Vorlage für Arbeitgeber · Arbeit & Job

Arbeitsvertrag: Muster mit allen Pflichtangaben

Für kleine Betriebe: Vollzeit, Teilzeit oder Minijob, unbefristet oder befristet. Das Muster enthält die Angaben, die das Nachweisgesetz verlangt. Beim Ausfüllen prüft es Mindestlohn, Minijob-Grenze und Mindesturlaub. Sie erhalten den Vertrag als PDF oder Word.

  • 15 Pflichtangaben

    Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen nachweisen. Ein vollständiger Vertrag genügt dafür.

    § 2 NachwG
  • 13,90 € Mindestlohn

    Seit 01.01.2026, ab 01.01.2027 14,60 €. Daraus folgt die Minijob-Grenze von 603 €.

    MiLoV5, § 8 Abs. 1a SGB IV
  • Befristung nur schriftlich

    Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der Vertrag als unbefristet.

    §§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG

Stand: § 2 NachwG, §§ 14, 15 TzBfG, § 622 BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Arbeitsvertrag ausfüllen

Sie beantworten die Fragen, die Vorschau zeigt den fertigen Vertrag. Die Prüfkarte rechnet Stundenlohn, Monatsverdienst und Mindesturlaub mit.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Welche Beschäftigung?
Art der Beschäftigung
Arbeitgeber
Die neue Arbeitskraft
Beginn, Tätigkeit und Ort

Kündigungsfrist darin zwei Wochen, längstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Bei Befristung kürzer, passend zur Dauer (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

Arbeitszeit
Überstunden
Vergütung
Art der Vergütung

Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen mit Höhe und Fälligkeit. Leer heißt: keine.

Stundenlohn
–

Geben Sie Wochenstunden und Vergütung ein. Die Karte rechnet dann mit.

Urlaub und weitere Angaben

Gesetzlich mindestens 20 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche (§ 3 BUrlG).

Gilt ein Tarifvertrag, reicht dieses Muster meist nicht. Mehr dazu

Ort und Datum
Vorschauändert sich beim Tippen

Arbeitsvertrag

Unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit

Vertragsparteien
Arbeitgeber[Name oder Firma]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Arbeitnehmer[Vor- und Nachname]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]

§ 1 Beginn und Dauer

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die ersten sechs Monate sind Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB).

§ 2 Tätigkeit und Arbeitsort

Der Arbeitnehmer wird als [Bezeichnung der Tätigkeit] eingestellt.

Arbeitsort ist [Anschrift des Arbeitsorts].

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl] Stunden. Sie verteilt sich auf fünf Arbeitstage pro Woche.

Es gelten die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten: mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG) sowie mindestens elf Stunden Ruhezeit nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG).

§ 4 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von [Betrag].

Weitere Vergütungsbestandteile wie Zuschläge, Zulagen, Prämien oder Sonderzahlungen werden nicht vereinbart.

Die Vergütung wird am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig und auf das Konto überwiesen, das der Arbeitnehmer angibt.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer erhält jährlich [Anzahl] Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei fünf Arbeitstagen pro Woche 20 Arbeitstage (§ 3 BUrlG). Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.

§ 6 Arbeitsverhinderung und Krankheit

Eine Arbeitsverhinderung, bei Krankheit auch deren voraussichtliche Dauer, ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 7 Fortbildung

Ein Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung besteht nicht.

§ 8 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB).

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 622 Abs. 2 BGB): nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate, nach acht Jahren auf drei Monate, nach zehn Jahren auf vier Monate, nach zwölf Jahren auf fünf Monate, nach 15 Jahren auf sechs Monate und nach 20 Jahren auf sieben Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für unwirksam, muss die Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).

§ 9 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Anwendung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags halten beide Seiten schriftlich fest. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Beide Seiten erhalten je ein unterschriebenes Exemplar dieses Vertrags.

Ort, DatumArbeitgeberArbeitnehmer

Danach: zweimal ausdrucken, beide Seiten unterschreiben, jede Seite behält ein Exemplar. Reicht auch eine E-Mail?

Was in einen Arbeitsvertrag gehört

Ein Arbeitsvertrag regelt, wer für wen welche Arbeit leistet und was dafür gezahlt wird. Welche Angaben der Arbeitgeber schriftlich festhalten muss, regelt das Nachweisgesetz. Seit dem 1. August 2022 sind es 15 Punkte (§ 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG). Enthält der unterschriebene Vertrag alle Angaben, braucht es keinen gesonderten Nachweis (§ 2 Abs. 5 Satz 1 NachwG).

Die Tabelle zeigt, wo jede Angabe in unserem Muster steht:

Pflichtangaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG
Nr.AngabeIm Muster
1Name und Anschrift beider SeitenVertragsparteien
2Beginn des Arbeitsverhältnisses§ 1
3Bei Befristung: Enddatum oder vorhersehbare Dauer§ 1
4Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Orte§ 2
5Kurze Beschreibung der Tätigkeit§ 2
6Dauer der Probezeit, falls vereinbart§ 1
7Zusammensetzung und Höhe des Entgelts, getrennt nach Bestandteilen, Fälligkeit, Art der Auszahlung§ 4, Überstunden in § 3
8Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit das Schichtsystem§ 3
9Bei Arbeit auf Abruf: Mindeststunden, Zeitrahmen, Ankündigungsfristnicht enthalten (siehe Grenzen)
10Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, falls vereinbart§ 3
11Dauer des jährlichen Urlaubs§ 5
12Anspruch auf Fortbildung durch den Arbeitgeber§ 7
13Betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger: dessen Name und Anschrift§ 7, falls zugesagt
14Kündigungsverfahren: mindestens Schriftform, Kündigungsfristen und Frist für die Kündigungsschutzklage§ 8
15Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen§ 9

Form und Fristen: Papier, E-Mail, Unterschrift

Den Arbeitsvertrag selbst können Sie formfrei schließen (§ 105 GewO). Strenger ist die Pflicht, die Bedingungen nachzuweisen. Seit dem 1. Januar 2025 genügt dafür auch die Textform, zum Beispiel ein PDF per E-Mail: Das Dokument muss sich speichern und ausdrucken lassen, und der Arbeitgeber muss um einen Empfangsnachweis bitten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes).

  • Ausnahme Branchen: In den Bereichen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Bau, Gaststätten und Speditionen, bleibt es beim schriftlichen Nachweis mit Unterschrift (§ 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG).
  • Befristung: Sie muss schriftlich vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als unbefristet (§ 16 TzBfG). Unterschreiben Sie beide, bevor die Arbeit beginnt.
  • Fristen: Name und Anschrift, Vergütung und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag; Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Abruf und Überstunden spätestens am siebten Kalendertag; die übrigen Angaben spätestens nach einem Monat (§ 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG). Am einfachsten übergeben Sie den vollständigen Vertrag vor dem ersten Arbeitstag.
  • Bußgeld: Wer die Bedingungen nicht, falsch oder zu spät nachweist, riskiert bis zu 2.000 € (§ 4 NachwG).

Unser Muster ist für die sichere Variante gebaut: zwei Ausdrucke, beide unterschrieben, jede Seite behält einen. Das erfüllt die Nachweispflicht in allen Branchen und die Schriftform einer Befristung.

Arbeitsvertrag für einen Minijob

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere. Es gelten Mindestlohn, Urlaub und das Nachweisgesetz. Die Besonderheit ist die Verdienstgrenze: im Jahr 2026 sind es 603,00 € im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab 01.01.2027 ergibt die Formel 633,00 €.

  • Feste Wochenstunden: Ohne vereinbarte Dauer gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden pro Woche (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG; BAG, 5 AZR 22/23). Bei 20 Stunden zum Mindestlohn liegt der Monatsverdienst weit über der Grenze.
  • Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf vier Wochen, bei zwei Arbeitstagen pro Woche also 8 Arbeitstage (§ 3 BUrlG; BAG, 9 AZR 259/18).
  • Arbeitszeit aufschreiben: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags müssen bei Minijobs spätestens am siebten Tag danach aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden; Privathaushalte sind ausgenommen (§ 17 Abs. 1 MiLoG), ebenso im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV). Dafür eignet sich unser Stundenzettel.

Befristeter Arbeitsvertrag und Probezeit

Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag bis zu zwei Jahre befristet und in dieser Zeit bis zu dreimal verlängert werden. Das gilt nur, wenn mit demselben Arbeitgeber vorher kein Arbeitsverhältnis bestand (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Der Generator lässt deshalb nur Befristungen bis zu zwei Jahren zu.

Ein befristeter Vertrag endet mit dem vereinbarten Tag. Vorher ordentlich kündigen kann man ihn nur, wenn das vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Unser Muster enthält diese Vereinbarung.

Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). In einem befristeten Vertrag muss sie im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Eine feste Quote nennt das Gesetz nicht. Die Prüfkarte warnt, wenn die Probezeit so lang ist wie die ganze Befristung.

Durchgerechnetes Beispiel

Minijob in der Bäckerei

Frau Mustermann arbeitet ab 01.11.2026 samstags und sonntags, zusammen 9,5 Stunden pro Woche, für 14,50 € je Stunde. Ein Monat hat im Durchschnitt 52 : 12 = 4,33 Wochen. Der Monatsverdienst beträgt also 9,5 × 4,33 × 14,50 € = 596,92 €. Das liegt unter der Grenze von 603,00 €. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche stehen ihr mindestens 8 Urlaubstage zu.

Ab 01.01.2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 €. Der Lohn muss dann steigen. Nach der Formel steigt dann auch die Minijob-Grenze auf 633,00 €.

Vollzeit mit Monatsgehalt

Herr Mustermann erhält 2.600,00 € brutto bei 40 Stunden pro Woche. Umgerechnet sind das 2.600,00 € ÷ (40 × 4,33) = 15,00 € je Stunde, also mehr als der Mindestlohn von 13,90 €. Bei fünf Arbeitstagen beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage.

Leere Vorlagen: Arbeitsvertrag als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Die allgemeine Vorlage passt für Vollzeit und Teilzeit, unbefristet. Für Minijobs gibt es eine eigene Fassung. So sieht die allgemeine Vorlage aus:

Arbeitsvertrag

Unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit

Vertragsparteien
ArbeitgeberName oder Firma[Name oder Firma]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
vertreten durchfalls zutreffend[Name, Funktion]
ArbeitnehmerVor- und Nachname[Vor- und Nachname]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]

§ 1 Beginn und Dauer

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die ersten [Anzahl, höchstens 6] Monate sind Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB).

§ 2 Tätigkeit und Arbeitsort

Der Arbeitnehmer wird als [Bezeichnung der Tätigkeit] eingestellt.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere: [kurze Beschreibung der Aufgaben].

Arbeitsort ist [Anschrift des Arbeitsorts].

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl] Stunden. Sie verteilt sich auf [Anzahl] Arbeitstage pro Woche ([z. B. Montag bis Freitag]).

Es gelten die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten: mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG) sowie mindestens elf Stunden Ruhezeit nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG).

Der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen, wenn betriebliche Gründe es erfordern; die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten. Überstunden werden [vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen].

§ 4 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Bruttovergütung von [Betrag] Euro [pro Monat oder pro Stunde].

Weitere Vergütungsbestandteile (Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen): [Art, Höhe und Fälligkeit, sonst „keine“].

Die Vergütung wird monatlich abgerechnet, am [z. B. letzten Bankarbeitstag des Monats] fällig und auf das Konto überwiesen, das der Arbeitnehmer angibt.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer erhält jährlich [Anzahl] Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub. Gesetzlich sind es mindestens vier Wochen: bei fünf Arbeitstagen pro Woche 20, bei zwei Arbeitstagen 8 Arbeitstage (§ 3 BUrlG). Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.

§ 6 Arbeitsverhinderung und Krankheit

Eine Arbeitsverhinderung, bei Krankheit auch deren voraussichtliche Dauer, ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 7 Fortbildung und Altersversorgung

Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: [Beschreibung, sonst „keiner“].

Betriebliche Altersversorgung über den Versorgungsträger: [Name und Anschrift, sonst streichen].

§ 8 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB).

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 622 Abs. 2 BGB): nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate, nach acht Jahren auf drei Monate, nach zehn Jahren auf vier Monate, nach zwölf Jahren auf fünf Monate, nach 15 Jahren auf sechs Monate und nach 20 Jahren auf sieben Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für unwirksam, muss die Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).

§ 9 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen: [Bezeichnung, sonst „keine“].

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags halten beide Seiten schriftlich fest. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Beide Seiten erhalten je ein unterschriebenes Exemplar dieses Vertrags.

Ort, DatumArbeitgeberArbeitnehmer

Typische Fehler im Arbeitsvertrag

  1. Minijob ohne feste WochenstundenFehlt die Dauer der Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG; BAG, 18.10.2023 – 5 AZR 22/23). Dann liegt der Verdienst über der Minijob-Grenze.
  2. Befristung nur per E-Mail oder erst nach Arbeitsbeginn unterschriebenDie Befristung braucht die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Fehlt sie, gilt der Vertrag als unbefristet (§ 16 TzBfG). Die Textform des Nachweisgesetzes hilft hier nicht.
  3. Kündigungsklausel ohne KlagefristDas Nachweisgesetz verlangt mindestens Schriftform, Kündigungsfristen und die Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 14 NachwG). Fehlt eine Angabe, riskieren Sie ein Bußgeld (§ 4 NachwG).
  4. Monatsgehalt bei vielen Stunden unter dem MindestlohnEin festes Gehalt kann je Stunde unter 13,90 € fallen, etwa 2.400 € bei 40 Stunden. Die Prüfkarte rechnet das um (MiLoV5).
  5. Zu wenig Urlaub bei TeilzeitDer Mindesturlaub beträgt vier Wochen (§ 3 BUrlG). Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind das 12 Arbeitstage, bei fünf Tagen 20.

Wann diese Vorlage nicht reicht

Das Muster deckt den einfachen Standardfall ab. In diesen Fällen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mitgliedsbetriebe beraten die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder der Arbeitgeberverband; Fragen zu Minijobs beantwortet die Minijob-Zentrale.

  • Tarifvertrag oder Betriebsrat. Gelten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, gehen deren Regeln oft vor. Das Muster bildet sie nicht ab.

  • Befristung mit Sachgrund oder länger als zwei Jahre. Etwa als Vertretung in der Elternzeit oder nach einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber (§ 14 Abs. 1 und 2 TzBfG).

  • Arbeit auf Abruf und Schichtarbeit. Dafür verlangt das Nachweisgesetz weitere Angaben (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 8 und 9 NachwG), die das Muster nicht enthält.

  • Zusatzklauseln. Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Ausschlussfristen, Dienstwagen, Homeoffice-Regeln oder Rückzahlung von Fortbildungskosten.

  • Ausbildung, Minderjährige, Einsatz im Ausland. Für Auszubildende gilt ein Berufsausbildungsvertrag, für Jugendliche das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für Arbeit im Ausland verlangt das Nachweisgesetz zusätzliche Angaben.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden (§ 105 GewO). Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber nachweisen (§ 2 NachwG). Das erledigt ein unterschriebener Vertrag mit allen Angaben. Eine Befristung gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Die 15 Angaben aus § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG, zum Beispiel Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und das Verfahren bei einer Kündigung. Die Übersicht oben zeigt, wo jede Angabe im Muster steht.

Reicht ein Arbeitsvertrag per E-Mail?

Für den Nachweis der Vertragsbedingungen genügt seit 2025 die Textform, etwa ein PDF per E-Mail, wenn der Arbeitgeber um eine Empfangsbestätigung bittet. Das gilt nicht in Branchen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Bau und Gastronomie. Eine Befristung braucht weiterhin die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Brauche ich für einen Minijob einen Arbeitsvertrag?

Das Nachweisgesetz gilt auch für Minijobs. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen also nachweisen (§ 2 NachwG), am einfachsten mit einem schriftlichen Vertrag. Legen Sie die Wochenstunden fest; sonst gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG), und die Minijob-Grenze ist schnell überschritten.

Wie lange darf die Probezeit sein?

Die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gelten die normalen Fristen. In einem befristeten Vertrag muss die Probezeit im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag laufen?

Ohne sachlichen Grund höchstens zwei Jahre, innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängert, und nur, wenn vorher kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Ausnahmen gibt es nach Tarifvertrag, in den ersten vier Jahren nach einer Unternehmensgründung und für Ältere nach Arbeitslosigkeit (§ 14 Abs. 2 Satz 3, Abs. 2a, 3 TzBfG). Sonst brauchen längere Befristungen einen Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG); dafür reicht diese Vorlage nicht.

Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Ja (§ 105 GewO). Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen trotzdem spätestens zu den Fristen in § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG nachweisen. Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam; dann gilt der Vertrag als unbefristet (§§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG).

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Gesetze

Rechtsprechung

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§ 2 NachwG, §§ 14, 15 TzBfG, § 622 BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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