Vorlage für Vermieter · Wohnen & Miete

Mieterhöhung: Vorlage mit Rechner

Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen: Der Rechner prüft Sperrfrist und Kappungsgrenze und nennt den frühesten Termin. Das Schreiben mit Begründung füllen Sie gleich daneben aus und speichern es als PDF oder Word. Mieter prüfen mit demselben Rechner eine erhaltene Erhöhung.

  • 15 Monate Ruhe

    Zum Erhöhungstermin muss die Miete seit 15 Monaten gleich sein. Das Schreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ankommen.

    § 558 Abs. 1 BGB
  • Höchstens 20 %

    In drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in Gebieten mit Verordnung um 15 Prozent. Und nie über die Vergleichsmiete.

    § 558 Abs. 3 BGB
  • Zwei Monate Bedenkzeit

    Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat.

    § 558b BGB

Stand: §§ 558, 558a, 558b BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Mieterhöhung berechnen und schreiben

Schritt 1 rechnet, die Schritte 2 bis 5 füllen das Schreiben. Die Vorschau zeigt sofort, wie es aussieht.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Wie viel und ab wann?

Tag des Mietbeginns oder Tag, ab dem die letzte Erhöhung galt. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen hier nicht.

Ohne Betriebskosten. Der Rechner zeigt unten, wie viel höchstens zulässig ist.

15 % gelten, wenn Ihre Gemeinde in der Kappungsgrenzen-Verordnung Ihres Landes steht (§ 558 Abs. 3 BGB).

Lief der Mietvertrag damals noch nicht, nehmen Sie die Miete bei Mietbeginn.

Sie zählen bei der Kappungsgrenze nicht mit und kommen obendrauf (§ 558 Abs. 3 BGB).

Der Tag, an dem das Schreiben beim Mieter ankommt. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein.

Neue Miete frühestens ab
–

Tragen Sie oben die Miete und die Daten ein.

Ein späterer Termin ist zulässig. Er verschiebt auch den Stichtag der Kappungsgrenze.

Wie begründen Sie die Erhöhung?
Begründung

So, wie der Mietspiegel die Wohnung einordnet: Baujahr, Größe, Lage, Ausstattung oder Feld.

Ihre Angaben als Vermieter

So, wie Sie im Mietvertrag als Vermieter stehen.

Mieter und Wohnung

Richten Sie das Schreiben an alle, die im Mietvertrag als Mieter stehen.

Zusätze und Datum

Dann nennt das Schreiben auch die neue Gesamtmiete.

Der Ort davor kommt aus Ihrer Anschrift.

Vorschauändert sich beim Tippen
[Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name der Mieterin oder des Mieters][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]

[Ort], [Datum]

Mieterhöhung auf die ortsübliche VergleichsmieteWohnung: [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, einer Erhöhung der Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung zuzustimmen (§ 558 BGB). Die Nettokaltmiete beträgt derzeit [Betrag] € im Monat. Ab dem [Datum] soll sie [Betrag] € betragen. Das sind [Betrag] € oder [Prozent] Prozent mehr.

Zur Begründung beziehe ich mich auf den [Name und Jahr des Mietspiegels]. Die Wohnung ist [Fläche] m² groß. Nach dem Mietspiegel ist sie so einzuordnen: [Einordnung, z. B. Baujahr, Wohnlage, Mietspiegelfeld]. Dafür nennt der Mietspiegel eine Spanne von [Betrag] € bis [Betrag] € je Quadratmeter. Die neue Miete entspricht [Betrag] € je Quadratmeter und liegt innerhalb dieser Spanne.

Am [Datum], drei Jahre vor dem Erhöhungstermin, betrug die Nettokaltmiete [Betrag] €. Bis zum Erhöhungstermin steigt sie um [Prozent] Prozent. Die Kappungsgrenze von 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB) ist damit eingehalten.

Bitte stimmen Sie der Erhöhung bis zum [Datum] zu. Dafür genügt es, die beigefügte Zustimmungserklärung zu unterschreiben und an mich zurückzuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Danach: an alle Mieter schicken, so dass Sie den Zugang belegen können. Eine Unterschrift von Hand ist nicht nötig, Textform genügt. Mehr zur Form

Mustertext: Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel

So sieht das Schreiben aus, wenn Sie die Erhöhung mit einem Mietspiegel begründen. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen. Bequemer geht es mit dem Formular oben: Es rechnet Beträge und Fristen aus und kann auch mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen.

[Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ und Ort][Name der Mieterin oder des Mieters][Straße und Hausnummer][PLZ und Ort]

[Ort], [Datum]

Mieterhöhung auf die ortsübliche VergleichsmieteWohnung: [Straße und Hausnummer], [Lage, z. B. 2. OG links], [PLZ und Ort]Mietvertrag vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, einer Erhöhung der Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung zuzustimmen (§ 558 BGB). Die Nettokaltmiete beträgt derzeit [Betrag] € im Monat. Ab dem [Datum] soll sie [Betrag] € betragen. Das sind [Betrag] € oder [Prozent] Prozent mehr.

Zur Begründung beziehe ich mich auf den [Name und Jahr des Mietspiegels]. Die Wohnung ist [Fläche] m² groß. Nach dem Mietspiegel ist sie so einzuordnen: [Einordnung, z. B. Baujahr, Wohnlage, Mietspiegelfeld]. Dafür nennt der Mietspiegel eine Spanne von [Betrag] € bis [Betrag] € je Quadratmeter. Die neue Miete entspricht [Betrag] € je Quadratmeter und liegt innerhalb dieser Spanne. Den Mietspiegel finden Sie hier: [Fundstelle, z. B. Internetadresse].

Am [Datum], drei Jahre vor dem Erhöhungstermin, betrug die Nettokaltmiete [Betrag] €. Bis zum Erhöhungstermin steigt sie um [Prozent] Prozent. Die Kappungsgrenze von [20 oder 15] Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB) ist damit eingehalten.

Die Vorauszahlung auf die Betriebskosten von [Betrag] € bleibt unverändert. Ab dem [Datum] beträgt die Miete damit insgesamt [Betrag] € im Monat.

Bitte stimmen Sie der Erhöhung bis zum [Datum] zu. Dafür genügt es, die beigefügte Zustimmungserklärung zu unterschreiben und an mich zurückzuschicken. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, unterschreiben bitte alle.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Die PDF-Vorlage hat Linien zum Ausfüllen von Hand. In der Word-Datei sind die Stellen gelb markiert, die Sie ersetzen.

Was die einzelnen Teile bewirken

  • Bitte um ZustimmungDer Vermieter kann die höhere Miete nicht einseitig festsetzen. Er verlangt die Zustimmung des Mieters (§ 558 Abs. 1 BGB).
  • Jetzige und neue Nettokaltmiete, TerminDer Mieter sieht, worum es geht und ab wann. Betriebskosten bleiben außen vor; sie ändern sich nach eigenen Regeln.
  • BegründungOhne Begründung genügt das Schreiben nicht der Form (§ 558a Abs. 1 BGB). Beim Mietspiegel reicht es, wenn die neue Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 BGB).
  • Kappungsgrenze vorgerechnetDas schreibt das Gesetz nicht vor. Der Mieter sieht aber gleich, dass die Grenze eingehalten ist, und muss nicht nachfragen.
  • Frist und ZustimmungserklärungDas Datum entspricht dem Ende der gesetzlichen Bedenkzeit (§ 558b Abs. 2 BGB). Mit der beigefügten Erklärung muss der Mieter nur unterschreiben.

Zustimmungserklärung zum Beilegen

Der Mieter unterschreibt und schickt sie zurück. Im Formular oben erstellen Sie sie ausgefüllt mit einem Klick.

Zustimmung zur Mieterhöhung

Mietverhältnis
Vermieter[Name]
Mieter[Name]
Wohnung[Straße und Hausnummer], [Lage, z. B. 2. OG links], [PLZ und Ort]

Hiermit stimme ich / stimmen wir der Erhöhung der Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung von [Betrag] € auf [Betrag] € im Monat ab dem [Datum] zu.

Grundlage ist das Mieterhöhungsverlangen vom [Datum].

Ort, DatumUnterschrift Mieterin oder MieterUnterschrift weitere Mieterin oder weiterer Mieter (falls im Vertrag)

Was ist eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete?

Mit dem Mieterhöhungsverlangen bittet der Vermieter den Mieter, einer höheren Miete zuzustimmen. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen (§ 558 Abs. 1 BGB). Das ist die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Abs. 2 BGB).

Diese Vorlage deckt nur diesen Weg ab. Daneben gibt es andere Arten, die Miete zu ändern:

  • Staffelmiete: Die Erhöhungen stehen schon im Vertrag. Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist während der Laufzeit ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).
  • Indexmiete: Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex. Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB).
  • Modernisierung und Betriebskosten: Dafür gelten eigene Vorschriften (§§ 559 bis 560 BGB). Bei Sperrfrist und Kappungsgrenze zählen solche Erhöhungen nicht mit (§ 558 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 BGB).

Wie oft und wie viel: Sperrfrist und Kappungsgrenze

„Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.“§ 558 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB

Sperrfrist und Wartefrist

  • Ein Jahr: Das Schreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ankommen. Der Rechner zählt ab dem Tag, ab dem die jetzige Miete gilt, auch ab Mietbeginn. Das ist die vorsichtige Lesart; ab Mietbeginn regelt das Gesetz es nicht ausdrücklich.
  • 15 Monate: Zum Erhöhungstermin muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein. Sind die 15 Monate erst im Lauf eines Monats erfüllt, nimmt der Rechner den nächsten Monatsersten. Auch diesen Fall regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
  • Was nicht zählt: Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten (§ 558 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Kappungsgrenze: 20 oder 15 Prozent in drei Jahren

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete durch Erhöhungen auf die Vergleichsmiete um höchstens 20 Prozent steigen. In Gemeinden, in denen die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, sind es 15 Prozent. Diese Gebiete bestimmt die Landesregierung per Verordnung für jeweils höchstens fünf Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB). Der Rechner vergleicht mit der Miete drei Jahre vor dem Erhöhungstermin. Erhöhungen wegen Modernisierung im Zeitraum kommen obendrauf.

Beispiel: 70 m² in Musterstadt

Die Nettokaltmiete beträgt 700,00 € und gilt seit dem 1. September 2024. Das Schreiben kommt am Dienstag, 20. Oktober 2026 an. Die Sperrfrist endete am 1. September 2025, die 15 Monate waren am 1. Dezember 2025 erfüllt. Die neue Miete gilt damit frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Drei Jahre vorher, am 1. Januar 2024, betrug die Miete 620,00 €. Die Kappungsgrenze von 20 Prozent erlaubt höchstens 744,00 €. Der Mietspiegel nennt für die Wohnung 9,80 bis 11,40 € je Quadratmeter; die obere Grenze ergäbe 798,00 €. Es gilt die niedrigere Grenze: 744,00 €, das sind 10,63 € je Quadratmeter und 6,3 Prozent mehr als heute. In einem Gebiet mit 15 Prozent wären es nur 713,00 €.

Fristen: Zustimmung, neue Miete, Klage

Alle Fristen laufen ab dem Tag, an dem das Schreiben beim Mieter ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB), und werden in Kalendermonaten gezählt:

  • Zustimmung: bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • Neue Miete: ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang, wenn der Mieter zustimmt (§ 558b Abs. 1 BGB). Ein späterer Termin ist erlaubt (BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 280/12).
  • Klage: Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • Sonderkündigung: Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 Abs. 1 BGB).

Im Beispiel kommt das Schreiben im Oktober 2026 an. Der Mieter hat bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Die neue Miete gilt ab dem 1. Januar 2027. Eine Klage ist bis zum 31. März 2027 möglich.

Fristen-Tabelle: Zugang und neue Miete auf einen Blick

Gilt für jeden Zugangstag im genannten Monat (§ 558b BGB).
Zugang imZustimmung bisNeue Miete abKlage bis
Oktober 202631.12.202601.01.202731.03.2027
November 202631.01.202701.02.202730.04.2027
Dezember 202628.02.202701.03.202731.05.2027
Januar 202731.03.202701.04.202730.06.2027
Februar 202730.04.202701.05.202731.07.2027
März 202731.05.202701.06.202731.08.2027
April 202730.06.202701.07.202730.09.2027
Mai 202731.07.202701.08.202731.10.2027
Juni 202731.08.202701.09.202730.11.2027
Juli 202730.09.202701.10.202731.12.2027
August 202731.10.202701.11.202731.01.2028
September 202730.11.202701.12.202729.02.2028

Fällt das Ende der Zustimmungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann der nächste Werktag an seine Stelle treten (§ 193 BGB). Die Sperrfrist von einem Jahr prüft die Tabelle nicht; dafür ist der Rechner oben da.

Begründung: Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten

Das Schreiben muss begründet sein (§ 558a Abs. 1 BGB). Das Gesetz nennt vier Wege (§ 558a Abs. 2 BGB):

  1. MietspiegelNennen Sie den Mietspiegel, ordnen Sie die Wohnung ein und geben Sie die Spanne an. Liegt die neue Miete innerhalb der Spanne, reicht das (§ 558a Abs. 4 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Werten für die Wohnung, müssen Sie diese Werte auch dann nennen, wenn Sie anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).
  2. Drei vergleichbare WohnungenDie Benennung von drei Wohnungen genügt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB). Geben Sie Anschrift, Geschoss und Lage so genau an, dass der Mieter sie findet, und die Nettokaltmiete je Quadratmeter. Verlangen Sie je Quadratmeter nicht mehr als die günstigste Vergleichswohnung; sonst riskieren Sie, dass die Erhöhung nur bis dahin begründet ist.
  3. GutachtenEin mit Gründen versehenes Gutachten einer oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (§ 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB). Legen Sie es dem Schreiben bei.
  4. MietdatenbankEine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB). Solche Datenbanken gibt es selten; das Formular bietet diesen Weg deshalb nicht an.

Form und Zugang: Textform genügt

Das Mieterhöhungsverlangen braucht Textform (§ 558a Abs. 1 BGB): eine lesbare Erklärung, in der Sie als Erklärender genannt sind, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail reichen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig, auch wenn der Mietvertrag für Änderungen Schriftform vorsieht (BGH, Urteil vom 10.11.2010 – VIII ZR 300/09).

  • An alle Mieter: Richten Sie das Schreiben an alle, die im Mietvertrag als Mieter stehen, und lassen Sie die Zustimmung von allen unterschreiben. Sonst riskieren Sie Streit darüber, ob die Erhöhung wirksam ist.
  • Zugang belegen: Die Fristen laufen ab dem Zugang (§ 130 Abs. 1 BGB). Wählen Sie einen Weg, mit dem Sie den Zugang belegen können, etwa die Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder den Einwurf durch einen Boten. Wege und ihre Tücken beschreiben wir bei der Kündigung der Wohnung.

Mieterhöhung erhalten? So prüfen Sie sie

Tragen Sie die Zahlen aus dem Schreiben in Schritt 1 des Rechners ein. Prüfen Sie dann:

  • Sperrfrist: Kam das Schreiben frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung an (§ 558 Abs. 1 BGB)?
  • Kappungsgrenze: Steigt die Nettokaltmiete in drei Jahren um mehr als 20 oder 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB)?
  • Begründung: Liegt die neue Miete in der Spanne des Mietspiegels, oder sind drei Vergleichswohnungen auffindbar genannt (§ 558a BGB)? Ist die Wohnung im Mietspiegel richtig eingeordnet?
  • Termin: Gilt die neue Miete frühestens ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB)?
  • Vertrag: Haben Sie eine Staffel- oder Indexmiete? Dann ist diese Erhöhung ausgeschlossen (§§ 557a, 557b BGB).

Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit (§ 558b Abs. 2 BGB). Sie können ganz oder nur zum Teil zustimmen (§ 558b Abs. 1 BGB). Schweigen ist keine Zustimmung: Der Vermieter muss dann klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will. Wer lieber auszieht, kann nach § 561 BGB außerordentlich kündigen. Bei Zweifeln hilft der örtliche Mieterverein.

Typische Fehler bei der Mieterhöhung

  1. Zu früh schickenDas Schreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ankommen (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer früher schickt, riskiert, dass das Verlangen unwirksam ist und neu gestellt werden muss.
  2. Die Kappungsgrenze übersehenAuch wenn der Mietspiegel mehr hergibt: Mehr als 20 Prozent (oder 15 Prozent) in drei Jahren sind nicht erlaubt (§ 558 Abs. 3 BGB). Der Mieter muss nur bis zur Grenze zustimmen (§ 558 Abs. 3, § 558b Abs. 1 BGB).
  3. Ohne Begründung erhöhenEin Satz wie „Die Miete steigt ab Januar um 50 €“ genügt nicht. Das Verlangen muss begründet sein (§ 558a Abs. 1 BGB).
  4. Bei Staffel- oder Indexmiete auf die Vergleichsmiete erhöhenWährend der Laufzeit ist das ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2, § 557b Abs. 2 BGB).
  5. Schweigen als Zustimmung wertenOhne Zustimmung gilt die neue Miete nicht. Der Vermieter muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Bedenkzeit klagen (§ 558b Abs. 2 BGB).
  6. Mit der Warmmiete rechnenKappungsgrenze und Vergleichsmiete beziehen sich hier auf die Nettokaltmiete. Erhöhungen wegen Betriebskosten zählen bei der Kappungsgrenze nicht mit (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage deckt die Erhöhung einer Nettokaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete ab. In diesen Fällen gelten andere Regeln. Lassen Sie sich dann beraten: Vermieter etwa beim Haus- und Grundbesitzerverein, Mieter beim örtlichen Mieterverein, beide bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht.

  • Staffel- oder Indexmiete. Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist dann ausgeschlossen (§§ 557a, 557b BGB).

  • Erhöhung nach Modernisierung oder wegen Betriebskosten. Dafür gelten eigene Vorschriften (§§ 559 bis 560 BGB).

  • Inklusiv- oder Teilinklusivmiete. Sind Betriebskosten in der Miete enthalten, müssen Sie sie für den Vergleich herausrechnen. Der Rechner arbeitet nur mit der Nettokaltmiete.

  • Öffentlich geförderte Wohnung. Förderbestimmungen berücksichtigt die Vorlage nicht. Klären Sie sie, bevor Sie erhöhen.

  • Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch oder möbliertes Zimmer in der Vermieterwohnung. Dafür gelten die Vorschriften über die Mieterhöhung nicht (§ 549 Abs. 2 BGB).

  • Der Mieter stimmt nicht oder nur teilweise zu. Ob eine Klage Aussicht hat, ist eine Frage für die Beratung.

  • Gewerberaum, Garage mit eigenem Vertrag, Wohnung in Österreich oder der Schweiz. Die Vorlage richtet sich nach deutschem Wohnraummietrecht.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens einmal im Jahr: Das Schreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ankommen, und zum Erhöhungstermin muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?

Nie höher als die ortsübliche Vergleichsmiete und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent. In Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, sind es 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Es gilt die niedrigere der beiden Grenzen. Der Rechner oben zeigt beide.

Wie lange vorher muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?

Die neue Miete gilt frühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats, nachdem das Schreiben beim Mieter angekommen ist (§ 558b Abs. 1 BGB). Kommt es im Oktober an, gilt die Erhöhung frühestens ab dem 1. Januar.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Wenn sie die gesetzlichen Grenzen einhält und richtig begründet ist, ja. Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Sie können auch nur einem Teil zustimmen, etwa bis zur Kappungsgrenze (§ 558b Abs. 1 BGB).

Muss eine Mieterhöhung begründet werden?

Ja. Das Schreiben muss begründen, warum die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, etwa mit einem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 1 und 2 BGB).

Welche Mieterhöhung ist nach 10 Jahren erlaubt?

Für langjährige Mieter gibt es keine eigene Regel. Es gelten dieselben Grenzen: höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete und höchstens 20 Prozent (oder 15 Prozent) in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Wurde die Miete lange nicht erhöht, kann die Kappungsgrenze die Erhöhung trotzdem bremsen.

Wie formuliere ich eine Mieterhöhung?

Sachlich und vollständig: jetzige und neue Nettokaltmiete, Termin, Begründung und die Bitte um Zustimmung bis zu einem Datum. Der Mustertext oben enthält alle Teile; das Formular setzt Beträge und Fristen für Sie ein.

Ist eine Mieterhöhung per E-Mail möglich?

Ja. Das Gesetz verlangt nur Textform (§ 558a Abs. 1, § 126b BGB). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig, auch wenn der Mietvertrag für Änderungen Schriftform vorsieht (BGH, Urteil vom 10.11.2010 – VIII ZR 300/09). Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang bei allen Mietern belegen können.

Habe ich nach einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Mieter können bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB).

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Gesetze

Rechtsprechung

Laufende Gesetzgebung: Der Bundestag berät einen Entwurf zur Änderung des Mietrechts (Drucksache 21/6807). Beschlossen ist er nicht (Stand dieser Seite). Ändert sich § 558 BGB, passen wir Vorlage und Rechner an.

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 558, 558a, 558b BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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