Generalvollmacht: Vorlage zum Ausfüllen
Mit einer Generalvollmacht darf eine Person Sie in fast allen Rechtsgeschäften vertreten, und zwar ab sofort. Diese Vorlage regelt Vermögen, Verträge und Behörden und baut Schutzregeln ein. Was sie nicht kann: Gesundheitsfragen, Grundstücke, Erbschaften und das Handelsregister. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder einen Notar.
Nicht für die Gesundheit
Schwere ärztliche Eingriffe und Unterbringung nur mit einer Vollmacht, die sie ausdrücklich nennt.
§ 1820 Abs. 2 BGBGrundbuch nur beglaubigt
Für Grundstücke verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.
§ 29 GBOWirkt sofort
Was die Person in Ihrem Namen erklärt, gilt für Sie. Dritte sehen nur die Urkunde.
§§ 164, 172 BGB
Stand: §§ 164, 167, 168, 181, 1820 BGB, § 29 GBOErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen
Generalvollmacht erstellen
Sie füllen aus, die Vorschau zeigt die Vollmacht mit den Schutzregeln, die Sie wählen.
Bevor Sie anfangen: Diese Vorlage deckt keine Gesundheitsfragen ab, genügt nicht für Grundstücke, Erbausschlagung und Handelsregister und wird von vielen Banken nicht anstelle ihres eigenen Formulars angenommen. Bevollmächtigen Sie nur jemanden, dem Sie voll vertrauen.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.
Mit dieser Befreiung kann die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen Verträge mit sich selbst schließen. Das erhöht das Risiko eines Missbrauchs erheblich. Lassen Sie sich im Zweifel vorher beraten.
Generalvollmacht
| Vor- und Nachname | [Vor- und Nachname] |
|---|---|
| Geburtsdatum | [Datum] |
| Anschrift | [Straße, PLZ, Ort] |
| Vor- und Nachname | [Vor- und Nachname] |
|---|---|
| Geburtsdatum | [Datum] |
| Anschrift | [Straße, PLZ, Ort] |
§ 1 Umfang
Ich bevollmächtige die oben genannte Person, mich in allen vermögensrechtlichen und sonstigen Rechtsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.
Die Vollmacht umfasst insbesondere: über mein Vermögen verfügen, Zahlungen leisten und entgegennehmen, Verträge schließen, ändern und kündigen, mich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Vermietern vertreten sowie meine Post entgegennehmen und öffnen.
§ 2 Ausnahmen
Nicht umfasst sind Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe, über eine Unterbringung und über freiheitsentziehende Maßnahmen. Dafür gilt allein eine gesonderte Vorsorgevollmacht.
Schenkungen aus meinem Vermögen darf die bevollmächtigte Person nur in Form üblicher Gelegenheitsgeschenke machen.
§ 3 Untervollmacht, Insichgeschäfte
Untervollmacht darf nicht erteilt werden.
Die bevollmächtigte Person ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie darf in meinem Namen also keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
§ 4 Geltung und Widerruf
Die Vollmacht gilt ab sofort. Sie bleibt wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde. Sie gilt über meinen Tod hinaus.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person diese Urkunde im Original besitzt und sie bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegen kann.
Ich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Bitte ergänzen Sie noch:
Danach: ausdrucken, von Hand unterschreiben und das Original sicher aufbewahren. Für Grundstücke, Erbschaften und das Handelsregister reicht das nicht. Wann ein Notar nötig ist
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht berechtigt eine Person, Sie in grundsätzlich allen Angelegenheiten zu vertreten, in denen Vertretung zulässig ist. Es gelten dieselben Regeln wie für jede Vollmacht: Was die bevollmächtigte Person im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB).
Banken, Behörden und Vertragspartner sehen nur die Vollmachtsurkunde. Was Sie mit der Person intern absprechen, steht nicht darin. Nicht vertreten lassen können Sie sich bei höchstpersönlichen Geschäften, etwa beim Testament (§ 2064 BGB). Brauchen Sie nur eine Vollmacht für eine bestimmte Sache, nutzen Sie unsere Vorlage für eine einfache Vollmacht.
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie kann eine gerichtliche Betreuung überflüssig machen, soweit die bevollmächtigte Person Ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB).
- Generalvollmacht (diese Vorlage)Vermögen, Verträge, Behörden, Post. Gilt ab sofort und auf Wunsch auch, wenn Sie geschäftsunfähig werden. Gesundheit, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nimmt sie ausdrücklich aus.
- VorsorgevollmachtRegelt zusätzlich Gesundheit und Aufenthalt. Für schwere ärztliche Eingriffe, eine Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen muss sie schriftlich sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Ein Muster bietet das Bundesjustizministerium.
Wollen Sie vor allem für den Ernstfall vorsorgen, ist die Vorsorgevollmacht die passendere Wahl. Die Generalvollmacht hilft, wenn jemand schon jetzt Ihre Geschäfte erledigen soll, etwa während eines langen Auslandsaufenthalts.
Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?
Grundsätzlich ja. Eine Vollmacht braucht keine besondere Form, auch wenn das Geschäft selbst eine hat (§ 167 Abs. 2 BGB). Wo das Gesetz eine Beglaubigung oder Beurkundung verlangt, reicht Ihre Unterschrift auf dem Ausdruck aber nicht:
- Alltag, Verträge, Behörden, Postohne NotarDie Vollmacht braucht keine besondere Form. § 167 Abs. 2 BGB
- Bankkontomeist BankformularBanken arbeiten mit eigenen Formularen und nehmen allgemeine Vollmachten oft nicht an. Stiftung Warentest
- Grundstück, Grundbuchmindestens beglaubigtDas Grundbuchamt verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. § 29 GBO
- Erbschaft ausschlagenöffentlich beglaubigtDie Vollmacht muss der Ausschlagung beiliegen oder innerhalb der Frist nachgereicht werden. § 1945 Abs. 3 BGB
- Handelsregister, GmbHbeglaubigtAnmeldungen und Gründung nur mit beglaubigter oder notariell errichteter Vollmacht. § 12 HGB, § 2 Abs. 2 GmbHG
- VerbraucherkreditSchriftform mit PflichtangabenDie Vollmacht braucht die Angaben des Darlehensvertrags, außer sie ist notariell beurkundet. § 492 Abs. 4 BGB
- Gesundheit, Unterbringungnicht mit dieser VorlageSchwere ärztliche Eingriffe, Unterbringung und Zwangsmaßnahmen nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die sie ausdrücklich nennt. § 1820 Abs. 2 BGB
- Testamentnicht möglichEin Testament kann nur persönlich errichtet werden. § 2064 BGB
Öffentlich beglaubigt heißt: Eine Notarin oder ein Notar beglaubigt Ihre Unterschrift (§ 129 BGB). Dient die Vollmacht der Vorsorge, kann das auch die Betreuungsbehörde, in der Regel für 10 Euro (§ 7 BtOG). Die Wirkung dieser Beglaubigung endet mit Ihrem Tod (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG). Ob eine Stelle diese Beglaubigung für Ihr Vorhaben annimmt, klären Sie am besten vorher.
Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?
- Beglaubigung der Unterschrift: 0,2-Gebühr aus dem Geschäftswert, mindestens 20 und höchstens 70 Euro (Nr. 25100 KV GNotKG, § 121 GNotKG).
- Beurkundung der ganzen Vollmacht: 1,0-Gebühr aus dem Geschäftswert, mindestens 60 Euro (Nr. 21200 KV GNotKG).
- Geschäftswert: Bei einer allgemeinen Vollmacht nach billigem Ermessen, höchstens die Hälfte Ihres Vermögens und höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG).
Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die genaue Rechnung erstellt die Notarin oder der Notar.
Zentrales Vorsorgeregister
Soll Ihre Vollmacht auch gelten, wenn Sie geschäftsunfähig werden, können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte und Ärztinnen und Ärzte können dort im Notfall nachsehen, ob es eine Vollmacht gibt.
Seit 1. Oktober 2026 kann dort auf Wunsch auch eine elektronische Abschrift der Vollmacht hinterlegt werden, nicht mehr nur die Angaben zu ihr (§ 78a Abs. 2 BNotO). Einsehen können sie nur Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Hochladen können Sie die Abschrift nicht selbst, sondern über institutionelle Nutzer des Registers, etwa eine Notarin, einen Anwalt, die Betreuungsbehörde oder einen Betreuungsverein. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr, online mit Lastschrift zum Beispiel 24 Euro mit einer Vertrauensperson; die vollständige Gebührentabelle steht auf vorsorgeregister.de (Quellen: Bundesnotarkammer, Verbraucherzentrale).
Missbrauch vorbeugen: die Schutzregeln der Vorlage
Eine Generalvollmacht wirkt ab sofort. Wählen Sie die Person sorgfältig aus. Die Vorlage hilft mit diesen Regeln; die ersten vier sind voreingestellt:
- Nur mit dem Original wirksamWer die Urkunde nicht vorlegen kann, kann Sie nicht vertreten. Bewahren Sie das Original sicher auf und geben Sie es erst heraus, wenn es gebraucht wird. Nach einem Widerruf endet die Vertretungsmacht gegenüber Dritten spätestens mit der Rückgabe der Urkunde (§ 172 Abs. 2 BGB).
- Keine Geschäfte mit sich selbstOhne Befreiung darf die Person in Ihrem Namen keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen, außer um eine Verbindlichkeit zu erfüllen (§ 181 BGB). Die Befreiung kreuzen Sie nur an, wenn Sie das ausdrücklich wollen.
- Keine UntervollmachtDie Person darf keine weiteren Personen bevollmächtigen.
- Nur GelegenheitsgeschenkeGrößere Schenkungen aus Ihrem Vermögen sind ausgeschlossen.
- Zwei Personen, nur gemeinsamBei zwei Bevollmächtigten können Sie festlegen, dass sie nur gemeinsam handeln dürfen. Das ist sicherer, aber umständlicher.
Wünsche wie „Handle erst, wenn ich es nicht mehr selbst kann“ schreiben Sie besser in eine getrennte Vereinbarung mit der Person. Stehen solche Bedingungen in der Urkunde, riskieren Sie, dass Banken und Behörden die Vollmacht ablehnen, weil sie nicht prüfen können, ob die Bedingung eingetreten ist.
Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen (§ 168 Satz 2 BGB) und die Urkunde zurückverlangen (§ 175 BGB). Können Sie die Person wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr überwachen und gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass sie sich nicht an Ihre Absprachen oder Ihren Willen hält, bestellt das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer, soweit das erforderlich ist (§ 1820 Abs. 3 BGB).
Generalvollmacht über den Tod hinaus
Beruht die Vollmacht auf einem Auftrag, erlischt dieser im Zweifel nicht mit Ihrem Tod und nicht, wenn Sie geschäftsunfähig werden (§ 672 Satz 1 BGB); mit ihm bleibt die Vollmacht bestehen (§ 168 Satz 1 BGB). Die Vorlage schreibt Ihre Entscheidung ausdrücklich hinein, damit niemand rätseln muss.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus, kann die Person zum Beispiel laufende Rechnungen bezahlen, bis die Erben sie widerrufen. Ein Testament ersetzt sie nicht: Ihr Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB).
Leere Vorlage: Generalvollmacht als PDF und Word
Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Die Schutzregeln sind fest eingebaut, die Wahlmöglichkeiten kreuzen Sie an. Was nicht angekreuzt ist, gilt als „nein“. Die Vorlage hat zwei Seiten: Heften Sie sie zusammen und setzen Sie auf die erste Seite Ihr Namenskürzel.
Generalvollmacht
| Vor- und Nachname | [Vor- und Nachname] |
|---|---|
| Geburtsdatum | [Datum] |
| Anschrift | [Straße, PLZ, Ort] |
| Person 1 | Person 2 | |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname | [Name] | [Name] |
| Geburtsdatum | [Datum] | [Datum] |
| Anschrift | [Anschrift] | [Anschrift] |
| Zwei Bevollmächtigte vertreten mich | jede allein nur gemeinsam |
|---|---|
| Untervollmacht erlaubt | ja nein |
| Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst) | ja nein |
| Gilt über meinen Tod hinaus | ja nein |
§ 1 Umfang
Ich bevollmächtige die oben genannte Person oder die oben genannten Personen, mich in allen vermögensrechtlichen und sonstigen Rechtsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.
Die Vollmacht umfasst insbesondere: über mein Vermögen verfügen, Zahlungen leisten und entgegennehmen, Verträge schließen, ändern und kündigen, mich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Vermietern vertreten sowie meine Post entgegennehmen und öffnen.
§ 2 Ausnahmen
Nicht umfasst sind Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe, über eine Unterbringung und über freiheitsentziehende Maßnahmen. Dafür gilt allein eine gesonderte Vorsorgevollmacht.
Schenkungen aus meinem Vermögen darf die bevollmächtigte Person nur in Form üblicher Gelegenheitsgeschenke machen.
§ 3 Regeln
Es gelten die oben angekreuzten Regeln. Nicht Angekreuztes gilt als „nein“, bei zwei Bevollmächtigten als „nur gemeinsam“.
§ 4 Geltung und Widerruf
Die Vollmacht gilt ab sofort. Sie bleibt wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person diese Urkunde im Original besitzt und sie bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegen kann.
Ich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Typische Fehler bei der Generalvollmacht
- Sie für Gesundheitsfragen nutzen wollenFür schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). „Alle Angelegenheiten“ genügt nicht.
- Mit dem Ausdruck zum Grundbuchamt gehenDas Grundbuchamt verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 29 GBO). Lassen Sie Ihre Unterschrift vorher beglaubigen.
- Das Original sofort aus der Hand gebenWer die Urkunde vorlegt, gilt gegenüber Dritten als bevollmächtigt, bis sie zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist (§ 172 Abs. 2 BGB). Bewahren Sie das Original auf, bis es gebraucht wird.
- Die Befreiung von § 181 BGB ohne Not erteilenMit der Befreiung darf die Person in Ihrem Namen Verträge mit sich selbst schließen (§ 181 BGB). Das erhöht das Risiko eines Missbrauchs.
- Die Bank nicht fragenBanken arbeiten mit eigenen Formularen und nehmen allgemeine Vollmachten oft nicht an (Stiftung Warentest). Erteilen Sie zusätzlich eine Kontovollmacht auf dem Formular Ihrer Bank.
Wann diese Vorlage nicht reicht
Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. In diesen Fällen helfen eine Notarin oder ein Notar, die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Gesundheit, Pflege, Aufenthalt. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht. Schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss sie ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB), zum Beispiel mit dem Formular des Bundesjustizministeriums.
Grundstücke, Erbschaften, Handelsregister, GmbH. Hier verlangt das Gesetz eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO, § 1945 Abs. 3 BGB, § 12 HGB, § 2 Abs. 2 GmbHG).
Kredite. Eine Vollmacht für einen Verbraucherkredit braucht alle Pflichtangaben des Vertrags (§ 492 Abs. 4 BGB).
Unternehmen. Für Ihren Betrieb oder Ihre Gesellschaft gibt es eigene Vollmachtsformen und Formregeln. Lassen Sie sich beraten.
Zweifel an der Geschäftsfähigkeit oder Streit in der Familie. Hier riskieren Sie, dass die Vollmacht später angegriffen wird. Lassen Sie sich notariell beraten.
Vermögen im Ausland. Andere Staaten haben eigene Formregeln. Fragen Sie vorher nach.
Häufige Fragen zur Generalvollmacht
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Vollmacht, mit der eine Person Sie in grundsätzlich allen Angelegenheiten vertreten darf, in denen Vertretung zulässig ist. Was sie im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?
Ja, eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine besondere Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücke (§ 29 GBO), das Ausschlagen einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB) und das Handelsregister (§ 12 HGB) reicht eine privatschriftliche Vollmacht aber nicht. Banken verlangen meist ihr eigenes Formular.
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, und regelt meist auch Gesundheit und Aufenthalt. Für schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss sie diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Eine Generalvollmacht für alle Rechtsgeschäfte genügt dafür nicht.
Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?
Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift berechnet die Notarin oder der Notar eine 0,2-Gebühr, mindestens 20 und höchstens 70 Euro (Nr. 25100 KV GNotKG). Eine Beurkundung kostet eine 1,0-Gebühr nach dem Geschäftswert (Nr. 21200 KV GNotKG); der Wert einer allgemeinen Vollmacht beträgt höchstens die Hälfte Ihres Vermögens und höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG). Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Gilt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja: Ein Auftrag erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod (§ 672 Satz 1 BGB), mit ihm bleibt die Vollmacht bestehen (§ 168 Satz 1 BGB). Klarer ist es, das ausdrücklich zu regeln. Unsere Vorlage fragt danach. Nach Ihrem Tod können die Erben die Vollmacht widerrufen.
Ersetzt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ein Testament?
Nein. Wer erbt, bestimmen Ihr Testament oder die gesetzliche Erbfolge; Ihr Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Vollmacht erlaubt der Person nur, nach Ihrem Tod für die Erben zu handeln, bis diese sie widerrufen.
Welche Gefahren hat eine Generalvollmacht?
Die Person kann ab sofort in Ihrem Namen fast alles erledigen, auch über Ihr Vermögen verfügen. Banken und Vertragspartner sehen nur die Urkunde, nicht Ihre internen Absprachen. Die Vorlage baut deshalb Schutzregeln ein: Missbrauch vorbeugen.
Gibt es eine Vorlage vom Bundesjustizministerium?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet ein Formular Vorsorgevollmacht an. Es regelt neben Vermögen und Behörden auch Gesundheit und Aufenthalt. Wollen Sie für den Ernstfall vorsorgen, ist es die passendere Wahl.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:
Gesetze
- § 164 BGB Wirkung der Erklärung des Vertreters
- § 167 BGB Erteilung der Vollmacht
- § 168 BGB Erlöschen der Vollmacht
- § 172 BGB Vollmachtsurkunde
- § 175 BGB Rückgabe der Vollmachtsurkunde
- § 181 BGB Insichgeschäft
- § 129 BGB Öffentliche Beglaubigung
- § 492 BGB Schriftform, Vertragsinhalt (Verbraucherdarlehen)
- § 672 BGB Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
- § 1814 BGB Voraussetzungen (der Betreuung)
- § 1820 BGB Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung
- § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge
- § 1945 BGB Form der Ausschlagung
- § 2064 BGB Persönliche Errichtung
- § 29 GBO ohne amtliche Überschrift: Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden
- § 12 HGB Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
- § 2 GmbHG Form des Gesellschaftsvertrags
- § 7 BtOG Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
- § 98 GNotKG Vollmachten und Zustimmungen
- § 121 GNotKG Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen oder qualifizierten elektronischen Signaturen
- § 78a BNotO Zentrales Vorsorgeregister; Verordnungsermächtigung
- Nr. 21200 und 25100 KV GNotKG Beurkundung und Beglaubigung
Formulare und Praxis
- Vorsorgevollmacht (Formular)Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Dokumente zentral speichern: Was kann das neue Vorsorgeregister?Verbraucherzentrale
- Häufige Fragen zum Zentralen VorsorgeregisterBundesnotarkammer
- Kosten einer RegistrierungBundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister
- Bankvollmacht: Diese Kontovollmachten bieten Banken und Zinsportale anStiftung Warentest (test.de)
Stand und Verantwortung
- Stand
- – berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
- Nächste Prüfung
- spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
- Rechtsgrundlage
- §§ 164, 167, 168, 181, 1820 BGB, § 29 GBO
- Verantwortlich
- Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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