Arbeitszeugnis schreiben: Vorlage mit Bausteinen je Note
Sie wählen für Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und Verhalten je eine Stufe. Der Generator setzt daraus ein vollständiges Zeugnis zusammen, als End- oder Zwischenzeugnis. Jeder Satz sagt offen, was er meint. Sie erhalten das Zeugnis als PDF oder Word.
Anspruch zum Ende
Art und Dauer der Tätigkeit immer, Leistung und Verhalten auf Verlangen.
§ 109 Abs. 1 GewOKlar, ohne Codes
Das Zeugnis muss verständlich sein und darf nichts zwischen den Zeilen sagen.
§ 109 Abs. 2 GewOBefriedigend ist die Mitte
„Zur vollen Zufriedenheit“ ist der Durchschnitt. Wer eine bessere Note will, muss sie im Streit belegen.
BAG, 9 AZR 584/13
Stand: § 109 GewOErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen
Arbeitszeugnis erstellen
Sie füllen aus und wählen die Stufen, die Vorschau zeigt das fertige Zeugnis im Fließtext.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.
Ohne Anrede steht im Text der volle Name statt „sie“ oder „er“.
Wählen Sie je Bereich eine Stufe. Unter der Auswahl steht der Satz, der ins Zeugnis kommt.
Nennen Sie den Grund nur, wenn die Person das möchte.
Arbeitszeugnis
[Arbeitgeber]
[Name] war vom [Datum] bis zum [letzter Tag] in unserem Unternehmen als [Position] beschäftigt.
Zu den Aufgaben gehörten insbesondere:
– [Aufgabe]
Sie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das sicher zum Einsatz kam. Sie bildete sich regelmäßig weiter. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig und selbständig. Auch bei hoher Belastung behielt sie den Überblick. Die Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.
Sie erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden verhielt sie sich stets einwandfrei.
Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich wie persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Bitte ergänzen Sie noch:
Danach: auf Geschäftspapier übernehmen, unterschreiben und aushändigen. Geht es auch per E-Mail?
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat die Person Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit nennen; das ist das einfache Zeugnis. Auf Verlangen bewertet es auch Leistung und Verhalten; das ist das qualifizierte Zeugnis (§ 109 Abs. 1 GewO).
Ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses regelt § 109 GewO nicht. Ob ein Anspruch darauf besteht, kann sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder dem Anlass ergeben. Der Generator schreibt es in der Gegenwartsform und nennt den Anlass.
So ist ein qualifiziertes Zeugnis aufgebaut
- Überschrift „Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“ und der Arbeitgeber
- Einleitung: Name, Zeitraum, Position
- Die wichtigsten Aufgaben
- Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und die Gesamtbewertung
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
- Schluss: auf Wunsch der Grund für das Ende, Dank und gute Wünsche; Ort, Datum, Unterschrift
Form: auf Papier oder elektronisch
Das Zeugnis wird schriftlich erteilt, also auf Papier mit Unterschrift. Seit dem 1. Januar 2025 darf es mit Einwilligung der Person auch elektronisch erteilt werden (§ 109 Abs. 3 GewO). Die elektronische Form verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB); ein eingescanntes Zeugnis genügt nicht.
Leistung und Verhalten gehören in Fließtext. Eine Tabelle mit Schulnoten erfüllt den Anspruch in der Regel nicht (BAG, Urteil vom 27.04.2021 – 9 AZR 262/20). Der Generator schreibt deshalb ganze Sätze. Übernehmen Sie den Text am besten auf Ihr Geschäftspapier; die Word-Datei macht das einfach.
Zeugnissprache ehrlich erklärt
Zeugnisse sind meist freundlich formuliert. Die Abstufung steckt in kleinen Wörtern wie „stets“, „voll“ oder „sehr“. Eine amtliche Notenskala gibt es nicht. Die Tabelle zeigt die verbreitete Lesart der Gesamtbewertung, der sogenannten Zufriedenheitsformel:
| Lesart | Formulierung | Beleg |
|---|---|---|
| sehr gut | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | BAG, 9 AZR 584/13 |
| gut | „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ | BAG, 9 AZR 584/13 |
| befriedigend | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | BAG, 9 AZR 584/13 |
| ausreichend | „zu unserer Zufriedenheit“ | verbreitete Praxis |
Das Bundesarbeitsgericht sieht „zur vollen Zufriedenheit“ als durchschnittliche Leistung, also als Mitte der Skala. Wer eine bessere Note will, muss im Streit die Tatsachen dafür vortragen und beweisen (Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).
Sogenannte Geheimcodes sind verboten: Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die etwas anderes sagen sollen, als im Text steht (§ 109 Abs. 2 GewO). Unsere Bausteine stufen deshalb nur über gewöhnliche Wörter ab. Was „im Allgemeinen“ oder „den Anforderungen entsprechend“ heißt, steht so im Text.
Arbeitszeugnis: Formulierungen je Note
Diese Sätze setzt der Generator ein, hier im Endzeugnis für eine Frau. Im Zwischenzeugnis stehen sie in der Gegenwartsform, für einen Mann mit „er“ und „ihm“.
Fachwissen
- sehr gutSie verfügte über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das jederzeit sicher und zielgerichtet zum Einsatz kam. Sie bildete sich aus eigenem Antrieb regelmäßig weiter.
- gutSie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das sicher zum Einsatz kam. Sie bildete sich regelmäßig weiter.
- befriedigendSie verfügte über ein solides Fachwissen, das in der Praxis zum Einsatz kam.
- ausreichendSie verfügte über das für die Aufgaben erforderliche Fachwissen.
Arbeitsweise
- sehr gutSie arbeitete stets äußerst zuverlässig, sorgfältig und selbständig. Auch bei hoher Belastung behielt sie jederzeit den Überblick.
- gutSie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig und selbständig. Auch bei hoher Belastung behielt sie den Überblick.
- befriedigendSie arbeitete zuverlässig und sorgfältig.
- ausreichendSie erledigte die übertragenen Aufgaben im Allgemeinen zuverlässig.
Arbeitserfolg
- sehr gutDie Arbeitsergebnisse waren stets von ausgezeichneter Qualität, auch bei großem Arbeitsanfall.
- gutDie Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.
- befriedigendDie Arbeitsergebnisse entsprachen voll den Anforderungen.
- ausreichendDie Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.
Gesamtbewertung der Leistung
- sehr gutSie erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
- gutSie erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
- befriedigendSie erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
- ausreichendSie erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
Verhalten
- sehr gutGegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden verhielt sie sich stets vorbildlich. Sie war allseits sehr geschätzt.
- gutGegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden verhielt sie sich stets einwandfrei.
- befriedigendGegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden verhielt sie sich einwandfrei.
- ausreichendDas Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden gab keinen Anlass zu Beanstandungen.
Musterzeugnis mit der Note gut
Ein vollständiges Beispiel mit erfundenen Angaben. Die Word-Datei können Sie bearbeiten, die PDF zeigt das Ergebnis. Für Ihr eigenes Zeugnis nutzen Sie den Generator oben.
Arbeitszeugnis
Muster Handels GmbH · Hauptstraße 5, 10115 Berlin
Frau Erika Mustermann war vom 01.04.2021 bis zum 31.10.2026 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin im Einkauf beschäftigt.
Zu den Aufgaben gehörten insbesondere:
– Einholen und Vergleichen von Angeboten
– Bestellung von Büro- und Verbrauchsmaterial
– Prüfung von Lieferungen und Rechnungen
– Pflege der Lieferantendaten
Sie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das sicher zum Einsatz kam. Sie bildete sich regelmäßig weiter. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig und selbständig. Auch bei hoher Belastung behielt sie den Überblick. Die Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.
Sie erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden verhielt sie sich stets einwandfrei.
Sie scheidet zum 31.10.2026 auf eigenen Wunsch aus. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich wie persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Typische Fehler im Arbeitszeugnis
- Noten als TabelleEine Tabelle mit Schulnoten für Leistung und Verhalten erfüllt den Anspruch in der Regel nicht (BAG, 9 AZR 262/20). Schreiben Sie ganze Sätze.
- Versteckte BotschaftenFormulierungen, die etwas anderes meinen, als sie sagen, sind unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO). Bewerten Sie offen.
- Gesamtnote passt nicht zu den Einzelsätzen„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ neben durchweg befriedigenden Sätzen wirkt widersprüchlich. Sie riskieren Rückfragen oder Streit. Die Karte im Generator warnt bei großen Abweichungen.
- Zeugnis nur als Scan per E-MailElektronisch geht es nur mit Einwilligung (§ 109 Abs. 3 GewO) und mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Sonst bleibt es beim Papier.
- Auf Dank und Wünschen bestehenEinen Anspruch darauf gibt es nicht (BAG, 9 AZR 146/21). Im Generator sind sie eine freiwillige Option.
Wann diese Vorlage nicht reicht
Bei Streit über ein Zeugnis helfen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Mitglieder die Gewerkschaft, für Arbeitgeber der Arbeitgeberverband oder die Kammer.
Streit über Note oder Inhalt. Wer eine bessere Bewertung durchsetzen will, braucht Tatsachen und Beweise (BAG, 9 AZR 584/13). Das prüft kein Generator.
Bewertung unter „ausreichend“. Die Bausteine enden bewusst bei „ausreichend“. Sie riskieren Streit, wenn Sie eine schlechtere Bewertung nicht mit Tatsachen belegen können; lassen Sie sich vorher beraten.
Führungskräfte. Die Bausteine bewerten keine Mitarbeiterführung. Für Teamleitungen fehlt dieser Teil.
Ausbildung. Für Auszubildende gilt das Ausbildungszeugnis nach dem Berufsbildungsgesetz mit eigenen Regeln (§ 16 BBiG).
Zeugnis auf Englisch. Übersetzungen und englische Zeugnisse bietet die Vorlage nicht an.
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Ja. Endet das Arbeitsverhältnis, hat die Person Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es auch Leistung und Verhalten bewerten (§ 109 Abs. 1 GewO).
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?
Das einfache Zeugnis beschreibt nur, was jemand wie lange gemacht hat. Das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Welches ausgestellt wird, entscheidet die Person, die das Zeugnis verlangt (§ 109 Abs. 1 GewO).
Welche Note bedeutet „zur vollen Zufriedenheit“?
Nach dem Bundesarbeitsgericht entspricht „zur vollen Zufriedenheit“ der Note befriedigend, „stets zur vollen Zufriedenheit“ der Note gut (Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).
Was bedeutet „stets“ im Arbeitszeugnis?
„Stets“ zeigt, dass eine Bewertung dauerhaft galt, nicht nur manchmal. In der üblichen Lesart hebt es die Aussage um eine Stufe: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist gut, ohne „stets“ befriedigend.
Kann ich mein Arbeitszeugnis selbst schreiben?
Einen Entwurf können Sie vorbereiten, etwa mit dem Generator oben. Ausstellen und unterschreiben muss aber der Arbeitgeber, denn der Anspruch richtet sich gegen ihn (§ 109 Abs. 1 GewO). Er entscheidet, ob er den Entwurf übernimmt.
Muss im Arbeitszeugnis ein Dank stehen?
Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche gibt (Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21). Viele Arbeitgeber schreiben sie trotzdem.
Darf das Arbeitszeugnis per E-Mail kommen?
Seit 2025 darf das Zeugnis elektronisch erteilt werden, wenn die Person einwilligt (§ 109 Abs. 3 GewO). Die elektronische Form verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB). Ein eingescanntes Zeugnis als PDF reicht dafür nicht.
Wie sieht ein Arbeitszeugnis aus?
Überschrift, Einleitung mit Name, Zeitraum und Position, die wichtigsten Aufgaben, beim qualifizierten Zeugnis die Bewertung von Leistung und Verhalten, dann der Schluss mit Ort, Datum und Unterschrift. Das Musterzeugnis unten zeigt den Aufbau.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:
Gesetze
- § 109 GewO Zeugnis
- § 126a BGB Elektronische Form
- § 16 BBiG Zeugnis (Berufsausbildung)
Rechtsprechung
- BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13„Zur vollen Zufriedenheit“ entspricht „befriedigend“, „stets zur vollen Zufriedenheit“ „gut“; wer eine bessere Note als befriedigend will, muss die Tatsachen dafür vortragen und beweisen.
- BAG, 27.04.2021 – 9 AZR 262/20Leistung und Verhalten als Notentabelle erfüllen den Zeugnisanspruch in der Regel nicht.
- BAG, 25.01.2022 – 9 AZR 146/21Kein Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank und guten Wünschen.
Stand und Verantwortung
- Stand
- – berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
- Nächste Prüfung
- spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
- Rechtsgrundlage
- § 109 GewO
- Verantwortlich
- Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
- Fehler gefunden?
- Schreiben Sie uns an info@alltagsvorlagen.de. Wir prüfen jeden Hinweis.