Vorlage · Vollmachten & Familie

Generalvollmacht: Vorlage zum Ausfüllen

Mit einer Generalvollmacht darf eine Person Sie in fast allen Rechtsgeschäften vertreten, und zwar ab sofort. Diese Vorlage regelt Vermögen, Verträge und Behörden und baut Schutzregeln ein. Was sie nicht kann: Gesundheitsfragen, Grundstücke, Erbschaften und das Handelsregister. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder einen Notar.

  • Nicht für die Gesundheit

    Schwere ärztliche Eingriffe und Unterbringung nur mit einer Vollmacht, die sie ausdrücklich nennt.

    § 1820 Abs. 2 BGB
  • Grundbuch nur beglaubigt

    Für Grundstücke verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.

    § 29 GBO
  • Wirkt sofort

    Was die Person in Ihrem Namen erklärt, gilt für Sie. Dritte sehen nur die Urkunde.

    §§ 164, 172 BGB

Stand: §§ 164, 167, 168, 181, 1820 BGB, § 29 GBOErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Generalvollmacht erstellen

Sie füllen aus, die Vorschau zeigt die Vollmacht mit den Schutzregeln, die Sie wählen.

Bevor Sie anfangen: Diese Vorlage deckt keine Gesundheitsfragen ab, genügt nicht für Grundstücke, Erbausschlagung und Handelsregister und wird von vielen Banken nicht anstelle ihres eigenen Formulars angenommen. Bevollmächtigen Sie nur jemanden, dem Sie voll vertrauen.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Wer erteilt die Vollmacht?
Wer wird bevollmächtigt?

Nur eine Person, der Sie voll vertrauen. Sie kann ab sofort in Ihrem Namen handeln.

Wie lange gilt die Vollmacht?
Nach Ihrem Tod
Schutz vor Missbrauch
Ort und Datum
Vorschauändert sich beim Tippen

Generalvollmacht

Vollmachtgeber
Vor- und Nachname[Vor- und Nachname]
Geburtsdatum[Datum]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Bevollmächtigte Person
Vor- und Nachname[Vor- und Nachname]
Geburtsdatum[Datum]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]

§ 1 Umfang

Ich bevollmächtige die oben genannte Person, mich in allen vermögensrechtlichen und sonstigen Rechtsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.

Die Vollmacht umfasst insbesondere: über mein Vermögen verfügen, Zahlungen leisten und entgegennehmen, Verträge schließen, ändern und kündigen, mich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Vermietern vertreten sowie meine Post entgegennehmen und öffnen.

§ 2 Ausnahmen

Nicht umfasst sind Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe, über eine Unterbringung und über freiheitsentziehende Maßnahmen. Dafür gilt allein eine gesonderte Vorsorgevollmacht.

Schenkungen aus meinem Vermögen darf die bevollmächtigte Person nur in Form üblicher Gelegenheitsgeschenke machen.

§ 3 Untervollmacht, Insichgeschäfte

Untervollmacht darf nicht erteilt werden.

Die bevollmächtigte Person ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie darf in meinem Namen also keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.

§ 4 Geltung und Widerruf

Die Vollmacht gilt ab sofort. Sie bleibt wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde. Sie gilt über meinen Tod hinaus.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person diese Urkunde im Original besitzt und sie bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegen kann.

Ich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Ort, DatumUnterschrift Vollmachtgeber

Danach: ausdrucken, von Hand unterschreiben und das Original sicher aufbewahren. Für Grundstücke, Erbschaften und das Handelsregister reicht das nicht. Wann ein Notar nötig ist

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht berechtigt eine Person, Sie in grundsätzlich allen Angelegenheiten zu vertreten, in denen Vertretung zulässig ist. Es gelten dieselben Regeln wie für jede Vollmacht: Was die bevollmächtigte Person im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB).

Banken, Behörden und Vertragspartner sehen nur die Vollmachtsurkunde. Was Sie mit der Person intern absprechen, steht nicht darin. Nicht vertreten lassen können Sie sich bei höchstpersönlichen Geschäften, etwa beim Testament (§ 2064 BGB). Brauchen Sie nur eine Vollmacht für eine bestimmte Sache, nutzen Sie unsere Vorlage für eine einfache Vollmacht.

Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie kann eine gerichtliche Betreuung überflüssig machen, soweit die bevollmächtigte Person Ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB).

  • Generalvollmacht (diese Vorlage)Vermögen, Verträge, Behörden, Post. Gilt ab sofort und auf Wunsch auch, wenn Sie geschäftsunfähig werden. Gesundheit, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nimmt sie ausdrücklich aus.
  • VorsorgevollmachtRegelt zusätzlich Gesundheit und Aufenthalt. Für schwere ärztliche Eingriffe, eine Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen muss sie schriftlich sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Ein Muster bietet das Bundesjustizministerium.

Wollen Sie vor allem für den Ernstfall vorsorgen, ist die Vorsorgevollmacht die passendere Wahl. Die Generalvollmacht hilft, wenn jemand schon jetzt Ihre Geschäfte erledigen soll, etwa während eines langen Auslandsaufenthalts.

Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?

Grundsätzlich ja. Eine Vollmacht braucht keine besondere Form, auch wenn das Geschäft selbst eine hat (§ 167 Abs. 2 BGB). Wo das Gesetz eine Beglaubigung oder Beurkundung verlangt, reicht Ihre Unterschrift auf dem Ausdruck aber nicht:

  • Alltag, Verträge, Behörden, Postohne NotarDie Vollmacht braucht keine besondere Form. § 167 Abs. 2 BGB
  • Bankkontomeist BankformularBanken arbeiten mit eigenen Formularen und nehmen allgemeine Vollmachten oft nicht an. Stiftung Warentest
  • Grundstück, Grundbuchmindestens beglaubigtDas Grundbuchamt verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. § 29 GBO
  • Erbschaft ausschlagenöffentlich beglaubigtDie Vollmacht muss der Ausschlagung beiliegen oder innerhalb der Frist nachgereicht werden. § 1945 Abs. 3 BGB
  • Handelsregister, GmbHbeglaubigtAnmeldungen und Gründung nur mit beglaubigter oder notariell errichteter Vollmacht. § 12 HGB, § 2 Abs. 2 GmbHG
  • VerbraucherkreditSchriftform mit PflichtangabenDie Vollmacht braucht die Angaben des Darlehensvertrags, außer sie ist notariell beurkundet. § 492 Abs. 4 BGB
  • Gesundheit, Unterbringungnicht mit dieser VorlageSchwere ärztliche Eingriffe, Unterbringung und Zwangsmaßnahmen nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die sie ausdrücklich nennt. § 1820 Abs. 2 BGB
  • Testamentnicht möglichEin Testament kann nur persönlich errichtet werden. § 2064 BGB

Öffentlich beglaubigt heißt: Eine Notarin oder ein Notar beglaubigt Ihre Unterschrift (§ 129 BGB). Dient die Vollmacht der Vorsorge, kann das auch die Betreuungsbehörde, in der Regel für 10 Euro (§ 7 BtOG). Die Wirkung dieser Beglaubigung endet mit Ihrem Tod (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG). Ob eine Stelle diese Beglaubigung für Ihr Vorhaben annimmt, klären Sie am besten vorher.

Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?

  • Beglaubigung der Unterschrift: 0,2-Gebühr aus dem Geschäftswert, mindestens 20 und höchstens 70 Euro (Nr. 25100 KV GNotKG, § 121 GNotKG).
  • Beurkundung der ganzen Vollmacht: 1,0-Gebühr aus dem Geschäftswert, mindestens 60 Euro (Nr. 21200 KV GNotKG).
  • Geschäftswert: Bei einer allgemeinen Vollmacht nach billigem Ermessen, höchstens die Hälfte Ihres Vermögens und höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG).

Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die genaue Rechnung erstellt die Notarin oder der Notar.

Zentrales Vorsorgeregister

Soll Ihre Vollmacht auch gelten, wenn Sie geschäftsunfähig werden, können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte und Ärztinnen und Ärzte können dort im Notfall nachsehen, ob es eine Vollmacht gibt.

Seit 1. Oktober 2026 kann dort auf Wunsch auch eine elektronische Abschrift der Vollmacht hinterlegt werden, nicht mehr nur die Angaben zu ihr (§ 78a Abs. 2 BNotO). Einsehen können sie nur Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Hochladen können Sie die Abschrift nicht selbst, sondern über institutionelle Nutzer des Registers, etwa eine Notarin, einen Anwalt, die Betreuungsbehörde oder einen Betreuungsverein. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr, online mit Lastschrift zum Beispiel 24 Euro mit einer Vertrauensperson; die vollständige Gebührentabelle steht auf vorsorgeregister.de (Quellen: Bundesnotarkammer, Verbraucherzentrale).

Missbrauch vorbeugen: die Schutzregeln der Vorlage

Eine Generalvollmacht wirkt ab sofort. Wählen Sie die Person sorgfältig aus. Die Vorlage hilft mit diesen Regeln; die ersten vier sind voreingestellt:

  • Nur mit dem Original wirksamWer die Urkunde nicht vorlegen kann, kann Sie nicht vertreten. Bewahren Sie das Original sicher auf und geben Sie es erst heraus, wenn es gebraucht wird. Nach einem Widerruf endet die Vertretungsmacht gegenüber Dritten spätestens mit der Rückgabe der Urkunde (§ 172 Abs. 2 BGB).
  • Keine Geschäfte mit sich selbstOhne Befreiung darf die Person in Ihrem Namen keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen, außer um eine Verbindlichkeit zu erfüllen (§ 181 BGB). Die Befreiung kreuzen Sie nur an, wenn Sie das ausdrücklich wollen.
  • Keine UntervollmachtDie Person darf keine weiteren Personen bevollmächtigen.
  • Nur GelegenheitsgeschenkeGrößere Schenkungen aus Ihrem Vermögen sind ausgeschlossen.
  • Zwei Personen, nur gemeinsamBei zwei Bevollmächtigten können Sie festlegen, dass sie nur gemeinsam handeln dürfen. Das ist sicherer, aber umständlicher.

Wünsche wie „Handle erst, wenn ich es nicht mehr selbst kann“ schreiben Sie besser in eine getrennte Vereinbarung mit der Person. Stehen solche Bedingungen in der Urkunde, riskieren Sie, dass Banken und Behörden die Vollmacht ablehnen, weil sie nicht prüfen können, ob die Bedingung eingetreten ist.

Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen (§ 168 Satz 2 BGB) und die Urkunde zurückverlangen (§ 175 BGB). Können Sie die Person wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr überwachen und gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass sie sich nicht an Ihre Absprachen oder Ihren Willen hält, bestellt das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer, soweit das erforderlich ist (§ 1820 Abs. 3 BGB).

Generalvollmacht über den Tod hinaus

Beruht die Vollmacht auf einem Auftrag, erlischt dieser im Zweifel nicht mit Ihrem Tod und nicht, wenn Sie geschäftsunfähig werden (§ 672 Satz 1 BGB); mit ihm bleibt die Vollmacht bestehen (§ 168 Satz 1 BGB). Die Vorlage schreibt Ihre Entscheidung ausdrücklich hinein, damit niemand rätseln muss.

Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus, kann die Person zum Beispiel laufende Rechnungen bezahlen, bis die Erben sie widerrufen. Ein Testament ersetzt sie nicht: Ihr Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB).

Leere Vorlage: Generalvollmacht als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Die Schutzregeln sind fest eingebaut, die Wahlmöglichkeiten kreuzen Sie an. Was nicht angekreuzt ist, gilt als „nein“. Die Vorlage hat zwei Seiten: Heften Sie sie zusammen und setzen Sie auf die erste Seite Ihr Namenskürzel.

Generalvollmacht

Vollmachtgeber
Vor- und Nachname[Vor- und Nachname]
Geburtsdatum[Datum]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort]
Bevollmächtigte PersonenBei nur einer Person bleibt die zweite Spalte frei.
Person 1Person 2
Vor- und Nachname[Name][Name]
Geburtsdatum[Datum][Datum]
Anschrift[Anschrift][Anschrift]
Regeln dieser VollmachtBitte in jeder Zeile ankreuzen.
Zwei Bevollmächtigte vertreten michjede allein nur gemeinsam
Untervollmacht erlaubtja nein
Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst)ja nein
Gilt über meinen Tod hinausja nein

§ 1 Umfang

Ich bevollmächtige die oben genannte Person oder die oben genannten Personen, mich in allen vermögensrechtlichen und sonstigen Rechtsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.

Die Vollmacht umfasst insbesondere: über mein Vermögen verfügen, Zahlungen leisten und entgegennehmen, Verträge schließen, ändern und kündigen, mich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Vermietern vertreten sowie meine Post entgegennehmen und öffnen.

§ 2 Ausnahmen

Nicht umfasst sind Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe, über eine Unterbringung und über freiheitsentziehende Maßnahmen. Dafür gilt allein eine gesonderte Vorsorgevollmacht.

Schenkungen aus meinem Vermögen darf die bevollmächtigte Person nur in Form üblicher Gelegenheitsgeschenke machen.

§ 3 Regeln

Es gelten die oben angekreuzten Regeln. Nicht Angekreuztes gilt als „nein“, bei zwei Bevollmächtigten als „nur gemeinsam“.

§ 4 Geltung und Widerruf

Die Vollmacht gilt ab sofort. Sie bleibt wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person diese Urkunde im Original besitzt und sie bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegen kann.

Ich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Ort, DatumUnterschrift Vollmachtgeber

Typische Fehler bei der Generalvollmacht

  1. Sie für Gesundheitsfragen nutzen wollenFür schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). „Alle Angelegenheiten“ genügt nicht.
  2. Mit dem Ausdruck zum Grundbuchamt gehenDas Grundbuchamt verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 29 GBO). Lassen Sie Ihre Unterschrift vorher beglaubigen.
  3. Das Original sofort aus der Hand gebenWer die Urkunde vorlegt, gilt gegenüber Dritten als bevollmächtigt, bis sie zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist (§ 172 Abs. 2 BGB). Bewahren Sie das Original auf, bis es gebraucht wird.
  4. Die Befreiung von § 181 BGB ohne Not erteilenMit der Befreiung darf die Person in Ihrem Namen Verträge mit sich selbst schließen (§ 181 BGB). Das erhöht das Risiko eines Missbrauchs.
  5. Die Bank nicht fragenBanken arbeiten mit eigenen Formularen und nehmen allgemeine Vollmachten oft nicht an (Stiftung Warentest). Erteilen Sie zusätzlich eine Kontovollmacht auf dem Formular Ihrer Bank.

Wann diese Vorlage nicht reicht

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. In diesen Fällen helfen eine Notarin oder ein Notar, die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

  • Gesundheit, Pflege, Aufenthalt. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht. Schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss sie ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB), zum Beispiel mit dem Formular des Bundesjustizministeriums.

  • Grundstücke, Erbschaften, Handelsregister, GmbH. Hier verlangt das Gesetz eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO, § 1945 Abs. 3 BGB, § 12 HGB, § 2 Abs. 2 GmbHG).

  • Kredite. Eine Vollmacht für einen Verbraucherkredit braucht alle Pflichtangaben des Vertrags (§ 492 Abs. 4 BGB).

  • Unternehmen. Für Ihren Betrieb oder Ihre Gesellschaft gibt es eigene Vollmachtsformen und Formregeln. Lassen Sie sich beraten.

  • Zweifel an der Geschäftsfähigkeit oder Streit in der Familie. Hier riskieren Sie, dass die Vollmacht später angegriffen wird. Lassen Sie sich notariell beraten.

  • Vermögen im Ausland. Andere Staaten haben eigene Formregeln. Fragen Sie vorher nach.

Häufige Fragen zur Generalvollmacht

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Vollmacht, mit der eine Person Sie in grundsätzlich allen Angelegenheiten vertreten darf, in denen Vertretung zulässig ist. Was sie im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB).

Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?

Ja, eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine besondere Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücke (§ 29 GBO), das Ausschlagen einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB) und das Handelsregister (§ 12 HGB) reicht eine privatschriftliche Vollmacht aber nicht. Banken verlangen meist ihr eigenes Formular.

Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, und regelt meist auch Gesundheit und Aufenthalt. Für schwere ärztliche Eingriffe und eine Unterbringung muss sie diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Eine Generalvollmacht für alle Rechtsgeschäfte genügt dafür nicht.

Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?

Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift berechnet die Notarin oder der Notar eine 0,2-Gebühr, mindestens 20 und höchstens 70 Euro (Nr. 25100 KV GNotKG). Eine Beurkundung kostet eine 1,0-Gebühr nach dem Geschäftswert (Nr. 21200 KV GNotKG); der Wert einer allgemeinen Vollmacht beträgt höchstens die Hälfte Ihres Vermögens und höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG). Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

Gilt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus?

Im Zweifel ja: Ein Auftrag erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod (§ 672 Satz 1 BGB), mit ihm bleibt die Vollmacht bestehen (§ 168 Satz 1 BGB). Klarer ist es, das ausdrücklich zu regeln. Unsere Vorlage fragt danach. Nach Ihrem Tod können die Erben die Vollmacht widerrufen.

Ersetzt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ein Testament?

Nein. Wer erbt, bestimmen Ihr Testament oder die gesetzliche Erbfolge; Ihr Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Vollmacht erlaubt der Person nur, nach Ihrem Tod für die Erben zu handeln, bis diese sie widerrufen.

Welche Gefahren hat eine Generalvollmacht?

Die Person kann ab sofort in Ihrem Namen fast alles erledigen, auch über Ihr Vermögen verfügen. Banken und Vertragspartner sehen nur die Urkunde, nicht Ihre internen Absprachen. Die Vorlage baut deshalb Schutzregeln ein: Missbrauch vorbeugen.

Gibt es eine Vorlage vom Bundesjustizministerium?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet ein Formular Vorsorgevollmacht an. Es regelt neben Vermögen und Behörden auch Gesundheit und Aufenthalt. Wollen Sie für den Ernstfall vorsorgen, ist es die passendere Wahl.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Gesetze

Formulare und Praxis

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 164, 167, 168, 181, 1820 BGB, § 29 GBO
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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