Frist und Termin genau so, wie sie dort stehen.

Fristen-Kalender: Bis wann die Kündigung ankommen muss

Mit der gesetzlichen Frist von vier Wochen. Links das Ende, rechts der späteste Tag für den Zugang.

Berechnet nach § 622 Abs. 1 und §§ 187, 188 BGB. Feiertage verschieben nichts. ¹ Samstag, Sonntag oder bundesweiter Feiertag: Planen Sie so, dass die Kündigung vorher ankommt.
Ende zumSpätester Zugang
15. November 2026So, 18.10.2026¹
30. November 2026Mo, 02.11.2026
15. Dezember 2026Di, 17.11.2026
31. Dezember 2026Do, 03.12.2026
15. Januar 2027Fr, 18.12.2026
31. Januar 2027So, 03.01.2027¹
15. Februar 2027Mo, 18.01.2027
28. Februar 2027So, 31.01.2027¹
15. März 2027Mo, 15.02.2027
31. März 2027Mi, 03.03.2027
15. April 2027Do, 18.03.2027
30. April 2027Fr, 02.04.2027

Kündigungsfrist nach 5, 10 oder 20 Jahren

Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger wird die Frist, aber nur, wenn der Arbeitgeber kündigt (§ 622 Abs. 2 BGB). Für Ihre eigene Kündigung bleibt es kraft Gesetz bei vier Wochen. Viele Arbeits- und Tarifverträge übertragen die Staffel auf beide Seiten. Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach.

Fristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber, § 622 Abs. 2 BGB. Für Sie nur, wenn Ihr Vertrag sie auf Sie erstreckt.
Arbeitsverhältnis besteht seitFrist
weniger als 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahren1 Monat zum Monatsende
5 Jahren2 Monate zum Monatsende
8 Jahren3 Monate zum Monatsende
10 Jahren4 Monate zum Monatsende
12 Jahren5 Monate zum Monatsende
15 Jahren6 Monate zum Monatsende
20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Form und Zugang: Unterschrift und Übergabe

Schriftlich und eigenhändig unterschrieben

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Sie brauchen also ein Schreiben auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail, ein Fax, eine WhatsApp-Nachricht oder ein eingescannter Brief genügen nicht. Ohne die Form ist die Kündigung nichtig (§ 125 Satz 1 BGB).

Den Zugang beweisen

Die Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Arbeitgeber ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB). Im Streitfall müssen Sie zeigen, dass sie rechtzeitig da war. Diese Wege sind gut nachweisbar:

  • Persönlich übergeben, an die Personalabteilung oder Ihre Vorgesetzte, und den Empfang auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.
  • Mit Zeugen übergeben oder einwerfen lassen. Der Bote liest das Schreiben vorher, sieht beim Eintüten zu und notiert Datum und Uhrzeit.

Ein Einwurf-Einschreiben ist weniger sicher, als viele denken: Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein beweisen den Zugang nicht (BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24). Und ein Brief im Briefkasten geht erst zu, wenn mit der nächsten Leerung zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 22.08.2019 – 2 AZR 111/19).

Planen Sie Puffer ein. Geben Sie die Kündigung nicht am letzten möglichen Tag ab, vor allem nicht am Wochenende. Sie riskieren sonst, dass Ihr Arbeitsverhältnis zwei Wochen oder einen Monat später endet.

Minijob

Für Minijobs gelten dieselben Regeln: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen, und die Kündigung muss schriftlich sein (Minijob-Zentrale; § 623 BGB). Im Formular setzen Sie einen Haken bei „Es ist ein Minijob“.

Resturlaub und Zeugnis

Ihren restlichen Urlaub können Sie in der Kündigung ansprechen. Kann er wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Auf den gesetzlichen Mindesturlaub können Sie im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten (BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24). Ein Zeugnis bekommen Sie bei der Beendigung auf jeden Fall, ein qualifiziertes, wenn Sie es verlangen (§ 109 Abs. 1 GewO).

Noch keinen neuen Job? Das gilt beim Arbeitslosengeld

  • Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend. Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, und wenn es früher endet, innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie das Ende kennen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Bei einer eigenen Kündigung mit vier Wochen Frist heißt das: innerhalb von drei Tagen. Wer sich zu spät meldet, bekommt eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 Abs. 1, Abs. 6 SGB III).
  • Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit auslösen. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst und dadurch arbeitslos wird, bekommt ohne wichtigen Grund in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Auch die Anspruchsdauer verkürzt sich (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

Ob bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit. Sprechen Sie vor der Kündigung mit ihr, wenn Sie noch keine neue Stelle haben.

Typische Fehler bei der Kündigung des Arbeitsvertrags

  1. Per E-Mail oder WhatsApp kündigenDie elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Ohne Schriftform ist die Kündigung nichtig (§ 125 Satz 1 BGB), das Arbeitsverhältnis läuft weiter.
  2. Mit dem Absendedatum rechnenDie Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 130 Abs. 1, § 187 Abs. 1 BGB). Wer am letzten Tag abschickt, ist zu spät.
  3. Auf das Wochenende hoffenFällt der letzte Tag für den Zugang auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich nichts (BGH, III ZR 172/04). Die Kündigung muss vorher ankommen.
  4. Die Staffel für Arbeitgeber auf sich beziehenDie längeren Fristen nach Jahren gelten kraft Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB). Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie mit Monaten rechnen.
  5. Die Probezeit verpassenDie Frist von zwei Wochen gilt nur, solange die Probezeit läuft (§ 622 Abs. 3 BGB). Kommt die Kündigung danach an, gilt die längere Frist.
  6. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit vergessenOhne neue Stelle müssen Sie sich innerhalb der Fristen aus § 38 Abs. 1 SGB III arbeitsuchend melden. Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III).

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage deckt die ordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer ab. In den folgenden Fällen gelten andere Regeln. Lassen Sie sich dann beraten, zum Beispiel bei Ihrer Gewerkschaft, beim Betriebsrat oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Ausbildung. In der Probezeit können Auszubildende ohne Frist kündigen. Danach geht es mit vier Wochen Frist, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen wollen, sonst nur aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss dann schriftlich die Gründe nennen (§ 22 BBiG). Ansprechpartner: die Ausbildungsberatung Ihrer Kammer.

  • Befristeter Vertrag. Ordentlich kündbar nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen (§ 15 Abs. 4 TzBfG).

  • Tarifvertrag. Er kann kürzere oder längere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB). Den Rechner können Sie mit der tariflichen Frist nutzen; welche Frist gilt, sagen Ihnen Betriebsrat oder Gewerkschaft.

  • Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit können Sie nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 19 BEEG).

  • Besonderer Kündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft, bei Schwerbehinderung oder als Mitglied des Betriebsrats. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie selbst kündigen. Sie riskieren, einen Schutz aufzugeben, den Sie sonst hätten.

  • Fristlose Kündigung. Sie braucht einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem Sie davon erfahren haben (§ 626 Abs. 1, 2 BGB).

  • Einvernehmliches Ende. Wenn Sie früher gehen wollen, als die Frist erlaubt, können Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen. Er braucht ebenfalls die Schriftform (§ 623 BGB) und kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).

  • Arbeitsverhältnis im Ausland, etwa in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage richtet sich nach deutschem Recht.

Häufige Fragen zur Kündigung des Arbeitsvertrags

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine andere Frist vorsehen. Für Sie darf sie nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Welche Kündigungsfrist habe ich nach 10 oder 20 Jahren?

Kraft Gesetz weiterhin vier Wochen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt (§ 622 Abs. 2 BGB). Viele Verträge übertragen sie aber auf beide Seiten. Dann wählen Sie im Rechner „Frist aus Arbeits- oder Tarifvertrag“ und tragen die Frist aus der Tabelle ein.

Muss ich nach der Kündigung in der Probezeit noch arbeiten?

Ja. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf der Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Bis dahin arbeiten Sie wie bisher und bekommen Ihren Lohn. Ob Sie restlichen Urlaub nehmen oder freigestellt werden, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Wie schreibt man eine Kündigung des Arbeitsvertrags?

Mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, dem Arbeitgeber als Empfänger, Datum, Betreff „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“ und dem Satz, zu welchem Termin Sie kündigen. Dazu „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ und Ihre eigenhändige Unterschrift. Das Formular oben setzt alles zusammen.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein. Für die ordentliche Kündigung verlangt das Gesetz nur die Frist (§ 622 BGB) und die Schriftform (§ 623 BGB). Anders ist es in der Ausbildung: Kündigen Auszubildende nach der Probezeit, müssen sie die Gründe nennen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). E-Mail, Fax, SMS und Messenger genügen nicht, auch nicht mit eingescannter Unterschrift.

Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

Wenn sie so beim Arbeitgeber angekommen ist, dass er sie unter gewöhnlichen Umständen lesen kann (§ 130 Abs. 1 BGB). Ein eingeworfener Brief geht zu, sobald mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 22.08.2019 – 2 AZR 111/19). Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Ordentlich nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Steht dort nichts, endet der Vertrag zum vereinbarten Datum.

Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?

Dieselbe wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Auch im Minijob muss die Kündigung schriftlich sein (Minijob-Zentrale; § 623 BGB).

Kann ich die Kündigung zurückziehen?

Nur, solange sie noch nicht beim Arbeitgeber angekommen ist, oder wenn Ihr Widerruf spätestens gleichzeitig mit ihr ankommt (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Danach geht es nur noch, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Rechtsprechung

  • BGH, 17.02.2005 – III ZR 172/04§ 193 BGB gilt nicht für Kündigungsfristen: Ein Wochenende oder Feiertag verschiebt den letzten Tag für den Zugang nicht.
  • BAG, 22.08.2019 – 2 AZR 111/19Ein eingeworfenes Schreiben geht zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist.
  • BAG, 30.01.2025 – 2 AZR 68/24Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus begründen ohne Auslieferungsbeleg keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens.
  • BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 104/24Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden.

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 622, 623 BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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