Vorlage für Hauptmieter und Untermieter · Wohnen & Miete

Unter­miet­vertrag: Vorlage zum Ausfüllen

Für ein Zimmer in Ihrer Wohnung oder für die ganze Wohnung. Drei Fragen entscheiden, welche Kündigungsregeln gelten; der Vertrag übernimmt nur die passenden. Die Kautionsgrenze wird berechnet. Vorher brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters.

  • Erlaubnis nötig

    Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Sie nicht untervermieten.

    § 540 Abs. 1 BGB
  • Schutz je nach Fall

    Beim möblierten Zimmer in Ihrer Wohnung gibt es keinen Kündigungsschutz.

    § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
  • Kaution begrenzt

    Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, zahlbar in drei Raten.

    § 551 Abs. 1 und 2 BGB

Stand: §§ 540, 549, 551, 553, 573c BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Unter­miet­vertrag ausfüllen

Sie beantworten drei Fragen zur Wohnsituation und füllen die Daten aus. Die Vorschau zeigt den fertigen Vertrag, den beide Seiten unterschreiben.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Was vermieten Sie unter?
Wohnraum
Wer richtet das Zimmer überwiegend ein?
Fall B · § 573a Abs. 2, § 573c Abs. 1 BGB
Zimmer in der Wohnung

Der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung, aber Fall A trifft nicht zu, etwa weil der Untermieter das Zimmer selbst einrichtet.

Untermieter kündigt: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats

Hauptmieter kündigt: mit berechtigtem Interesse; ohne ein solches Interesse mit drei Monaten längerer Frist

Befristung: nur mit einem Grund nach § 575 BGB

Kaution: höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten

Den genauen Termin für eine Kündigung des Untermieters berechnet unser Fristrechner zur Kündigung einer Wohnung.

Die Karte wendet § 549 Abs. 2 Nr. 2, §§ 573, 573a, 573c, 575 und 551 BGB auf Ihre Antworten an. Ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, prüft sie nicht.

Hauptmieter und Untermieter
Die Wohnung
Erlaubnis Ihres Vermieters

So, wie er in Ihrem Mietvertrag steht. Bleibt das Feld leer, steht im Vertrag eine Lücke.

Hat Ihr Vermieter die Untervermietung erlaubt?
Mietzeit
Miete und Kaution
Betriebskosten

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Untermieter darf in drei Monatsraten zahlen.

Weitere Vereinbarungen (optional)

Übernehmen Sie keine Klauseln aus alten Mustern ungeprüft. Welche wir bewusst weglassen, steht weiter unten.

Ort und Datum

Beide Seiten unterschreiben auf dem Ausdruck.

Vorschauändert sich beim Tippen

Untermietvertrag

über Wohnraum in der Wohnung des Hauptmieters

Vertragsparteien
Hauptmieter (Untervermieter)Untermieter
Vor- und Nachname[Vor- und Nachname][Vor- und Nachname]
Anschriftbeim Untermieter die bisherige[Straße, PLZ, Ort][bisherige Anschrift]
Mietsache
Wohnung[Straße, PLZ, Ort]
Vermietet wird[z. B. 1 Zimmer, ca. 14 m²]
Wohnsituation
Der Hauptmieter wohnt während der Untermiete selbst in der Wohnung.Ja (angekreuzt) Nein
Der vermietete Wohnraum ist überwiegend vom Hauptmieter mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet.Ja Nein (angekreuzt)
Mietzeit, Miete und Kaution
Mietbeginn[Datum]
Mietendeunbefristet
Grundmiete (monatlich)[Betrag in Euro]
Betriebskostenpauschale (monatlich)[Betrag in Euro]
Kautionkeine

§ 1 Mietsache und Gebrauch

(1) Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter den oben bezeichneten Wohnraum zu Wohnzwecken.

(2) Der Untermieter darf die Räume ohne Erlaubnis des Hauptmieters keinem Dritten überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB).

§ 2 Hauptmietvertrag und Erlaubnis des Vermieters

(1) Der Hauptmieter hat die Wohnung von [Name des Vermieters] gemietet (Hauptmietvertrag).

(2) Der Vermieter hat die Untervermietung erlaubt.

(3) Endet das Hauptmietverhältnis, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Hauptmieter teilt dem Untermieter unverzüglich mit, wenn das Hauptmietverhältnis gekündigt wird.

§ 3 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit.

§ 4 Miete und Betriebskosten

(1) Die Miete beträgt monatlich [Betrag in Euro] (Grundmiete) zuzüglich [Betrag in Euro] als Pauschale für die Betriebskosten.

(2) Mit der Pauschale sind die Betriebskosten abgegolten; eine Abrechnung findet nicht statt.

(3) Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen.

§ 5 Kündigung

(1) Der vermietete Wohnraum liegt innerhalb der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung.

(2) Der Untermieter kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB).

(3) Der Hauptmieter kann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat (§ 573 BGB). Er kann auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; dann verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass die Kündigung darauf gestützt wird (§ 573a Abs. 2 und 3 BGB). Im Übrigen richtet sich seine Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 543 BGB).

§ 6 Anmeldung bei der Meldebehörde

Der Hauptmieter ist Wohnungsgeber im Sinne des Bundesmeldegesetzes. Er bestätigt dem Untermieter den Einzug schriftlich, damit dieser sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden kann (§§ 17, 19 BMG).

§ 7 Rückgabe

Endet das Mietverhältnis, gibt der Untermieter die Räume und alle Schlüssel an den Hauptmieter zurück.

Jede Vertragspartei erhält ein unterschriebenes Exemplar.

Ort, DatumUnterschrift HauptmieterUnterschrift Untermieter

Danach: zweimal ausdrucken, beide Seiten unterschreiben beide Exemplare. Anmeldung nicht vergessen

Was ist ein Unter­miet­vertrag?

Mit einem Untermietvertrag überlassen Sie als Mieter einen Teil Ihrer Wohnung oder die ganze Wohnung einer anderen Person gegen Miete. Sie bleiben Mieter Ihres Vermieters und heißen dann Hauptmieter. Zugleich werden Sie Vermieter des Untermieters. Es gibt also zwei Verträge: den Hauptmietvertrag mit Ihrem Vermieter und den Untermietvertrag mit dem Untermieter.

Zwischen Ihrem Vermieter und dem Untermieter besteht kein Vertrag. Trotzdem hängt der Untermieter am Hauptmietvertrag: Endet er, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Umgekehrt haften Sie Ihrem Vermieter für ein Verschulden des Untermieters, auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hat (§ 540 Abs. 2 BGB).

Erlaubnis des Vermieters: Wann muss er zustimmen?

Ohne Erlaubnis Ihres Vermieters dürfen Sie die Wohnung keinem Dritten überlassen, insbesondere nicht weitervermieten (§ 540 Abs. 1 BGB). Bitten Sie vor dem Einzug um die Erlaubnis, am besten schriftlich, und nennen Sie, wer einziehen soll. Liegt sie bei Unterschrift noch nicht vor, wird unser Vertrag erst mit der Erlaubnis wirksam.

Ein Teil der Wohnung: Anspruch auf Erlaubnis

Wollen Sie einen Teil der Wohnung untervermieten, können Sie die Erlaubnis verlangen, wenn nach Abschluss Ihres Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Vermieter darf ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Untervermietung aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist. Ist sie ihm nur gegen eine angemessene Mieterhöhung zuzumuten, darf er die Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB).

  • Ein mehrjähriger beruflicher Auslandsaufenthalt kann ein berechtigtes Interesse sein. Ein „Teil“ der Wohnung liegt schon vor, wenn Sie den Gewahrsam nicht vollständig aufgeben, etwa ein Zimmer für sich behalten (BGH, Urteil vom 11.06.2014 – VIII ZR 349/13).
  • Auch bei einer Einzimmerwohnung kommt eine teilweise Untervermietung in Betracht. Die Wohnung muss nicht Ihr Lebensmittelpunkt bleiben (BGH, Urteil vom 13.09.2023 – VIII ZR 109/22).
  • Die eigene Mietbelastung senken zu wollen, ist ein berechtigtes Interesse. Einnahmen über die eigenen Kosten der Wohnung hinaus sind es nicht (BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23).

Die ganze Wohnung

Für die ganze Wohnung gibt § 553 BGB keinen Anspruch. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, können Sie Ihren Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, außer in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund (§ 540 Abs. 1 BGB).

Untervermieten Sie ohne Erlaubnis, riskieren Sie eine Abmahnung und die Kündigung Ihres eigenen Mietvertrags, fristlos (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB) oder ordentlich (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im Fall VIII ZR 228/23 hat der Bundesgerichtshof die ordentliche Kündigung bestätigt: Der Mieter hatte ohne Erlaubnis und mit Gewinn untervermietet und auch nach einer Abmahnung nicht damit aufgehört.

Kündigungsfrist im Unter­miet­vertrag: drei Fälle

Welche Kündigungsfrist gilt und ob der Untermieter Kündigungsschutz hat, hängt davon ab, ob Sie selbst in der Wohnung wohnen und wer das Zimmer einrichtet. Der Generator fragt das ab und nimmt nur die passende Regel in den Vertrag. Jede Kündigung muss schriftlich sein (§ 568 Abs. 1 BGB).

  1. Fall A: möbliertes Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters

    Der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung, hat das Zimmer überwiegend eingerichtet, und der Untermieter zieht ohne Familie oder Lebenspartner ein.

    • Untermieter kündigt: spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende
    • Hauptmieter kündigt: ebenso, ohne Kündigungsgrund
    • Befristung: ohne besonderen Grund möglich
    • Rechtsgrundlage: § 549 Abs. 2 Nr. 2, § 573c Abs. 3 BGB
  2. Fall B: anderer Wohnraum in der Wohnung des Hauptmieters

    Der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung, aber Fall A trifft nicht zu, etwa weil der Untermieter das Zimmer selbst einrichtet.

    • Untermieter kündigt: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats
    • Hauptmieter kündigt: mit berechtigtem Interesse; ohne ein solches Interesse mit drei Monaten längerer Frist
    • Befristung: nur mit einem Grund nach § 575 BGB
    • Rechtsgrundlage: § 573a Abs. 2, § 573c Abs. 1 BGB
  3. Fall C: ganze Wohnung, der Hauptmieter wohnt woanders

    Der Hauptmieter überlässt die ganze Wohnung und wohnt in dieser Zeit woanders.

    • Untermieter kündigt: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats
    • Hauptmieter kündigt: nur mit berechtigtem Interesse
    • Befristung: nur mit einem Grund nach § 575 BGB
    • Rechtsgrundlage: §§ 573, 573c Abs. 1 BGB

Beispiel für Fall A

Geht die Kündigung am 15.11.2026 zu, endet der Vertrag am 30.11.2026. Kommt sie einen Tag später an, am 16.11.2026, endet er erst am31.12.2026 (§ 573c Abs. 3 BGB). Für den Hauptmieter gilt dieselbe Frist; einen Kündigungsgrund braucht er nicht, weil die Vorschriften über den Kündigungsschutz in diesem Fall nicht gelten (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Fall B und C

Der Untermieter kündigt wie jeder Mieter: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats ankommen, dann endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Den genauen Termin berechnet unser Fristrechner zur Kündigung einer Wohnung; seine Vorlage passt auch für den Untermieter.

In Fall B kann der Hauptmieter auch ohne berechtigtes Interesse kündigen. Dann verlängert sich seine Kündigungsfrist um drei Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass er die Kündigung darauf stützt (§ 573a Abs. 2 und 3 BGB). In Fall C braucht er ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB).

Befristeter Unter­miet­vertrag, zum Beispiel für ein Auslands­semester

Vermieten Sie ein möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung (Fall A), können Sie den Vertrag ohne besonderen Grund befristen. Die Vorschriften über den Zeitmietvertrag gelten dann nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

In Fall B und C braucht eine Befristung einen gesetzlichen Grund, den Sie dem Untermieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen (§ 575 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Untermiete ist das meist dieser: Sie wollen die Räume danach wieder als Wohnung für sich, Ihre Familie oder Angehörige Ihres Haushalts nutzen, etwa nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland. Fehlt der Grund, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Frühestens vier Monate vor dem Ende kann der Untermieter verlangen, dass Sie ihm mitteilen, ob der Grund noch besteht (§ 575 Abs. 2 BGB). Läuft der Vertrag länger als ein Jahr, muss er schriftlich geschlossen sein, sonst gilt er als unbefristet (§ 550 BGB). Unterschreiben Sie deshalb beide den Ausdruck.

Kaution und Höhe der Untermiete

Auch bei Untermiete beträgt die Kaution höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Untermieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Eine Geldkaution legen Sie getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut an (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Generator berechnet die Obergrenze und lässt keine höhere Kaution zu.

Beispiel: möbliertes WG-Zimmer mit Betriebskostenpauschale. Kaution höchstens dreimal die Grundmiete, zahlbar in drei Raten.
PostenBetrag
Grundmiete im Monat450,00 €
Pauschale90,00 €
Gesamtmiete540,00 €
Kaution höchstens1.350,00 €
Je Rate450,00 €

Darf die Untermiete höher sein als die Hauptmiete?

Die eigenen Kosten für die Wohnung zu senken, ist ein berechtigtes Interesse. Nehmen Sie mit der Untermiete mehr ein als diese Kosten, fehlt es, und Sie haben keinen Anspruch auf die Erlaubnis (BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23). In dem Fall zahlte der Mieter 460 € Kaltmiete und verlangte von den Untermietern 962 €. Ob mitvermietete Möbel bei der Frage nach dem Gewinn zählen, hat der Bundesgerichtshof offengelassen.

Gilt in Ihrer Gemeinde die Mietpreisbremse (§ 556d BGB), müssen auch Sie als Hauptmieter sie beachten. Ausgenommen ist das möblierte Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung (Fall A, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Anmeldung und Wohnungs­geber­bestätigung bei Untermiete

Der Untermieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dafür braucht er eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug (§ 19 Abs. 1 BMG). Bei Untermiete sind Sie als Hauptmieter der Wohnungsgeber, nicht Ihr Vermieter.

Weil Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind, gehört in die Bestätigung auch der Name des Eigentümers (§ 19 Abs. 3 BMG). Viele Meldebehörden stellen dafür ein Formular bereit. Unser Vertrag verpflichtet Sie in einem eigenen Paragrafen, den Einzug zu bestätigen.

Leere Vorlage: Unter­miet­vertrag als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Die leere Vorlage enthält die Regeln aller drei Fälle; welcher gilt, ergibt sich aus den Kreuzen unter „Wohnsituation“.

Untermietvertrag

Lücken ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen. Untervermieten darf der Hauptmieter nur mit Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Welche Kündigungsregeln gelten, hängt von der Wohnsituation ab (§ 6).

Vertragsparteien
Hauptmieter (Untervermieter)Untermieter
Vor- und Nachname[Vor- und Nachname][Vor- und Nachname]
Anschriftbeim Untermieter die bisherige[Straße, PLZ, Ort][bisherige Anschrift]
Mietsache
Wohnung[Straße, PLZ, Ort], [Lage, z. B. 2. OG links]
Vermietet wird[z. B. 1 Zimmer, ca. 14 m²]
Zur Mitbenutzungbei Zimmern, z. B. Küche, Bad, Flur[Räume]
Schlüssel[Anzahl und Art]
WohnsituationDanach richtet sich, welcher Fall in § 6 gilt.
Der Hauptmieter wohnt während der Untermiete selbst in der Wohnung.Ja Nein
Der vermietete Wohnraum ist überwiegend vom Hauptmieter mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet.Ja Nein
Der Untermieter zieht mit seiner Familie oder mit einer Person ein, mit der er auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führt.Ja Nein
Mietzeit, Miete und Kaution
Mietbeginn[Datum]
Mietendenur bei Befristung, sonst leer lassen (§ 3)[Datum]
Grund der Befristungnur in Fall B und C nötig (§ 3)[Grund]
Grundmiete (monatlich)ohne Betriebskosten[Betrag in Euro]
Betriebskosten (monatlich)[Betrag in Euro]
Die Betriebskosten sind einePauschale Vorauszahlung
Anteil an den Betriebskostennur bei Vorauszahlung, Anteil an den Kosten der ganzen Wohnung (§ 4)[Prozent]
Gesamtmiete (monatlich)[Betrag in Euro]
Kautionhöchstens drei Grundmieten (§ 5)[Betrag in Euro]
Konto des Hauptmieters (IBAN)[IBAN]
Weitere Vereinbarungen
Vereinbart ist außerdem[Vereinbarungen]

§ 1 Mietsache und Gebrauch

(1) Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter den oben bezeichneten Wohnraum zu Wohnzwecken. Räume, die oben zur Mitbenutzung genannt sind, darf der Untermieter mitbenutzen. Mitvermietet sind die Einrichtungsgegenstände aus der Inventarliste am Ende dieses Vertrags.

(2) Der Untermieter darf die Räume ohne Erlaubnis des Hauptmieters keinem Dritten überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB).

§ 2 Hauptmietvertrag und Erlaubnis des Vermieters

(1) Der Hauptmieter hat die Wohnung von [Name des Vermieters] gemietet (Hauptmietvertrag).

(2) Der Vermieter hat die Untervermietung erlaubt am [Datum]. Liegt die Erlaubnis bei Unterschrift noch nicht vor, wird dieser Vertrag erst wirksam, wenn sie vorliegt. Der Hauptmieter teilt dem Untermieter dann unverzüglich mit, ob der Vermieter sie erteilt oder verweigert.

(3) Endet das Hauptmietverhältnis, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Hauptmieter teilt dem Untermieter unverzüglich mit, wenn das Hauptmietverhältnis gekündigt wird.

§ 3 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt an dem oben genannten Tag. Ist oben kein Mietende eingetragen, läuft es auf unbestimmte Zeit.

(2) Ist ein Mietende eingetragen, endet das Mietverhältnis an diesem Tag. In Fall B und C (§ 6) muss oben ein Grund nach § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB stehen, etwa dass der Hauptmieter die Räume danach wieder als Wohnung für sich nutzen will. Fehlt der Grund, gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB).

§ 4 Miete und Betriebskosten

(1) Die monatliche Miete besteht aus der oben genannten Grundmiete und den Betriebskosten.

(2) Ist oben eine Pauschale angekreuzt, sind die Betriebskosten damit abgegolten; eine Abrechnung findet nicht statt. Ist eine Vorauszahlung angekreuzt, rechnet der Hauptmieter jährlich darüber ab. Grundlage sind die Betriebskosten, die der Hauptmieter für die Wohnung an den Vermieter zahlt, und zwar zu dem oben genannten Anteil; bei der ganzen Wohnung in voller Höhe für die Mietzeit.

(3) Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen, und zwar auf das oben genannte Konto des Hauptmieters.

§ 5 Kaution

(1) Der Untermieter leistet die oben genannte Kaution. Sie beträgt höchstens das Dreifache der monatlichen Grundmiete ohne Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Er darf sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mieten (§ 551 Abs. 2 BGB).

(2) Der Hauptmieter legt eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz an. Die Erträge stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB).

§ 6 Kündigung

(1) Welcher Fall gilt, ergibt sich aus der Wohnsituation oben. Fall A: Antworten Ja, Ja und Nein. Fall B: erste Antwort Ja, aber nicht Fall A. Fall C: erste Antwort Nein.

(2) Fall A (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB): Beide Seiten können spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats kündigen (§ 573c Abs. 3 BGB). Der Hauptmieter braucht dafür kein berechtigtes Interesse.

(3) Fall B: Der Untermieter kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Hauptmieter kann mit berechtigtem Interesse kündigen (§ 573 BGB) oder ohne; dann verlängert sich seine Kündigungsfrist um drei Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass die Kündigung darauf gestützt wird (§ 573a Abs. 2 und 3 BGB).

(4) Fall C: Der Untermieter kann wie in Fall B kündigen. Der Hauptmieter kann nur mit berechtigtem Interesse kündigen (§ 573 BGB); die Frist richtet sich nach § 573c Abs. 1 BGB.

(5) Ist oben ein Mietende eingetragen, ist die ordentliche Kündigung vor diesem Tag ausgeschlossen.

(6) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 543 BGB).

§ 7 Anmeldung bei der Meldebehörde

Der Hauptmieter ist Wohnungsgeber im Sinne des Bundesmeldegesetzes. Er bestätigt dem Untermieter den Einzug schriftlich, damit dieser sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden kann (§§ 17, 19 BMG).

§ 8 Rückgabe

Endet das Mietverhältnis, gibt der Untermieter die Räume, die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände und alle Schlüssel an den Hauptmieter zurück.

Inventarliste (bei mitvermieteten Einrichtungsgegenständen)
GegenstandAnzahlZustand bei Einzug

Jede Vertragspartei erhält ein unterschriebenes Exemplar.

Ort, DatumUnterschrift HauptmieterUnterschrift Untermieter

Typische Fehler beim Unter­miet­vertrag

  1. Ohne Erlaubnis untervermietenSie riskieren eine Abmahnung und die Kündigung Ihrer eigenen Wohnung (§ 540 Abs. 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB; BGH, VIII ZR 228/23). Holen Sie die Erlaubnis vor dem Einzug ein.
  2. „Die Untermiete endet mit dem Hauptmietvertrag“Auf eine Vereinbarung, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist, kann sich der Vermieter nicht berufen (§ 572 Abs. 2 BGB). Unser Vertrag weist stattdessen auf § 546 Abs. 2 BGB hin und verpflichtet Sie, den Untermieter sofort zu informieren, wenn Ihr Mietvertrag gekündigt wird.
  3. Ohne Grund befristenIn Fall B und C gilt der Vertrag dann als unbefristet (§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Generator verlangt den Grund, sobald Sie befristen.
  4. Zu hohe Kaution oder alles auf einmalHöchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, und der Untermieter darf in drei Raten zahlen (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB).
  5. Klauseln aus alten Mustern übernehmenIn Formularverträgen hat der Bundesgerichtshof zum Beispiel Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Räumen ohne Ausgleich (VIII ZR 185/14) und ein generelles Verbot von Hunden und Katzen (VIII ZR 168/12) für unwirksam gehalten. Unsere Vorlage enthält solche Klauseln nicht.

Wann diese Vorlage nicht reicht

In diesen Fällen helfen der örtliche Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Mietrecht.

  • Der Vermieter verweigert die Erlaubnis oder droht mit Kündigung. Ob Ihnen ein Anspruch nach § 553 BGB zusteht, hängt vom Einzelfall ab.

  • Vermietung an Feriengäste oder für wenige Tage. Für Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch gelten Ausnahmen (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Regeln will der Gesetzgeber ändern (Gesetzentwurf, Drucksache 21/6807).

  • Ihr eigener Mietvertrag ist gekündigt oder befristet. Dann endet auch das Recht, die Räume zu überlassen (§ 546 Abs. 2 BGB). Klären Sie das vor dem Vertragsschluss.

  • Leistungen vom Jobcenter oder Wohngeld. Fragen Sie beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle, welche Unterlagen nötig sind.

  • Gewerberäume, Büro oder Laden. Die Vorlage gilt nur für Wohnraum.

  • Wohnung in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage richtet sich nach deutschem Recht.

Häufige Fragen zum Unter­miet­vertrag

Kann ich einen Untermietvertrag selbst schreiben?

Ja. Ein bestimmtes Muster schreibt das Gesetz nicht vor. Läuft der Vertrag länger als ein Jahr, muss er schriftlich geschlossen werden, sonst gilt er als unbefristet (§ 550 BGB). Mit der Vorlage oben füllen Sie ihn aus und unterschreiben beide auf dem Ausdruck. Vorher brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB).

Muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen?

Für einen Teil der Wohnung ja, wenn Sie nach Abschluss Ihres Mietvertrags ein berechtigtes Interesse bekommen haben und kein Ausschlussgrund vorliegt (§ 553 Abs. 1 BGB). Für die ganze Wohnung gibt es keinen Anspruch; verweigert der Vermieter die Erlaubnis, können Sie aber außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 BGB).

Darf die Untermiete höher sein als die Hauptmiete?

Nehmen Sie mehr ein, als Ihre eigenen Kosten für die Wohnung ausmachen, haben Sie an dieser Untervermietung kein berechtigtes Interesse und damit keinen Anspruch auf die Erlaubnis (BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23). Wo die Mietpreisbremse gilt, müssen auch Sie als Hauptmieter sie beachten (§ 556d BGB); ausgenommen ist das möblierte Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Welche Kündigungsfrist hat ein Untermietvertrag?

Das hängt vom Fall ab. Beim möblierten Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters können beide spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende kündigen (§ 573c Abs. 3 BGB). Sonst kündigt der Untermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Alle drei Fälle

Wer ist Wohnungsgeber bei Untermiete?

Der Hauptmieter, nicht sein Vermieter. Er bestätigt dem Untermieter den Einzug für die Anmeldung (§ 19 Abs. 1 BMG) und nennt dabei auch den Eigentümer der Wohnung (§ 19 Abs. 3 BMG).

Ist Untermiete meldepflichtig?

Ja. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Das gilt auch für Untermieter.

Wie hoch darf die Kaution bei Untermiete sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Der Untermieter darf sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB).

Welche Nachteile hat ein Untermietvertrag?

Für den Untermieter: Er hängt am Hauptmietvertrag. Endet dieser, kann der Vermieter die Räume auch von ihm zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Beim möblierten Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters hat er keinen Kündigungsschutz. Für den Hauptmieter: Er haftet gegenüber seinem Vermieter für ein Verschulden des Untermieters (§ 540 Abs. 2 BGB).

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Rechtsprechung

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 540, 549, 551, 553, 573c BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns an info@alltagsvorlagen.de. Wir prüfen jeden Hinweis.