Vorlage für Eltern · Vollmachten & Familie

Reisevollmacht für Kinder: Vorlage zum Ausfüllen

Reist Ihr Kind nur mit einem Elternteil, mit den Großeltern, mit der Schule oder allein, hilft eine schriftliche Einverständniserklärung bei Kontrollen. Vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht, die Bundespolizei empfiehlt sie aber. Hier erstellen Sie sie auf Deutsch oder zweisprachig mit Englisch.

  • Empfohlen

    Keine Pflicht in Deutschland, aber Empfehlung, wenn ein Elternteil fehlt.

    Bundespolizei
  • Beide Eltern

    Bei gemeinsamem Sorgerecht stimmen beide zu. Reist einer mit, unterschreibt der andere.

    § 1629 Abs. 1 BGB
  • Grenzkontrolle

    An den Schengen-Außengrenzen achten Grenzbeamte besonders auf Kinder und ihre Begleitung.

    Anhang VII Nr. 6 Schengener Grenzkodex

Stand: §§ 1629, 1687 BGBErstellt von der Redaktion AlltagsvorlagenSo entstehen unsere Vorlagen

Reisevollmacht erstellen

Sie wählen, wie Ihr Kind reist, und füllen aus. Die Vorschau zeigt die fertige Erklärung, die Liste darunter, was mit ins Handgepäck gehört.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern und übertragen sie nicht.

Wie reist Ihr Kind?
Begleitung auf der Reise

Bei gemeinsamem Sorgerecht stimmen beide Eltern zu (§ 1629 Abs. 1 BGB). Reist das Kind mit einem Elternteil, unterschreibt der andere.

Ihr Kind
Sorgeberechtigte Eltern

Elternteil 1

Elternteil 2

Begleitperson
Reise
Zusätze
Ort und Datum

Ort und Datum der Unterschrift. Lassen Sie die Felder leer, tragen Sie sie von Hand ein.

Vorschauändert sich beim Tippen

Reisevollmacht für Minderjährige

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Kind
Vor- und Nachname[Name]
Geburtsdatum[Datum]
Ausweis- oder Passnummer[Nummer]
Sorgeberechtigte Eltern
Elternteil 1Elternteil 2
Vor- und Nachname[Name][Name]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort][Straße, PLZ, Ort]
Telefon während der Reise[Telefon][Telefon]
Begleitperson
Vor- und Nachname[Name]
Reise
Reiseziel[Land, Ort]
Reisezeitraum[Datum] – [Datum]

Wir, die sorgeberechtigten Eltern, sind damit einverstanden, dass unser Kind [Name des Kindes] vom [Datum] bis [Datum] in Begleitung von [Name der Begleitperson] nach [Reiseziel] reist.

Für die Dauer der Reise übernimmt die Begleitperson die Aufsicht über unser Kind.

Im Notfall darf die Begleitperson eine ärztliche Behandlung unseres Kindes veranlassen und in dringend notwendige Behandlungen einwilligen. Wir sind in diesem Fall sofort zu benachrichtigen.

Während der Reise sind wir unter den oben genannten Telefonnummern erreichbar.

Kopien unserer Personalausweise oder Reisepässe liegen bei.

Ort, DatumUnterschrift Elternteil 1Unterschrift Elternteil 2

Danach: ausdrucken, unterschreiben und mit Ausweiskopie ins Handgepäck. Muss sie beglaubigt werden?

Für die Reise mitnehmenpasst sich Ihren Angaben an
  • Eigener Ausweis für das KindPersonalausweis oder Reisepass, je nachdem, was das Zielland verlangt. Kinderreisepässe können seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden; vorhandene gelten bis zum Ablaufdatum. Quelle: Auswärtiges Amt; §§ 1, 28 PassG
  • Diese Erklärung im OriginalUnterschrieben von beiden Eltern. Quelle: § 1629 Abs. 1 BGB; Bundespolizei
  • Kopie des Ausweises beider ElternDie Seite mit den Personaldaten. Name und Telefonnummer für Rückfragen stehen schon in der Erklärung. Quelle: Bundespolizei
  • Kopie der GeburtsurkundeVor allem, wenn Kind und Begleitung unterschiedliche Nachnamen haben. Quelle: Auswärtiges Amt; Bundespolizei
  • Regeln des Ziellandes prüfenManche Staaten verlangen eine beglaubigte Unterschrift oder eine Übersetzung. Verbindlich ist die Auskunft der Botschaft des Ziellandes. Quelle: Auswärtiges Amt; Bundesportal
  • Für Kontrollen im Ausland: zweisprachigWählen Sie oben „Deutsch und Englisch“, damit Grenzbeamte und Fluggesellschaften die Erklärung lesen können. Quelle: Bundesportal

Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?

Mit der Reisevollmacht erklären die sorgeberechtigten Eltern schriftlich, dass ihr Kind eine bestimmte Reise machen darf: ohne sie, nur mit einem Elternteil oder mit einer anderen Begleitung. Genau genommen ist sie eine Einverständniserklärung. Sie nennt Kind, Eltern, Begleitung, Reiseziel und Zeitraum und sagt, wie die Eltern während der Reise erreichbar sind.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Bundespolizei empfiehlt die Erklärung aber für Kinder, die allein reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Grund sind die Kontrollen: An den Außengrenzen des Schengen-Raums widmen Grenzbeamte Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit. Reist ein Kind mit nur einem Erwachsenen, prüfen sie, ob dieser die elterliche Sorge hat (Anhang VII Nr. 6 Schengener Grenzkodex).

Wann braucht Ihr Kind eine Reisevollmacht?

Immer dann, wenn nicht alle Sorgeberechtigten mitreisen. Die Vorlage deckt vier Fälle ab:

  • Mit einem ElternteilDer andere Elternteil bleibt zu Hause und unterschreibt, etwa nach einer Trennung oder wenn ein Elternteil arbeiten muss.
  • Mit Großeltern oder einer anderen BegleitpersonBeide Eltern unterschreiben. Die Begleitperson übernimmt für die Reise die Aufsicht.
  • Mit Schule, Verein oder GruppeBeide Eltern unterschreiben, die Leitung der Gruppe übernimmt die Aufsicht. Fragen Sie zuerst bei der Schule oder dem Verein, ob es ein eigenes Formular gibt.
  • AlleinZum Beispiel zu Verwandten. Fragen Sie bei der Fluggesellschaft oder der Bahn, welche Regeln dort für allein reisende Kinder gelten.

Wer muss die Reisevollmacht unterschreiben?

Die Eltern vertreten ihr Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Haben beide das Sorgerecht, stimmen also beide zu. Reist das Kind mit einem Elternteil, unterschreibt der Elternteil, der zu Hause bleibt. Die Bundespolizei spricht von der Erklärung „des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten“.

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB). Reist er selbst mit, braucht es keine Einverständniserklärung. Das Auswärtige Amt hält dann gegebenenfalls eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung für empfehlenswert.

Getrennt lebende Eltern

Leben die Eltern getrennt und haben gemeinsam das Sorgerecht, brauchen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung das Einvernehmen beider. Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt (§ 1687 Abs. 1 BGB). Ob eine Urlaubsreise ins Ausland dazugehört, zählt das Gesetz nicht auf. Holen Sie deshalb die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils ein. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB).

Was gehört in die Einverständniserklärung?

Eine bestimmte Form gibt es nicht; die Bundespolizei spricht von einer „formlosen Einverständniserklärung“. Sie empfiehlt diese Angaben, und die Vorlage enthält sie alle:

  • Angaben zum Kind: Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Sorgeberechtigten, damit man sie während der Reise erreicht
  • die Begleitperson, falls es eine gibt
  • Reiseziel oder Reiseverlauf und Zeitraum
  • die Unterschrift der Eltern, die nicht mitreisen, dazu eine Kopie der Seite mit den Personaldaten ihres Ausweises oder Passes

Haben Kind und Begleitung unterschiedliche Nachnamen, empfehlen Bundespolizei und Auswärtiges Amt zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde.

Beispiel: Mia fliegt mit der Oma nach Mallorca

Mia Berger ist 12 Jahre alt und fliegt vom 01.07.2027 bis 15.07.2027 mit ihrer Großmutter Helga Schmitz nach Mallorca. Die Eltern Anna Berger und Tom Berger haben gemeinsam das Sorgerecht. Für diesen Fall stellt der Generator diese Liste zusammen:

  1. Eigener Ausweis für das KindPersonalausweis oder Reisepass, je nachdem, was das Zielland verlangt. Kinderreisepässe können seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden; vorhandene gelten bis zum Ablaufdatum. Quelle: Auswärtiges Amt; §§ 1, 28 PassG.
  2. Diese Erklärung im OriginalUnterschrieben von beiden Eltern. Quelle: § 1629 Abs. 1 BGB; Bundespolizei.
  3. Kopie des Ausweises beider ElternDie Seite mit den Personaldaten. Name und Telefonnummer für Rückfragen stehen schon in der Erklärung. Quelle: Bundespolizei.
  4. Kopie der GeburtsurkundeIhr Kind und die Begleitung haben unterschiedliche Nachnamen. Die Geburtsurkunde zeigt, wie sie zusammengehören. Quelle: Auswärtiges Amt; Bundespolizei.
  5. Regeln des Ziellandes prüfenManche Staaten verlangen eine beglaubigte Unterschrift oder eine Übersetzung. Verbindlich ist die Auskunft der Botschaft des Ziellandes. Quelle: Auswärtiges Amt; Bundesportal.
  6. Für Kontrollen im Ausland: zweisprachigWählen Sie oben „Deutsch und Englisch“, damit Grenzbeamte und Fluggesellschaften die Erklärung lesen können. Quelle: Bundesportal.

Zweisprachig: Reisevollmacht auf Deutsch und Englisch

Kontrolliert wird auch im Ausland, von Beamten, die oft kein Deutsch lesen. Das Bundesportal empfiehlt deshalb eine Übersetzung in die Sprache des Ziellandes, am besten neben dem deutschen Text. Wählen Sie im Formular „Zweisprachig: Deutsch und Englisch“: Dann steht jede Beschriftung und jeder Satz in beiden Sprachen.

Verlangt das Zielland eine Übersetzung in seine Landessprache, reicht Englisch nicht. Fragen Sie bei der Botschaft nach, ob eine beglaubigte Übersetzung nötig ist.

Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?

Für Deutschland nicht. Ob eine beglaubigte Unterschrift nötig ist und ob eine deutsche Beglaubigung anerkannt wird, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes (Auswärtiges Amt). Laut Bundesportal ist die Erklärung in einigen Ländern Pflicht und muss beglaubigt sein. Ein Beispiel: Für Italien rät das Auswärtige Amt, dass alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern mitführen (Reise- und Sicherheitshinweise Italien, Stand 14.10.2026).

Die Regeln der Länder ändern sich. Lesen Sie vor jeder Reise die Seite Ihres Ziellandes beim Auswärtigen Amt; verbindlich ist die Auskunft der Botschaft.

Beglaubigen kann eine Notarin oder ein Notar. Manche Gemeinden beglaubigen Unterschriften ebenfalls, zum Teil aber nur zur Vorlage bei deutschen Behörden. Fragen Sie vorher, ob die Beglaubigung im Zielland anerkannt wird und ob zusätzlich eine Apostille nötig ist.

Ausweis des Kindes: Kinderreisepass gibt es nicht mehr

Die Reisevollmacht ersetzt keinen Ausweis. Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument. Kinderreisepässe können seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden; vorhandene gelten bis zu ihrem Ablaufdatum (§§ 1, 28 PassG). Danach beantragen Sie einen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. Welches Dokument das Zielland verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Die Bundespolizei rät, neue Dokumente rechtzeitig vor der Reise zu beantragen.

Leere Vorlagen: Reisevollmacht als PDF und Word

Zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand, für bis zu zwei Kinder. Reist das Kind mit einem Elternteil, tragen Sie diesen als Begleitperson ein; entscheidend ist dann die Unterschrift des anderen. Für diesen Fall erstellt der Generator oben eine eigene Fassung. Streichen Sie Sätze, die nicht passen. So sieht die deutsche Fassung aus:

Reisevollmacht für Minderjährige

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Kinder
Kind 1Kind 2
Vor- und Nachname[Name][Name]
Geburtsdatum[Datum][Datum]
Ausweis- oder Passnummer[Nummer][Nummer]
Sorgeberechtigte Eltern
Elternteil 1Elternteil 2
Vor- und Nachname[Name][Name]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort][Straße, PLZ, Ort]
Telefon während der Reise[Telefon][Telefon]
BegleitpersonReist das Kind mit einem Elternteil, tragen Sie hier diesen Elternteil ein.
Vor- und Nachname[Name]
Beziehung zum Kind[z. B. Großmutter]
Ausweis- oder Passnummer[Nummer]

Wir, die sorgeberechtigten Eltern, sind damit einverstanden, dass unser Kind / unsere Kinder [Name des Kindes] vom [Datum] bis [Datum] in Begleitung von [Name der Begleitperson] nach [Reiseziel] reist / reisen.

Für die Dauer der Reise übernimmt die Begleitperson die Aufsicht über unser Kind / unsere Kinder.

Im Notfall darf die Begleitperson eine ärztliche Behandlung unseres Kindes / unserer Kinder veranlassen und in dringend notwendige Behandlungen einwilligen. Wir sind in diesem Fall sofort zu benachrichtigen.

Während der Reise sind wir unter den oben genannten Telefonnummern erreichbar.

Kopien unserer Personalausweise oder Reisepässe liegen bei.

Ort, DatumUnterschrift Elternteil 1Unterschrift Elternteil 2

Typische Fehler bei der Reisevollmacht

  1. Nur ein Elternteil unterschreibt, obwohl das Kind mit der Oma reistBei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Fehlt eine Unterschrift, riskieren Sie Rückfragen an der Grenze.
  2. Keine Telefonnummer, keine AusweiskopieDie Bundespolizei empfiehlt die Erreichbarkeit der Eltern und eine Kopie ihrer Ausweisseite. Ohne beides lässt sich die Erklärung schwer überprüfen.
  3. Abgelaufener KinderreisepassKinderreisepässe können seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden (§§ 1, 28 PassG). Prüfen Sie das Ablaufdatum früh genug und beantragen Sie rechtzeitig einen Personalausweis oder Reisepass.
  4. Nur auf Deutsch, obwohl im Ausland kontrolliert wirdDas Bundesportal empfiehlt eine Übersetzung. Die zweisprachige Fassung erstellen Sie oben mit einem Haken.
  5. Die Beglaubigung erst am Flughafen bemerkenOb eine beglaubigte Unterschrift nötig ist, richtet sich nach dem Zielland (Auswärtiges Amt). Prüfen Sie das Wochen vorher und planen Sie Zeit für den Notartermin ein.

Wann diese Vorlage nicht reicht

In diesen Fällen helfen das Jugendamt, eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht, ein Notar oder die Botschaft des Ziellandes.

  • Der andere Elternteil ist gegen die Reise. Dann hilft keine Vorlage. Das Familiengericht kann die Entscheidung auf Antrag einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB). Beratung gibt das Jugendamt.

  • Das Zielland verlangt eine besondere Form. Beglaubigung, Apostille oder eine Übersetzung in die Landessprache: Das klären Sie mit der Botschaft und einem Notar.

  • Ihr Kind hat eine weitere Staatsangehörigkeit. Für die Ein- und Ausreise in diesen Staat können eigene Regeln gelten. Fragen Sie bei dessen Botschaft nach.

  • Vormund, Pflegefamilie oder Heim. Wer zustimmen muss, klären Sie mit dem Jugendamt.

  • Langer Aufenthalt, Schuljahr im Ausland oder Umzug. Die Vorlage ist für eine Reise gedacht, nicht für einen Wechsel des Lebensmittelpunkts.

Häufige Fragen zur Reisevollmacht für Kinder

Was ist eine Reisevollmacht?

Eine schriftliche Erklärung der sorgeberechtigten Eltern, dass ihr Kind eine bestimmte Reise ohne sie oder nur mit einem Elternteil machen darf. Genauer heißt sie Einverständniserklärung. Sie nennt Kind, Eltern, Begleitung, Ziel und Zeitraum.

Wann braucht man eine Reisevollmacht für Kinder?

Vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht. Die Bundespolizei empfiehlt sie, wenn ein Kind allein reist oder nicht von allen Sorgeberechtigten begleitet wird: also mit einem Elternteil, mit Großeltern, mit der Schule oder einem Verein.

Wann braucht ein Elternteil eine Reisevollmacht?

Wenn Sie mit Ihrem Kind ohne den anderen Elternteil verreisen und beide das Sorgerecht haben. Dann unterschreibt der Elternteil, der zu Hause bleibt. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, kann stattdessen ein Nachweis darüber sinnvoll sein, etwa eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung (Auswärtiges Amt).

Brauchen Großeltern eine Reisevollmacht?

Empfehlenswert ist sie. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB), dazu kommen Kopien ihrer Ausweise. Heißen Großeltern und Enkel unterschiedlich, hilft eine Kopie der Geburtsurkunde.

Muss eine Reisevollmacht beglaubigt werden?

In Deutschland nicht. Ob das Zielland eine beglaubigte Unterschrift verlangt, richtet sich nach dessen Recht (Auswärtiges Amt). Prüfen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes.

Wer beglaubigt eine Reisevollmacht für Kinder?

Eine Notarin oder ein Notar. Manche Gemeinden beglaubigen Unterschriften ebenfalls, teils aber nur zur Vorlage bei deutschen Behörden. Fragen Sie vorher, ob die Beglaubigung im Zielland anerkannt wird.

Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?

Das ändert sich und hängt oft vom Alter und von der Begleitung ab. Laut Bundesportal ist die Erklärung in einigen Ländern Pflicht und muss beglaubigt sein. Verbindlich ist die Auskunft der Botschaft des Ziellandes; einen Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Wie lange ist eine Reisevollmacht gültig?

Sie bezieht sich auf die Reise und den Zeitraum, die darin stehen. Stellen Sie für jede Reise eine neue aus, mit aktuellen Telefonnummern.

Gibt es die Reisevollmacht auf Englisch?

Ja. Wählen Sie im Formular „Zweisprachig: Deutsch und Englisch“. Dann steht jede Zeile auf Deutsch und Englisch. Das Bundesportal empfiehlt eine Übersetzung in die Sprache des Ziellandes. Verlangt das Zielland seine Landessprache, fragen Sie bei dessen Botschaft nach.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Vorlage ist ein Muster für den Standardfall. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Auskunft der Botschaft des Ziellandes. Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen:

Behörden

Gesetze

Stand und Verantwortung

Stand
– berücksichtigt die Rechtslage an diesem Tag
Nächste Prüfung
spätestens April 2027, früher bei Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlage
§§ 1629, 1687 BGB
Verantwortlich
Redaktion Alltagsvorlagen (CAESS GmbH). So entstehen unsere Vorlagen
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