Vorlage für Eltern · Vollmachten & Familie

Sorgerechts­verfügung: Muster zum Abschreiben

Mit einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie, wer Vormund Ihres Kindes werden soll, wenn Sie sterben. Sie braucht die Form eines Testaments: vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben, oder beim Notar. Deshalb erstellen Sie hier kein Dokument zum Unterschreiben, sondern einen Text, den Sie von Hand abschreiben.

  • Nur als Testament

    Eltern benennen den Vormund durch letztwillige Verfügung.

    § 1782 Abs. 1 BGB
  • Ganz von Hand

    Ohne Notar muss der ganze Text handgeschrieben sein. Ein Ausdruck mit Unterschrift ist unwirksam.

    § 2247 BGB
  • Gericht ist gebunden

    Das Familiengericht darf die benannte Person nur aus bestimmten Gründen übergehen.

    § 1783 Abs. 1 BGB

Stand: §§ 1782, 1783, 2247 BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Abschreibvorlage erstellen

Sie geben die Namen ein, die Vorschau zeigt den fertigen Text. Diesen schreiben Sie anschließend vollständig von Hand ab.

Wichtig: Unterschreiben Sie nicht den Ausdruck. Wirksam ist nur Ihre handschriftliche Abschrift mit Ort, Datum und Unterschrift (§ 2247 BGB).

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Ihre Angaben
Ihr Kind oder Ihre Kinder
Wer soll Vormund werden?
Vormund

Zum Beispiel die enge Bindung Ihres Kindes zu dieser Person. Bedenken Sie: Jedes Wort schreiben Sie später von Hand ab.

Jemanden ausschließen? (optional)

Das Gesetz erlaubt, Personen von der Vormundschaft auszuschließen (§ 1782 Abs. 1 BGB).

Ort

Das Datum schreiben Sie beim Abschreiben selbst dazu: den Tag, an dem Sie schreiben.

Vorschau der Abschreibvorlageändert sich beim Tippen

Abschreibvorlage: Sorgerechtsverfügung

Abschreibvorlage – nicht unterschreiben. Ein Ausdruck oder eine am Computer geschriebene Fassung ist als Sorgerechtsverfügung unwirksam, auch mit Ihrer Unterschrift.

Schreiben Sie den Text unten vollständig mit der Hand auf ein eigenes Blatt Papier. Ersetzen Sie dabei die Angaben in eckigen Klammern.

Schreiben Sie am Ende Ort und das Datum des Tages, an dem Sie schreiben, und unterschreiben Sie mit Vor- und Familiennamen.

Bewahren Sie Ihre Abschrift so auf, dass sie gefunden wird, zum Beispiel in amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht. Diese Vorlage brauchen Sie danach nicht mehr.

Diesen Text schreiben Sie vollständig von Hand ab:

Sorgerechtsverfügung

Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], treffe für den Fall meines Todes folgende letztwillige Verfügung für mein Kind:

– [Vor- und Nachname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum]

Muss für mein Kind ein Vormund bestellt werden, benenne ich als Vormund: [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum].

[Ort], den [Datum]

[Unterschrift mit Vor- und Familiennamen]

Danach: den Text vollständig von Hand auf ein eigenes Blatt abschreiben, mit Ort, Datum und Unterschrift. Den Ausdruck nicht unterschreiben. Warum von Hand?

Was ist eine Sorgerechts­verfügung?

Sterben Sie, solange Ihr Kind minderjährig ist, und hat kein Elternteil mehr das Sorgerecht, bestellt das Familiengericht einen Vormund (§ 1773 BGB). Mit einer Sorgerechtsverfügung legen Sie vorher fest, wen Sie sich dafür wünschen: eine Person oder ein Ehepaar gemeinsam. Sie können auch Personen ausschließen, die nicht Vormund werden sollen. Das geht sogar schon vor der Geburt (§ 1782 Abs. 1 BGB).

Seit der Reform des Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 regelt § 1782 Abs. 1 BGB die Benennung: Die Eltern benennen den Vormund „durch letztwillige Verfügung“. Eine letztwillige Verfügung ist ein Testament (§ 1937 BGB). Die Sorgerechtsverfügung wirkt also erst nach Ihrem Tod.

Wann die Sorgerechtsverfügung greift

Die Benennung zählt nur, wenn ein Vormund bestellt werden muss. Solange ein Elternteil mit Sorgerecht lebt, gibt es keinen Vormund:

  • Gemeinsames Sorgerecht: Stirbt ein Elternteil, hat der andere die Sorge allein (§ 1680 Abs. 1 BGB).
  • Alleiniges Sorgerecht: Stirbt der Elternteil, der die Sorge nach § 1626a Abs. 3 oder § 1671 BGB allein hatte, überträgt das Familiengericht sie dem anderen Elternteil, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (§ 1680 Abs. 2 BGB).
  • Beide Eltern verstorben oder kein Elternteil mit Sorgerecht: Dann bestellt das Gericht einen Vormund, und Ihre Benennung bindet es (§§ 1773, 1783 BGB).

Benennen darf nur, wer zur Zeit seines Todes die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes hat (§ 1782 Abs. 1 BGB).

Warum Sie die Sorgerechtsverfügung von Hand schreiben müssen

In ordentlicher Form können Sie ein Testament auf zwei Wegen errichten: bei einer Notarin oder einem Notar oder eigenhändig (§ 2231 BGB). Eigenhändig heißt: Sie schreiben den gesamten Text selbst mit der Hand und unterschreiben ihn (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebener und ausgedruckter Text ist als Testament unwirksam, auch wenn Sie ihn unterschreiben. Das gilt ebenso für einen Vordruck, in den Sie nur Namen eintragen.

Deshalb erstellt der Generator auf dieser Seite kein Dokument zum Unterschreiben. Sie bekommen eine Abschreibvorlage: oben die Hinweise, darunter der Text, den Sie auf ein eigenes Blatt abschreiben. Die Vorlage hat keine Unterschriftslinie und kein Datum, damit niemand sie versehentlich unterschreibt.

Verheiratete Eltern können die Benennung auch in einem gemeinschaftlichen Testament treffen: Einer schreibt den Text von Hand, beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Unsere Vorlage ist für die Verfügung eines Elternteils gedacht.

Was das Familiengericht prüft

Haben Sie wirksam jemanden benannt, darf das Gericht diese Person ohne ihre Zustimmung nur übergehen, wenn (§ 1783 Abs. 1 BGB):

  • sie nach dem Gesetz nicht zum Vormund bestellt werden kann oder soll (§ 1784 BGB),
  • ihre Bestellung dem Wohl des Kindes widerspricht,
  • das Kind mindestens 14 Jahre alt ist und widerspricht,
  • sie rechtlich oder tatsächlich verhindert ist oder
  • sie sich nicht binnen vier Wochen, nachdem das Gericht sie dazu aufgefordert hat, zur Übernahme bereit erklärt.

Haben beide Eltern verschiedene Personen benannt, gilt die Verfügung des Elternteils, der zuletzt gestorben ist (§ 1782 Abs. 2 BGB).

Was in die Sorgerechtsverfügung gehört

  • Sie selbstVor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift.
  • Ihr Kind oder Ihre KinderName und Geburtsdatum jedes Kindes.
  • Der gewünschte VormundName, am besten mit Geburtsdatum und Anschrift. Oder ein Ehepaar als gemeinschaftliche Vormünder. Fragen Sie die Person vorher, ob sie bereit ist: Erklärt sie sich nicht binnen vier Wochen bereit, darf das Gericht sie übergehen (§ 1783 Abs. 1 BGB).
  • Ihre Gründe (freiwillig)Zum Beispiel die enge Bindung Ihres Kindes. Halten Sie sie kurz, Sie schreiben jedes Wort von Hand.
  • Ausschluss (freiwillig)Personen, die nicht Vormund werden sollen (§ 1782 Abs. 1 BGB).
  • Ort, Datum, UnterschriftAm Ende Ihrer Abschrift, die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen (§ 2247 BGB).

Aufbewahren, hinterlegen, ändern

Eine Verfügung, die niemand findet, hilft Ihrem Kind nicht. Sie können Ihre handschriftliche Sorgerechtsverfügung wie ein eigenhändiges Testament bei einem Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung geben (§ 2248 BGB, § 344 Abs. 1 FamFG). Die Verwaltungsportale der Länder beschreiben das als Leistung „Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen“, etwa in Sachsen und Hessen. Oder Sie bewahren sie zu Hause auf und sagen der benannten Person, wo sie liegt.

Ändern sich Ihre Wünsche, schreiben Sie eine neue Verfügung von Hand, mit neuem Datum. Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit es ihm widerspricht (§ 2258 BGB). Vernichten Sie die alte Fassung, damit keine Zweifel entstehen.

Muster zum Abschreiben: Sorgerechtsverfügung als PDF

So sieht die leere Abschreibvorlage aus. Füllen Sie sie nicht aus, sondern schreiben Sie den Text mit Ihren Angaben vollständig von Hand ab.

Abschreibvorlage: Sorgerechtsverfügung

Abschreibvorlage – nicht unterschreiben. Ein Ausdruck oder eine am Computer geschriebene Fassung ist als Sorgerechtsverfügung unwirksam, auch mit Ihrer Unterschrift.

Schreiben Sie den Text unten vollständig mit der Hand auf ein eigenes Blatt Papier. Ersetzen Sie dabei die Angaben in eckigen Klammern.

Schreiben Sie am Ende Ort und das Datum des Tages, an dem Sie schreiben, und unterschreiben Sie mit Vor- und Familiennamen.

Bewahren Sie Ihre Abschrift so auf, dass sie gefunden wird, zum Beispiel in amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht. Diese Vorlage brauchen Sie danach nicht mehr.

Diesen Text schreiben Sie vollständig von Hand ab:

Sorgerechtsverfügung

Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], treffe für den Fall meines Todes folgende letztwillige Verfügung für meine Kinder:

– [Vor- und Nachname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum]

– [Vor- und Nachname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum]

Muss für meine Kinder ein Vormund bestellt werden, benenne ich als Vormund: [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift].

Meine Gründe: [Gründe, optional]

Von der Vormundschaft schließe ich aus: [Name, optional].

[Ort], den [Datum]

[Unterschrift mit Vor- und Familiennamen]

Typische Fehler bei der Sorgerechts­verfügung

  1. Einen Ausdruck oder Vordruck unterschreibenOhne Notar muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein unterschriebener Ausdruck ist als letztwillige Verfügung unwirksam.
  2. Die Person nicht vorher fragenErklärt sie sich nach Aufforderung durch das Gericht nicht binnen vier Wochen bereit, darf das Gericht sie übergehen (§ 1783 Abs. 1 BGB).
  3. Erwarten, dass die Verfügung den anderen Elternteil verdrängtLebt ein Elternteil mit Sorgerecht, gibt es keinen Vormund (§§ 1680, 1773 Abs. 1 BGB). Die Benennung greift erst, wenn ein Vormund bestellt werden muss.
  4. Ohne Datum oder nur mit Vornamen unterschreiben§ 2247 BGB sieht Ort, Datum und die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen vor. Fehlen sie, riskieren Sie Zweifel, etwa welche von zwei Verfügungen die spätere ist.
  5. Die Verfügung so aufbewahren, dass sie niemand findetNutzen Sie die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB, § 344 Abs. 1 FamFG) oder sagen Sie vertrauten Personen, wo sie liegt.

Wann diese Vorlage nicht reicht

In diesen Fällen helfen eine Notarin oder ein Notar oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht. Zur amtlichen Verwahrung gibt das Amtsgericht Auskunft.

  • Sie haben das alleinige Sorgerecht, der andere Elternteil lebt. Über die Sorge entscheidet dann das Familiengericht nach dem Wohl des Kindes (§ 1680 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Wünsche am besten darlegen.

  • Vermögen und Erbe des Kindes. Wer erbt und wer das geerbte Vermögen verwaltet, regeln Sie in Ihrem Testament. Diese Vorlage benennt nur den Vormund.

  • Für Zeiten, in denen Sie leben, aber abwesend sind. Die Sorgerechtsverfügung wirkt erst nach Ihrem Tod. Für Reisen oder einen Krankenhausaufenthalt brauchen Sie andere Regelungen.

  • Sie können nicht mehr selbst schreiben. Dann bleibt der Weg zur Notarin oder zum Notar (§ 2231 BGB).

  • Kinder oder Vormund im Ausland. Hier können andere Rechtsordnungen gelten. Lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zur Sorgerechts­verfügung

Was ist eine Sorgerechts­verfügung?

Eine letztwillige Verfügung, in der Eltern festlegen, wer Vormund ihres Kindes werden soll, wenn sie sterben. Sie können auch Personen ausschließen (§ 1782 Abs. 1 BGB).

Ist eine Sorgerechts­verfügung ohne Notar gültig?

Ja, wenn Sie sie vollständig von Hand schreiben und unterschreiben, wie ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB). Ein Ausdruck mit Ihrer Unterschrift genügt nicht. Alternativ errichten Sie sie bei einer Notarin oder einem Notar (§ 2231 BGB).

Muss eine Sorgerechts­verfügung handschriftlich sein?

Ohne Notar ja, und zwar der ganze Text, nicht nur die Unterschrift (§ 2247 BGB). Deshalb erhalten Sie hier eine Abschreibvorlage: Sie schreiben den Text auf ein eigenes Blatt ab.

Wie macht man eine Sorgerechts­verfügung?

Fragen Sie zuerst die Person, ob sie das Amt übernehmen würde. Erstellen Sie dann oben die Abschreibvorlage, schreiben Sie den Text vollständig von Hand ab, setzen Sie Ort und Datum dazu und unterschreiben Sie mit Vor- und Familiennamen. Bewahren Sie die Abschrift so auf, dass sie gefunden wird.

Was passiert ohne Sorgerechts­verfügung?

Dann wählt das Familiengericht den Vormund aus, der am besten geeignet ist. Ihren wirklichen oder mutmaßlichen Willen berücksichtigt es, gebunden ist es daran aber nicht (§ 1778 BGB). Haben Sie wirksam jemanden benannt, darf das Gericht diese Person nur aus den Gründen des § 1783 Abs. 1 BGB übergehen.

Wo hinterlege ich die Sorgerechts­verfügung?

Sie können sie wie ein eigenhändiges Testament bei einem Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung geben (§ 2248 BGB, § 344 Abs. 1 FamFG); die Landesportale beschreiben das als Leistung „Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen“. Oder Sie bewahren sie zu Hause auf und sagen vertrauten Personen, wo sie liegt.

Ich bin alleinerziehend. Hilft mir eine Sorgerechts­verfügung?

Die Benennung wirkt nur, wenn ein Vormund bestellt werden muss. Haben Sie das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil gemeinsam, hat er es nach Ihrem Tod allein (§ 1680 Abs. 1 BGB). Hatten Sie es nach § 1626a Abs. 3 oder § 1671 BGB allein, überträgt das Familiengericht es ihm, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (§ 1680 Abs. 2 BGB). Ihre Verfügung zeigt dem Gericht trotzdem, wen Sie sich wünschen. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.

Wir sind nicht verheiratet. Was gilt?

Jeder Elternteil, der das Sorgerecht hat, schreibt seine eigene Verfügung. Ein gemeinsames Testament, das einer schreibt und beide unterschreiben, können nur Ehegatten errichten (§§ 2265, 2267 BGB). Widersprechen sich die Verfügungen, gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils (§ 1782 Abs. 2 BGB).

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Gesetze

Verwaltungsportale

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 1782, 1783, 2247 BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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