Vertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber · Arbeit & Job

Aufhebungsvertrag: Muster zum Ausfüllen

Ein Entwurf, über den Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen können: Ende, Urlaub, Abfindung, Zeugnis. Der Rechner vergleicht das Ende mit der Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Das ist wichtig für das Arbeitslosengeld.

  • Nur schriftlich

    Beide unterschreiben eigenhändig auf Papier. E-Mail und Scan reichen nicht.

    § 623 BGB
  • Sperrzeit möglich

    Ohne wichtigen Grund ruht das Arbeitslosengeld in der Regel zwölf Wochen.

    § 159 SGB III
  • Kein Widerruf

    Unterschrieben ist unterschrieben. Prüfen Sie den Vertrag vorher in Ruhe.

    BAG, 6 AZR 75/18

Stand: § 623 BGB, § 159 SGB IIIErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Aufhebungsvertrag ausfüllen

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Vertragsparteien
Beendigung

Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Den Tag legen Sie gemeinsam fest.

Anlass im Vertrag nennen?

Nennen Sie einen Anlass nur, wenn er stimmt. Die Agentur für Arbeit fragt nach dem tatsächlichen Hergang.

Vergleich mit der Kündigungsfrist
–

Tragen Sie Beginn und Ende ein. Der Rechner vergleicht das Ende mit einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber.

Vereinbarungen

Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann man nicht verzichten. Deshalb gibt es hier kein „Urlaub ist erledigt“.

Ort und Datum

Tag der Unterschrift. Lassen Sie die Felder leer, tragen Sie beides von Hand ein.

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Aufhebungsvertrag

Vertragsparteien
ArbeitgeberArbeitnehmer
Name bzw. Firma[Name oder Firma][Vor- und Nachname]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort][Straße, PLZ, Ort]

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen seit dem [Beginn] bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des [Datum Ende] endet.

Bis dahin rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlt die vertragsgemäße Vergütung.

§ 2 Urlaub

Der restliche Urlaub wird bis zur Beendigung gewährt und genommen.

§ 3 Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt.

§ 4 Rückgabe von Arbeitsmitteln

Der Arbeitnehmer gibt alle Arbeitsmittel, Unterlagen und Schlüssel bis zur Beendigung zurück.

§ 5 Hinweis zum Arbeitslosengeld

Die Parteien wissen, dass sich der Arbeitnehmer rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss (§ 38 Abs. 1 SGB III) und dass dieser Vertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen kann (§ 159 SGB III).

Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein von beiden Parteien unterschriebenes Exemplar.

Ort, DatumArbeitgeberArbeitnehmer

Danach: zweimal ausdrucken, beide Exemplare von beiden Seiten unterschreiben lassen. Vorher klären, was der Vertrag beim Arbeitslosengeld bedeutet. Mehr dazu

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gemeinsam. Den Tag des Endes legen beide fest. Im selben Vertrag regeln sie, was bis dahin und danach gilt, etwa Urlaub, Abfindung und Zeugnis.

Das Gesetz nennt ihn „Auflösungsvertrag“ und verlangt die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Beide Seiten unterschreiben eigenhändig auf derselben Urkunde (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Ohne diese Form ist der Vertrag nichtig (§ 125 Satz 1 BGB).

Niemand muss einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ist er unterschrieben, gibt es aber kein Widerrufsrecht (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Bitten Sie deshalb um Bedenkzeit, wenn Ihnen ein Vertrag vorgelegt wird.

Vor der Unterschrift: Was der Vertrag beim Arbeitslosengeld bedeutet

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst und dadurch arbeitslos wird, verhält sich aus Sicht der Agentur für Arbeit „versicherungswidrig“. Das gilt auch für den Aufhebungsvertrag. Die Folgen:

  • Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld.
  • Kürzere Anspruchsdauer. Die Tage der Sperrzeit gehen vom Anspruch ab, bei zwölf Wochen mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
  • Pflicht zur Meldung. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend, sonst innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie das Ende kennen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer zu spät kommt, bekommt eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III).
  • Ruhen bei einer Abfindung. Endet das Arbeitsverhältnis früher, als es mit der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers geendet hätte, und erhalten Sie eine Abfindung, ruht das Arbeitslosengeld bis zu dem Tag, an dem diese Frist abgelaufen wäre, längstens ein Jahr. Ohne vorherige Kündigung zählt die Frist ab dem Tag des Vertrags (§ 158 Abs. 1, 2 SGB III).

Wann die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund anerkennt

Das regeln die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III (gültig ab 1. Juli 2026, Nr. 159.1.2.1.1). Dass der Arbeitgeber sonst gekündigt hätte, reicht danach allein nicht. Für einen Aufhebungsvertrag nennen sie unter anderem diese Voraussetzungen:

  • Der Arbeitgeber hat eine Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt, aus betrieblichen Gründen oder Gründen in Ihrer Person, nicht wegen Ihres Verhaltens.
  • Das Arbeitsverhältnis endet nicht früher als mit einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Sie waren nicht unkündbar.
  • Beträgt die Abfindung höchstens ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, kommt es nicht darauf an, ob die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Sonst müssen Sie darlegen, welche Nachteile Sie durch eine Kündigung befürchten mussten, und die drohende Kündigung muss rechtmäßig gewesen sein.

Die Aufzählung ist verkürzt. Ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Fragen Sie dort vor der Unterschrift nach.

Beispiel: Ende vor der Kündigungsfrist

Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 1. Mai 2016 beschäftigt. Am 14. Oktober 2026 besteht das Arbeitsverhältnis 10 volle Jahre. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gilt dann die gesetzliche Frist von vier Monaten zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Ginge die Kündigung an diesem Tag zu, endete das Arbeitsverhältnis frühestens am 28. Februar 2027.

Ein Aufhebungsvertrag zum 31. Januar 2027 läge davor. Der Rechner im Formular zeigt Ihnen diesen Vergleich für Ihre Daten. Tarif- und Vertragsfristen kennt er nicht: Gilt für Ihren Arbeitgeber eine längere Frist, liegt der Tag später.

Was in den Aufhebungsvertrag gehört

  • Ende des ArbeitsverhältnissesDer genaue Tag. Einen Anlass nennt die Vorlage nur, wenn Sie ihn auswählen. Schreiben Sie nur hinein, was stimmt.
  • Vergütung bis zum EndeDas Arbeitsverhältnis wird bis zum letzten Tag ordnungsgemäß abgerechnet.
  • FreistellungSie müssen bis zum Ende nicht mehr arbeiten, die Vergütung läuft weiter. „Unwiderruflich“ heißt: Der Arbeitgeber kann Sie nicht zurückholen.
  • ResturlaubNehmen, in der Freistellung nehmen oder auszahlen. Kann er nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist unwirksam (BAG, 9 AZR 104/24).
  • AbfindungBetrag brutto und Fälligkeit. Die Höhe handeln Sie aus. Fragen zur Steuer klärt eine Steuerberatung.
  • ArbeitszeugnisEinen Anspruch auf ein Zeugnis haben Sie ohnehin, ein qualifiziertes auf Verlangen (§ 109 Abs. 1 GewO). Im Vertrag können Sie die Gesamtbeurteilung festhalten.
  • Hinweis zum ArbeitslosengeldHält fest, dass beide Seiten Meldepflicht und mögliche Sperrzeit kennen. An der Rechtslage ändert der Satz nichts.

Muster: Aufhebungsvertrag als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Paragrafen mit „falls vereinbart“ streichen Sie, wenn sie nicht passen. So sieht das Muster aus:

Aufhebungsvertrag

Vertragsparteien
ArbeitgeberArbeitnehmer
Name bzw. Firma[Name oder Firma, ggf. vertreten durch][Vor- und Nachname]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort][Straße, PLZ, Ort]

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen seit dem [Beginn] bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des [Datum Ende] endet.

Bis dahin rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlt die vertragsgemäße Vergütung.

§ 2 Freistellung (falls vereinbart)

Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ab dem [Datum] bis zur Beendigung unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei. Die vertragsgemäße Vergütung wird bis zur Beendigung weitergezahlt.

§ 3 Urlaub

Der restliche Urlaub von [Anzahl] Arbeitstagen wird [gewährt / abgegolten].

§ 4 Abfindung (falls vereinbart)

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von [Betrag in Euro] brutto. Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt.

§ 6 Rückgabe von Arbeitsmitteln

Der Arbeitnehmer gibt alle Arbeitsmittel, Unterlagen und Schlüssel bis zur Beendigung zurück.

§ 7 Weitere Vereinbarungen (falls vereinbart)

[z. B. Dienstwagen, Bonus, Firmenhandy]

§ 8 Hinweis zum Arbeitslosengeld

Die Parteien wissen, dass sich der Arbeitnehmer rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss (§ 38 Abs. 1 SGB III) und dass dieser Vertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen kann (§ 159 SGB III).

Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein von beiden Parteien unterschriebenes Exemplar.

Ort, DatumArbeitgeberArbeitnehmer

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • Eigene Kündigung: Sie brauchen keine Zustimmung, müssen aber die Frist einhalten, ohne andere Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Unsere Vorlage zur Kündigung des Arbeitsvertrags rechnet das Ende aus.
  • Aufhebungsvertrag: Der Tag des Endes ist frei vereinbar, und Sie können Abfindung, Urlaub, Freistellung und Zeugnis gleich mit regeln. Dafür muss der Arbeitgeber zustimmen.
  • Bei beiden droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Sie das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund lösen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Beide brauchen die Schriftform (§ 623 BGB).

Was in Ihrer Lage besser ist, ist eine Frage für die Beratung, nicht für eine Vorlage.

Typische Fehler beim Aufhebungsvertrag

  1. Sofort unterschreibenEin Widerrufsrecht gibt es nicht (BAG, 6 AZR 75/18). Nehmen Sie den Entwurf mit und lassen Sie ihn prüfen.
  2. Die Agentur für Arbeit erst danach fragenDann ist die Sperrzeit womöglich nicht mehr abzuwenden: in der Regel zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 3 SGB III) und eine kürzere Anspruchsdauer (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
  3. Das Ende vor die Kündigungsfrist legenDie Fachlichen Weisungen der Bundesagentur setzen für einen wichtigen Grund unter anderem voraus, dass das Arbeitsverhältnis nicht früher endet als mit einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber. Mit einer Abfindung kann das Arbeitslosengeld zudem ruhen (§ 158 Abs. 1 SGB III).
  4. Die Meldung als arbeitsuchend vergessenLiegen bis zum Ende weniger als drei Monate, haben Sie drei Tage Zeit (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sonst droht eine Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III).
  5. „Urlaub ist erledigt“ unterschreibenAuf den gesetzlichen Mindesturlaub kann man im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten (BAG, 9 AZR 104/24). Regeln Sie, ob er genommen oder ausgezahlt wird.
  6. Per E-Mail oder als Scan abschließenDie elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Ohne Schriftform ist der Vertrag nichtig (§ 125 Satz 1 BGB).
  7. Eine allgemeine Ausgleichsklausel übernehmenSätze wie „Damit sind alle Ansprüche erledigt“ stehen in vielen Mustern. Sie riskieren, auf Ansprüche zu verzichten, an die Sie nicht gedacht haben. Unsere Vorlage enthält deshalb keine solche Klausel.

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage ist ein Entwurf für die einfache, einvernehmliche Trennung. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten, in jedem Fall zum Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Weitere Anlaufstellen: Ihre Gewerkschaft, der Betriebsrat oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Der Arbeitgeber legt einen fertigen Vertrag vor und drängt auf eine schnelle Unterschrift. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie ihn prüfen. Verhandlungen müssen fair ablaufen (BAG, 6 AZR 75/18).

  • Hohe Abfindung, Sozialplan, Turbo- oder Sprinterklausel. Solche Regelungen haben Folgen für Arbeitslosengeld und Steuer, die eine Vorlage nicht abbilden kann.

  • Besonderer Kündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft, in der Elternzeit, bei Schwerbehinderung oder als Mitglied des Betriebsrats. Sie riskieren, einen Schutz aufzugeben, den Sie sonst hätten.

  • Ausbildung. Wenden Sie sich an die Ausbildungsberatung Ihrer Kammer, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag schließen.

  • Betriebliche Altersversorgung, Dienstwagen, Aktien oder Wettbewerbsverbot. Diese Punkte brauchen eigene Regelungen.

  • Arbeitsverhältnis im Ausland, etwa in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage richtet sich nach deutschem Recht.

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Vertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gemeinsam beenden, zu einem Tag, den sie vereinbaren. Er braucht die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).

Bekommt man nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, aber oft erst später: Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Auch die Anspruchsdauer verkürzt sich (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Fragen Sie die Agentur für Arbeit vor der Unterschrift.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Sie können um Bedenkzeit bitten und den Entwurf prüfen lassen.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, auch wenn Sie ihn zu Hause unterschrieben haben. Unwirksam ist er aber, wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande kam (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18).

Was ist besser: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Aufhebungsvertrag lässt den Tag des Endes offen und kann Abfindung, Urlaub und Zeugnis regeln. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht bei beiden, wenn Sie ohne wichtigen Grund selbst lösen (§ 159 SGB III). Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten.

Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag?

Mit den Parteien, dem Tag des Endes und den Punkten, die Sie geregelt haben wollen: Vergütung bis zum Ende, Urlaub, gegebenenfalls Freistellung und Abfindung, Zeugnis, Rückgabe von Arbeitsmitteln. Beide unterschreiben eigenhändig. Das Formular oben setzt die Paragrafen zusammen.

Wie viel Abfindung bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag?

Die Höhe handeln Sie aus. Für die Sperrzeit kann sie eine Rolle spielen: Liegen die übrigen Voraussetzungen vor und beträgt die Abfindung höchstens ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, prüft die Agentur für Arbeit nicht, ob die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen wäre (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Nr. 159.1.2.1.1). Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitgebers, kann das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung außerdem ruhen (§ 158 SGB III). Fragen zur Steuer klärt eine Steuerberatung.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Sie nehmen ihn bis zum Ende, oder er wird ausgezahlt, wenn das nicht mehr geht (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Auf den gesetzlichen Mindesturlaub können Sie im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten (BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24).

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Rechtsprechung

  • BAG, 07.02.2019 – 6 AZR 75/18Kein Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag; unwirksam, wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande kam.
  • BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 104/24Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden, auch nicht in einem Vergleich.

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§ 623 BGB, § 159 SGB III
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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